Wasserschaden

Diva

Mitglied
15. Aug. 2009
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In unserem Haus hatten wir einen grösseren Wasserschaden infolge einer, nach unserer Meinung, nicht richtig angebrachten Klemmverschraubung.

Der Installateur bestreitet vehement, dass die nicht richtig angezogene Klemmverschraubung zum Schaden führte.

Folgende Punkte sind zu beachten:

1. die Hauptwasserleitung war bereits seit 1 Woche unter Druck.

2. Am Tag als die Leitung auseinandergefallen ist, waren Bauarbeiter mit

schweren Maschinen mit der Planie beschäftigt d.h. mit Vibrationsarbeiten

und dies nur ca. 6m von der Hauptleitung entfernt.

Wir haben ein Foto der besagten Klemmverschraubung gemacht.

Nach unserer Meinung müsste doch eine Kerbe im Messingrohr sein oder irren wir uns da?

Wer weiss ob diese Verschraubung wirklich richtig oder falsch angebracht wurde?

Herzlichen Dank für die Antworten.

Grüsse Diva

Klemmverschraubung.JPG

Klemmverschraubung_gross.jpg

 
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Hallo Diva

bitte Stell noch ein Foto mit einem Stück mehr Rohr von der rechten Seite ein. Welches Fabrikat steht da drauf ? Welches Fabrikat steht auf der Armatur ?

Sieht mir leider alles nach Deutschen billig Material aus. Kenne dies nur zu gut, hat nichts mit unserer Qualität in der Schweiz zu tun.

Grundsätzlich, kann sich eine solche Verbindung nicht durch die Erschütterungen lösen.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi

Besten Dank für deine Antwort - auf den Armaturen steht JS.....

Gibt oder muss es denn mit einer Klemmverschraubung eine Kerbe geben?

Gruss Diva

 
Hallo Diva,

wohnt Ihr schon im Haus, ist die Abnahme schon gemacht worden?

Auch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung hätte hier der Installateur die Beweispflicht.. was bedeuten würde, er müsste beweisen, dass seine Verbindung in Ordnung war und ein Dritter hier etwas manipuliert hätte. Dass dies ein Bauherr selbst im eigenen Hause macht, kann man wohl grundsätzlich ausschließen.

Es kann auch sein, dass er die Verbindung angezogen hat, oder er glaubt er hätte, oder der Azubi hätte sie noch.... wie dem auch sei, wenn die Verbindung nach dem Schaden so aussah wie auf dem Bild, dann hat sie sich alleine durch den Druck gelöst.

Dass dies möglich ist, habe ich selbst schon erleben können/müssen. Bei dem betroffenen Bauherren hat sich ebenfalls, irgendwann zwischen Freitags und Montags, eine Schraub-Klemmverbindung gelöst. Die Leitung stand erst seit 1 Tag unter Druck, nach dem die neue Wasseruhr eingebaut wurde. Da diese auf Null stand, konnte man auch zugleich exakt ablesen, welche Wassermenge ausgelaufen war. Exakt 20.000 Liter! Der Zähler stand auf 20 m?... das ist schon eine riesige Menge... und das kurz vorm Einzug.

Der Installateur konnte den Umstand aber ebenfalls nicht abstreiten, hatte es auch gar nicht versucht und meldete den Schaden seiner Versicherung. Die sofortige Bautrocknung wurde von dieser, inkl. einem geringen Materialschaden, anstandslos bezahlt.

Bei dieser Verschraubung waren sogar die Spuren der Quetschverbindung zu sehen... er hatte sie also auch angezogen, aber eben nicht fest genug! Evtl. fehlte nur eine halbe Umdrehung... Die Leitung wurde (Januar 2005 behoben) und ist bis heute dicht. Es war auch die einzige Verbindung welche zu einem Schaden führte.

Fazit: Nichts einreden lassen, den Installateur auffordern den Schaden seiner Versicherung zu melden und auf Übernahme der Kosten zu pochen. Zudem wäre er selbst, wie eingangs erwähnt, in der Beweislast.

 
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Hallo Diva

Dein Sanitär ist Super.

Dieses Bauteil ist eine Kombination zur Vorbereitung für den Wasserzähler.

Im Bereich der Verschraubungen sitzt normal der Wasserzählerbügel, der für den Spannungsfreien Einbau notwendig ist. Dieses Messingstück ist gedichtet, aber nicht zugfest, da es beim wechseln des Zahlers als Pass- und Ausbaustück dient.

Dein Sanitär hätte dies nie so einbauen dürfen.

Die Armatur ist eine Deutsche Messingarmatur und ist nicht vergleichbar mit den in der Schweiz verwendeten Rotguss Armaturen. Ventilspindel und Dichtsitz haben sehr grosse qualitative Unterschiede. Besonders ist es fraglich ob eine SVGW Zulassung vorliegt. DVGW ist zwar auch möglich, aber nicht immer zu 100% Indentisch.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Pfälzer

Besten Dank für Deinen Beitrag.

Ja wir wohnen schon in unserem Haus. Der Schaden ist einen Tag vor dem Einbau des Estrichs im Juli passiert, der Sanitär weigert sich den Schaden seiner Versicherung anzumelden. Es sei an der Leitung manipuliert worden. Wir schliessen dies jedoch aus, da sicher niemand an einer Leitung manipuliert, wenn 50 cm daneben ein Wasserhahn ist und dieser mit Leichtigkeit aufgedreht werden könnte.

Gibt es für deutsche Handwerker im VOB einen bestimmten Artikel ODER §?

Besten Dank für die Antwort.

Gruss Diva

 
Hallo Diva...

es ist ganz einfach grundlegend so, dass der Handwerker bis zur Abnahme der Leistung eh schon haftet. Wenn also noch keine Bauabnahme stattgefunden hat, dann ist es so oder so sein Problem dies bis zur Abnahme in Ordnung zu bringen.

Aber in der Schweiz, das hatte ich ja schon geschrieben, ist er eh in der Beweislast. Er MUSS dann beweisen, dass hier einer manipuliert hätte....

Was sicherlich keiner glauben kann.. siehe Deine Anmerkung.... kein Mensch zieht hier irgendwelche Leitungen/Rohrteile auseinander... wozu..

Aber das wäre, bzw. ist ja auch nicht entscheidend. Wenn Du den Hinweis von Bauprofi siehst, dann hat er hier schon grundsätzlich ein völlig falsches Bauteil verwandt. Da er ja die Schweizer Ausführungsvarianten genau kennt, denke ich, das ist dann schon genau die Lösung bzw. Dein Ansatz, dies dem lieben Installateur so mitzuteilen.

Bei meinem Beispiel handelte es sich um eine Kunststoffleitung, welche eben sich zum klemmen besser eignen sollte. Dass man ein Messingrohr für eine Klemmverbindung nutzen kann, war mir eh nicht bekannt, weshalb ich bereits zweifelte ob dies überhaupt sein könnte... aber wer weiß schon, was man in der Schweiz so alles macht... da habe ich ja nun auch schon manches gesehen, was mir nicht im Traum eingefallen wäre... daher hatte ich es mir auch verkniffen, dies überhaupt in Frage zu stellen.

Aber nochmals, der Hinweis von Bauprofi ist hier schon die fachliche Lösung für Dich.

 
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Guten Morgen Pfälzer

Besten Dank für die Antwort.

Was mich doch noch wunder nehmen würde, gibt es im Messing mit dieser Klemmverschraubung, siehe Bild, eine Rille oder keine?

Danke nochmals für die Hilfe.

Gruss Diva

 
Guten Morgen Bauprofi

Danke für die Ausführungen.

Wäre es wohl möglich, dass ich beim SVGW quasi eine "Expertise" oder Bestätigung bekommen könnte, dass dieses Stück falsch ist oder an wen könnte ich mich da wenden?

Gruss Diva

 
Hallo Diva

Beim SVGW wird das für dich sehr teuer und ich denke das es nicht im Verhältnis steht. Es gibt bei dir sicher einen Brunnenmeister, der kann eine Installationskontrolle durchführen und die Mängel die nicht den W3- Leitsätzen entsprechen fixieren. Dann hat der Sanitär sehr schwere Karten.

Bin leider zu weit weg, sonst würde ich gerne so einen Pfusch mal selbst ansehen.

Gruss Bauprofi

 

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