Wasserschaden: Schadenersatz?

choetzu

Mitglied
25. Juli 2009
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Hallo,

wir sind im März 2012 (vor rund 1,5 Jahren) in unser Einfamilienhaus eingezogen. Schon bald haben wir gemerkt, dass sich im UG Plattenfugen lösen. Danach haben wir Feuchtigkeit in den Holztürrahmen bemerkt und dann begann der Verputz Blasen zu bilden. Unser GU hat immer gesagt, dass dies Restfeuchte sei und wir dies dann bei Gelegeheit bereinigen. Nun haben sich immer mehr Blasen gebildet und die Feuchtigkeit war überall im UG sichtbar (Blasen, Türrahmen, Salpetersäure etc). Nach erneutem Drängen hat der GU eingesehen, dass es nicht an der Restfeuchte liegen kann, sondern eine andere Ursache sein muss. Nach langer Suche hat man das Leck bei der Toilettenspülung gefunden. Bei jeder Spülung wurde Wasser in den Boden geschwemmt. Wir hatten quasi einen See auf dem Beton unter dem Boden

Langer Rede kurzer Sinn. Obschon der Sanitär den Fall übernehmen wird und seine Versicherung dafür aufkommt, stellt sich uns die Frage nach dem Schadenersatz. Zur Zeit haben wir im ganzen UG 12 Bohrungen im Boden 3 laute Ventilatoren und in jedem der 12 Löcher ein Rohr zum Belüften. Und die Maschinen müssen 24h und mindestens 3 Wochen laufen. Es macht ein verdammter Krach, nicht zum Aushalten. Vom UG ins EG gibts keine Türe und die Maschinen kann man auch nicht einschliessen, da die Rohre die Türschliessung verhindern. Also, während den nächsten 3-4 Wochen leidet unsere Lebensqualität brutal. Hätte man den Fehler früher behoben, wäre es nicht ganz so schlimm.

Jetzt meine Frage: Da die Lebens- und Schlafqualität in unserem Haus nahezu unwürdig sind, stellt sich uns die Frage, ob wir auch eine Entschädigung fordern können? Hotelaufenthalt oder in der Art was...

Danke für Eure Hilfe und Ratschläge.

Liebe Grüsse

choetzu

 
Hallo zusammen, die Antwort nimmt mich wunder...wir wohnen 12 Monate in unserem Haus und haben 1:1 das gleiche Problem!

 
Aus beruflichen Gründen habe ich selten mit solchen Schadenfällen zu tun. Als Treuhandunternehmer bin ich jedoch eher auf der "Gegenseite", sprich auf der Seite der Unternehmer. Bisher ist mir kein Fall untergekommen, bei welchem letztendlich tatsächlich ein Schadenersetz bezahlt wurde, obwohl dies von der Bauherrschaft auch verlangt wurde. Um eine Schadenersatzklage durchzusetzen, müsstet ihr eine Zivilklage einreichen. Ich stelle mir dabei vor, dass die Kosten und Nerven für ein solches Verfahren in keinem Verhältnis zu den 7 Nächten im 2-Stern-Hotel stehen.

 
Schadenersatz dürfte wahrscheinlich tatsächlich schwierig werden. Als Eigentümer steht man da offenbar schlechter da als wenn man Mieter ist, so wurde mir das letztes Jahr mal erklärt. Als Eigentümer muss man einfach gewisse Unabwägbarkeiten selber tragen. Probieren kannst du es natürlich immer.

Ich würde aber in erster Linie darauf zielen, dass man dir schnellstmöglich eine provisorische Türe beim Aufgang vom UG in's EG montiert. Das sollte sicherlich machbar sein und ein halbwegs vernünftiger Unternehmer wird dir das wohl auch machen, da er hoffentlich einsieht, dass der Lärm unerträglich ist.

Gruss, Dani

 

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