Wasserschaden

hutter

Mitglied
14. Aug. 2011
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Grüezi

Wir sind am 23.8.2012 in unser Haus eingezogen. Nach 9 Monaten haben wir auf Grund von Flecken an der Wand festgestellt, dass die Mauer feucht ist. Der Bauleiter ist mit dem Chef einer Entfeuchtungsfirma vorbeigekommen. Das ganze Haus (kein Keller) ist über und unter der Dampfsperre voll Wasser, das sich an den Wänden (ca. 20 cm) hinaufgesogen hat (Zweischalenmauerwerk). Die Wasserrohre wurden nicht korrekt abgedichtet. Der zuständige Polier wurde inzwischen entlassen, was uns natürlich nichts mehr nützt. Jetzt wird das EG entfeuchtet. Überall liegen Kabel, Maschinen etc. und es hat einen grossen Lärmpegel. So wird es die nächsten 4 Wochen aussehen. Nachher werden die angebohrenen Platten und das Parkett (ca. 30 Löcher) ersetzt, was dann nochmals Schmutz und Umtriebe gibt. Der GU hat uns gesagt, dass er die Bauabrechnung machen wird, und wir CHF 5'000.-- zurückbehalten könnten, Wir finden diesen Betrag sehr tief, sind doch auch noch andere Mängel zu beheben und die Malerarbeiten im Aussenbereich sind auch noch nicht abgeschlossen. Was meint Ihr dazu? Können wir mehr Geld zurückbehalten? Weiss jemand wieviel Entschädigung wir  pro Tag für die eigentlich nicht bewohnbare Wohnung verlangen können? Wie sieht es mit einer Wertminderung des Hauses aus? Nun warten wir schon 3 Wochen auf die Bauabrechnung. Wir hören nichts mehr vom GU.

Danke für Eure Inputs.

hutter

 
Hallo Hutter

Das ist natürlich megaärgerlich.. aber mal abgesehen von der Entschädigungshöhe... mir wäre da noch wichtiger, dass die eigentliche Ursache definitiv gefunden und behoben wurde! Sonst nimmt das Problem ja kein Ende.

Bei den Entfeuchtugnskosten solltest Du zur Vorsicht klären, ob eine Versicherung dafür eintritt.... dann wäre die Regelung wohl einfacher als mit einem GU der noch gerne etwas sparen möchte. Du solltest bei 4...oder mehr Wochen Laufzeit der Geräte man die Stromabrechnung anschauen... wird wohl nicht unerheblich sein. Notiere Dir ggf. die Gerätebezeichnungen, die KW-Zahl, damit Du die Verbräuche berechnen könntest. Manche Geräte haben auch direkt einen Betriebsstundenzähler dabei...wobei Du aber nicht unbedingt hoffen kannst, dass Du die Zahlen auch vom GU  bekommen würdest.

Wenn unter der Dampfsperre ebenfalls Feuchtigkeit vorhanden ist, dann sollte man prüfen ob eine Dränage/Sickerleitung vorhanden ist... ob die Fugen zwischen Mauerwerk und Betonplatte abgedichtet wurden..???

 
Hallo hutter

Je nach Umfang der Entfeuchtung und unter Berücksichtigung der betroffenen Räume, könnte es als unbewohnbar deffiniert werden. Dann steht ein Hotelzimmer für die Dauer der Trocknung zu. War ein Sachverständiger der Versicherung den anwesend oder ist gar von einem Unternehmer eine Versicherung mit im Boot. Die haben dann selbst ein Interesse das die Ursache genau geklärt ist. Ebenfalls ist zu klären ob ein Schimmelbefall bereits vorhanden ist, denn dürfte erst nach dessen Beseitigung getrocknet werden. 

Auch hier entweder mit der zuständigen Versicherung des Unternehmens kontakt aufnehmen oder eigene Sachverständigen mit in Boot.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Hutter

Das ist natürlich megaärgerlich.. aber mal abgesehen von der Entschädigungshöhe... mir wäre da noch wichtiger, dass die eigentliche Ursache definitiv gefunden und behoben wurde! Sonst nimmt das Problem ja kein Ende.

Bei den Entfeuchtugnskosten solltest Du zur Vorsicht klären, ob eine Versicherung dafür eintritt.... dann wäre die Regelung wohl einfacher als mit einem GU der noch gerne etwas sparen möchte. Du solltest bei 4...oder mehr Wochen Laufzeit der Geräte man die Stromabrechnung anschauen... wird wohl nicht unerheblich sein. Notiere Dir ggf. die Gerätebezeichnungen, die KW-Zahl, damit Du die Verbräuche berechnen könntest. Manche Geräte haben auch direkt einen Betriebsstundenzähler dabei...wobei Du aber nicht unbedingt hoffen kannst, dass Du die Zahlen auch vom GU  bekommen würdest.

Wenn unter der Dampfsperre ebenfalls Feuchtigkeit vorhanden ist, dann sollte man prüfen ob eine Dränage/Sickerleitung vorhanden ist... ob die Fugen zwischen Mauerwerk und Betonplatte abgedichtet wurden..???
Hallo Pfälzer

Danke für deine Inputs. Der GU hat den Schadenfall nicht der Versicherung angemeldet, aber er hat die Entfeuchtung in die Wege geleitet. Es wurde an drei Orten (alle im Technikraum) vom Sanitär die Wasserleitung richtig angeschlossen und abgedichtet. Wie du sagst, kann er wahrscheinlich ohne Versicherung sparen, da er eigenes Personal hat. Der Fehler wurde gefunden und behoben, aber es gibt natürlich keine Garantie, dass noch irgendwo eine Wasserleitung falsch angeschlossen oder nichtrichtig abgedichtet wurde. Die Entfeuchtungsfirma Hiltebrand ist gemäss meinen Nachforschungen bei meiner Versicherung sehr kompetent. Er wird seinen Stromverbrauch deklarieren. Ausserdem wird er ev. noch einen Anschluss aufspitzen lassen, wenn es nach einer Trocknungsperiode von zwei Wochen immer noch Feuchtigkeit in den gebohrten Löchern hat. Wie es mit der Dränage/Sickerleitung und der Abdichtung aussieht, werde ich noch abklären. Ich habe mehr Angst davor, dass es noch Folgeschäden geben könnte. Hast du Erfahrung mit ev. einer Wertminderung des Hauses? Schöne Tag

hutter

 
Hallo hutter

Je nach Umfang der Entfeuchtung und unter Berücksichtigung der betroffenen Räume, könnte es als unbewohnbar deffiniert werden. Dann steht ein Hotelzimmer für die Dauer der Trocknung zu. War ein Sachverständiger der Versicherung den anwesend oder ist gar von einem Unternehmer eine Versicherung mit im Boot. Die haben dann selbst ein Interesse das die Ursache genau geklärt ist. Ebenfalls ist zu klären ob ein Schimmelbefall bereits vorhanden ist, denn dürfte erst nach dessen Beseitigung getrocknet werden. 

Auch hier entweder mit der zuständigen Versicherung des Unternehmens kontakt aufnehmen oder eigene Sachverständigen mit in Boot.

Gruss Bauprofi
Hallo Bauprofi

Vielen Dank für deine Inputs. Die Entfeuchtungsfirma hat die Wohnung als unbewohnbar definiert. Am Liebsten hätte er gehabt, wenn wir ausgezogen wären, dann könnte er 24 Std. entfeuchten. Nach ca. 12 Std. pro Tag stellen wir die Maschinen ab. Die Wärme und der Lärm sind nicht länger ertragbar. An den Wandleisten hat es vereinzelt kleine Schimmelspuren. Ob es an den Wänden Schimmel hat, weiss ich nicht. Ich habe von meiner Versicherung (die Mobiliar) die Adresse eines Sachverständigen erhalten. Dieser sagte, dass es nichts bringe, einen Sachverständigen beizuziehen, da der Schaden behoben wird und auch ein Sachverständiger nicht alles sehen kann - vor allem nicht, ob es Folgeschäden geben könnte. Meiner Meinung nach sollten die Sachverständigen doch Erfahrungswerte haben. Oder liege ich da falsch?  

Schöne Tag

hutter

 
Hallo Pfälzer

Danke für deine Inputs. Der GU hat den Schadenfall nicht der Versicherung angemeldet, aber er hat die Entfeuchtung in die Wege geleitet. Es wurde an drei Orten (alle im Technikraum) vom Sanitär die Wasserleitung richtig angeschlossen und abgedichtet. Wie du sagst, kann er wahrscheinlich ohne Versicherung sparen, da er eigenes Personal hat. Der Fehler wurde gefunden und behoben, aber es gibt natürlich keine Garantie, dass noch irgendwo eine Wasserleitung falsch angeschlossen oder nichtrichtig abgedichtet wurde. Die Entfeuchtungsfirma Hiltebrand ist gemäss meinen Nachforschungen bei meiner Versicherung sehr kompetent. Er wird seinen Stromverbrauch deklarieren. Ausserdem wird er ev. noch einen Anschluss aufspitzen lassen, wenn es nach einer Trocknungsperiode von zwei Wochen immer noch Feuchtigkeit in den gebohrten Löchern hat. Wie es mit der Dränage/Sickerleitung und der Abdichtung aussieht, werde ich noch abklären. Ich habe mehr Angst davor, dass es noch Folgeschäden geben könnte. Hast du Erfahrung mit ev. einer Wertminderung des Hauses? Schöne Tag

hutter
Hallo Hutter

Gem. Deiner Beschreibung ist der Wasserschaden dann wohl an "offenliegenden" Wasserleitungen (Verbindungsstellen..oder wo auch immer) entstanden. Das kommt leider immer wieder mal vor, wenn auch selten. Ich hatte bislang nur einmal einen solchen Schaden an einer meiner Projekte gehabt, wo über ein Wochenende exakt 20.000 Liter Wasser austraten (war eine defektes Anschlussstück nach dem Wasserzähler). Der Schaden wurde durch eine fachgerechte Austrockung behoben. Folgeschäden gab es am Gebäude keine.

Meines Erachtens liegt hier noch keine Wertminderung bei Dir vor, womit Du damit beim GU wohl auch nicht durch kommen würdest. Der Schaden ist entstanden, der wird behoben, die Kosten hierzu übernimmt der GU, die Beläge werden erneuert....wenn alles so läuft wie gedacht, hast Du die vertraglich zugesicherte Leistung erhalten. Wenn auch über den Umweg -Wasserschaden-Behebung.

Eine Minderung käme nur dann in Betracht, wenn es wirklich bleibende Auswirkungen (auf was auch immer) gäbe. Dann wäre Dir das eigentlich geschuldete Werk nicht erbracht worden.

Ist ein Schaden behoben, dann gilt ansonsten die Sache als erledigt...

Es bleibt Dir natürlich unbelassen Dich mit dem GU über eine Entschädigung zu einigen....wobei er die 5.000 CHF ja wohl angeboten hat. Wenn damit keine weiteren Dinge abgegolten werden müssten...dann blieb diese Summe ja effektiv als Entschädigung verfügbar.

Du kannst nicht wirklich Summen fordern, oder zurückbehalten, für Schäden die evtl. kommen könnten... oder eben auch nicht...

Dafür hast Du letztlich die Gewährleistungsfristen....

 
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Hallo hutter

Es ist schon richtig das keine Summen für eventuelle Folgeschäden gefordert werden können. Fakt ist jedoch, dass selbst der Trockner die Wohnung als unbewohnbar bezeichnet. Ebenfalls dürfte er wenn es gar sichtbaren Schimmel hat gar nicht Entfeuchten. Erst muss der Schimmel beseitigt werden und zwar gänzlich. Da es sich an den Wänden nur um die aufsteigende Feuchte handelt. Der Hauptwasseranteil liegt auf der Betondecke. Wenn ein längerer Zeitraum vergangen ist, so kann es dort ebenfalls Schimmel haben. Beim Trocknen wird nur jeder Pollen wunderbar in der Raumluft verteilt, damit sie gut eingeatmet werden können. Ebenfalls bilden Schimmelpilze Mykotokzine welche nicht gerade gesund sind. Deshalb gibt es von der SUVA und vom BAG entsprechenden Anleitungen bzw. Vorschriften. Diese MUSSSS der Unternehmer einhalten. Welche Geschäftsstelle der Mobi hat den hier diese Info herausgegeben?

Gruss Bauprofi

 
Hallo Hutter

Gem. Deiner Beschreibung ist der Wasserschaden dann wohl an "offenliegenden" Wasserleitungen (Verbindungsstellen..oder wo auch immer) entstanden. Das kommt leider immer wieder mal vor, wenn auch selten. Ich hatte bislang nur einmal einen solchen Schaden an einer meiner Projekte gehabt, wo über ein Wochenende exakt 20.000 Liter Wasser austraten (war eine defektes Anschlussstück nach dem Wasserzähler). Der Schaden wurde durch eine fachgerechte Austrockung behoben. Folgeschäden gab es am Gebäude keine.

Meines Erachtens liegt hier noch keine Wertminderung bei Dir vor, womit Du damit beim GU wohl auch nicht durch kommen würdest. Der Schaden ist entstanden, der wird behoben, die Kosten hierzu übernimmt der GU, die Beläge werden erneuert....wenn alles so läuft wie gedacht, hast Du die vertraglich zugesicherte Leistung erhalten. Wenn auch über den Umweg -Wasserschaden-Behebung.

Eine Minderung käme nur dann in Betracht, wenn es wirklich bleibende Auswirkungen (auf was auch immer) gäbe. Dann wäre Dir das eigentlich geschuldete Werk nicht erbracht worden.

Ist ein Schaden behoben, dann gilt ansonsten die Sache als erledigt...

Es bleibt Dir natürlich unbelassen Dich mit dem GU über eine Entschädigung zu einigen....wobei er die 5.000 CHF ja wohl angeboten hat. Wenn damit keine weiteren Dinge abgegolten werden müssten...dann blieb diese Summe ja effektiv als Entschädigung verfügbar.

Du kannst nicht wirklich Summen fordern, oder zurückbehalten, für Schäden die evtl. kommen könnten... oder eben auch nicht...

Dafür hast Du letztlich die Gewährleistungsfristen....
Vielen Dank für deine Info.

Gruss

hutter

 
Hallo hutter

Es ist schon richtig das keine Summen für eventuelle Folgeschäden gefordert werden können. Fakt ist jedoch, dass selbst der Trockner die Wohnung als unbewohnbar bezeichnet. Ebenfalls dürfte er wenn es gar sichtbaren Schimmel hat gar nicht Entfeuchten. Erst muss der Schimmel beseitigt werden und zwar gänzlich. Da es sich an den Wänden nur um die aufsteigende Feuchte handelt. Der Hauptwasseranteil liegt auf der Betondecke. Wenn ein längerer Zeitraum vergangen ist, so kann es dort ebenfalls Schimmel haben. Beim Trocknen wird nur jeder Pollen wunderbar in der Raumluft verteilt, damit sie gut eingeatmet werden können. Ebenfalls bilden Schimmelpilze Mykotokzine welche nicht gerade gesund sind. Deshalb gibt es von der SUVA und vom BAG entsprechenden Anleitungen bzw. Vorschriften. Diese MUSSSS der Unternehmer einhalten. Welche Geschäftsstelle der Mobi hat den hier diese Info herausgegeben?

Gruss Bauprofi
Hallo Bauprofi

Danke für die Info. Ich werde das mit dem Schimmel weiter verfolgen. Nicht die Mobiliar hat dies gesagt, sondern der empfohlene Bauberater.

Gruss

hutter

 

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