Hallo mitenander
Wir besitzen eine ETW mit Gartenanteil, welche wir Ende 2011 bezogen haben. Schon im Winter / Frühjahr stellten wir fest, dass in gewissen Bereichen des Garten der Boden, wenn wir darüber gingen, sich anfühlte wie ein Wasserbett. Wir dachten uns nichts dabei, da zu diesem Zeitpunkt die Gartengestaltung noch nicht abgeschlossen war.
Im Mai 2012 haben wir dann, nach Absprache mit der Bauführung, einen uns bekannten Gärtner mit der Gartengestaltung beauftragt. Denn das Gartenkonzept, dass vom GU kam, hat uns nicht überzeugt.
Bei der Gartengestaltung stellten wir fest, dass unser Erdreich zu einem erheblichen Anteil aus Lehm besteht. Dies bestätige auch unser Gärtner. Dieser hat ausser dem Kies, kein Material zugeführt, sondern bei der Bepflanzung versucht, die gute Erde zu behalten und hat die schlechte weggebracht. Ausserdem hat er den Gärtner ohne Maschinen gearbeiten.
Nach Beendigung dieser Arbeiten stellten wir fest, dass sich auf unserem Sitzplatz (Netstaler Kies) das Wasser staut und länger braucht um abzulaufen. (Der Untergrund besteht aus etwa 80cm Erdreich, wovon nur die oberste Schicht gut ist, darunter ist ein Abdeckfliess, darunter Schotter, und dann folgt die Tiefgarage).
Wir haben den GU darauf angesprochen. Dieser hat die Sache zwar angeschaut, ist aber der Meinung, dass dies nicht sein Problem sei, da wir einen externen Gärtner beauftragt haben. Er leht es nun ab, für die Folgekosten aufzukommen. Er sieht das Problem vor allem darin, dass auf unserem Sitzplatz Netstaler Kies liegt.
Daher meine erste Frage: Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Pikantes Detail: Unsere Nachbaren hatten die selben Probleme, da diese aber den GU Gärtner nahmen, wurden die Sickerleitungen bezahlt. Das Fliess wurde dort entfernt, weil es für den Wasserabfluss als Hinderlich angesehen wurde.
Wir stellen uns auf den Standpunkt, das wenn die Nachbarn die selben Probleme hatten, es wohl kaum am Gärtner liegen kann. Frage 2: Ist unsere Annahme schlüssig?
Wir sehen das Problem eher darin, dass einerseits minderes Erdreich verwandt wurde, hinzu kommt, dass bei den Gartenarbeiten sämliches Material mit dem Dumper / Bagger durch unseren Garten transportiert wurde und auch Maschinen zu Einsatz kamen. Frage 3: Wer kann uns fachlichen Input geben?
Wir wären froh um eure Rückmeldung. Was können, sollen, müssen wir tun oder ist hier der GU im Recht?
Ich habe noch einige Fotos angefügt, wo die verschiedenen Baustadien sichtbar sind. wietere könnte ich liefern.
Besten Dank für eure Rückmeldung
Madolasi
Wir besitzen eine ETW mit Gartenanteil, welche wir Ende 2011 bezogen haben. Schon im Winter / Frühjahr stellten wir fest, dass in gewissen Bereichen des Garten der Boden, wenn wir darüber gingen, sich anfühlte wie ein Wasserbett. Wir dachten uns nichts dabei, da zu diesem Zeitpunkt die Gartengestaltung noch nicht abgeschlossen war.
Im Mai 2012 haben wir dann, nach Absprache mit der Bauführung, einen uns bekannten Gärtner mit der Gartengestaltung beauftragt. Denn das Gartenkonzept, dass vom GU kam, hat uns nicht überzeugt.
Bei der Gartengestaltung stellten wir fest, dass unser Erdreich zu einem erheblichen Anteil aus Lehm besteht. Dies bestätige auch unser Gärtner. Dieser hat ausser dem Kies, kein Material zugeführt, sondern bei der Bepflanzung versucht, die gute Erde zu behalten und hat die schlechte weggebracht. Ausserdem hat er den Gärtner ohne Maschinen gearbeiten.
Nach Beendigung dieser Arbeiten stellten wir fest, dass sich auf unserem Sitzplatz (Netstaler Kies) das Wasser staut und länger braucht um abzulaufen. (Der Untergrund besteht aus etwa 80cm Erdreich, wovon nur die oberste Schicht gut ist, darunter ist ein Abdeckfliess, darunter Schotter, und dann folgt die Tiefgarage).
Wir haben den GU darauf angesprochen. Dieser hat die Sache zwar angeschaut, ist aber der Meinung, dass dies nicht sein Problem sei, da wir einen externen Gärtner beauftragt haben. Er leht es nun ab, für die Folgekosten aufzukommen. Er sieht das Problem vor allem darin, dass auf unserem Sitzplatz Netstaler Kies liegt.
Daher meine erste Frage: Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Pikantes Detail: Unsere Nachbaren hatten die selben Probleme, da diese aber den GU Gärtner nahmen, wurden die Sickerleitungen bezahlt. Das Fliess wurde dort entfernt, weil es für den Wasserabfluss als Hinderlich angesehen wurde.
Wir stellen uns auf den Standpunkt, das wenn die Nachbarn die selben Probleme hatten, es wohl kaum am Gärtner liegen kann. Frage 2: Ist unsere Annahme schlüssig?
Wir sehen das Problem eher darin, dass einerseits minderes Erdreich verwandt wurde, hinzu kommt, dass bei den Gartenarbeiten sämliches Material mit dem Dumper / Bagger durch unseren Garten transportiert wurde und auch Maschinen zu Einsatz kamen. Frage 3: Wer kann uns fachlichen Input geben?
Wir wären froh um eure Rückmeldung. Was können, sollen, müssen wir tun oder ist hier der GU im Recht?
Ich habe noch einige Fotos angefügt, wo die verschiedenen Baustadien sichtbar sind. wietere könnte ich liefern.
Besten Dank für eure Rückmeldung
Madolasi