Wegerecht - Kostenbeteiligung Strasse

fsm

Mitglied
14. Feb. 2012
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Hallo

Ich habe ein Grundstück gekauft, von dem ein Teil eine Strasse ist, welche genutzt wird um die benachbarte Parzelle zu erreichen.

D.h. der Nachbar muss über mein Grundstück fahren um seine Parzelle zu erreichen.

Dies ist auch als Wegerecht im Grundbuch eingetragen.

Auf der Parzelle habe ich nun ein MFH errichtet und die alte "Strasse" (was nichts weiter als ein plattgefahrener Feld- oder Schotterweg war) wurde durch Verbundsteine ersetzt und die Kosten wurden von mir erstmal komplett getragen.

Mit dem Nachbarn wurde mehrmals versucht eine Einigung zu finden, es wurde auch zugestimmt, "man finde schon eine Lösung", da es logisch war, dass dieser Feldweg nicht mehr genügt, wenn nunmehr 5 Parteien die Strasse nutzen.

Nun ist es allerdings so, dass das Haus und der Weg fertiggestellt sind, aber der Nachbar nicht der Meinung ist, er müsse zahlen, weil er keinen Auftrag für die in Rechnung gestellten Arbeiten erteilt habe.

Im Dienstbarkeitsvertrag steht wortwörtlich "Die Kosten für den Ausbau, den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinsamen Zufahrtsstrasse tragen die beteiligten Eigentümer gemeinsam je zur Hälfte."

Nun geht das Spiel schon per Anwalt einige Male hin und her, der Nachbar beschuldigt nun die Baufirma Sickerleitungen an einen auf seinem Grundstück befindlichen Meteorwasserschacht angeschlossen zu haben und deshalb nicht an der Strasse beisteuern zu wollen usw.

Mir ist klar, dass das eine mit dem anderen sehr wenig zu tun hat und ich möchte nicht länger Bank spielen und hier endlich zu meinem Geld kommen.

Wie stehen die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen, wenn ich jetzt Klage einreiche und auf die Erstattung der Hälfte der Kosten für die Strasse poche?

Besten Dank für die Meinungen und Einschätzungen.

Gruss

FSM

 
Hallo FSM

Deine Frage müsste doch dein Anwalt beantworten können.

Ich als Laie würde sagen, gemäss Dienstbarkeitsvertrag muss dein Nachbar seinen Anteil zahlen.

Eine Klage wäre für mich aber nur als Letztes denkbar. Denn nichts ist schlechter für gute Nachbarschaft wie ein Rechtsstreit. Du schreibst auch nicht wieviele der 5 Parteien von deinem MFH sind. Wie wäre es zum Beispiel wenn du einen der Nutzung entsprechenden Verteilschlüssel für die Kosten vorschlägst?

 
Hallo fipsli

Danke für Deine Antwort.

Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Nachbar die hälftigen Kosten zu übernehmen hat, eben entsprechend Grunddienstbarkeitsvertrag.

Der Anwalt des Nachbarn ist anderer Meinung.

Mein MFH hat 4 Parteien, aber ganz davon abgesehen spielt es ja eigentlich keine Rolle ob EFH oder MFH, wenn vertraglich geregelt ist, dass die Kosten für den Ausbau der Strasse geteilt werden, oder?

Die Hoffnung auf "gute Nachbarschaft" habe ich schon aufgegeben. Der Nachbar ist Choleriker mit Leib und Seele und ich sehe es nicht ein, mich grundlos anschreien zu lassen, wenn man versucht das Problem wie erwachsene Menschen anzugehen. Daher bleibt leider nur der Rechtsweg.

 
Hallo FSM

Ja dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig als zu klagen. Wie gesagt auch ich glaube du bist im Recht.

Leider gibt das Wegrecht immer wieder Anlass zu Streitereien. Manchmal liegt die Ursache eben auch darin, das die aktuelle Situation nicht mehr mit jener übereinstimmt als das Wegrecht eingetragen wurde. Deshalb mein Vorschlag für einen allfälligen Kompromiss. Selbstverständlich müsste ein solcher Kompromiss auch berücksichtigen, dass die Strasse ja auf deinem Land liegt.

Ich wünsche dir viel Erfolg und vielleicht wird dein Nachbar ja umgänglicher wenn er merkt das du dich zu wehren weisst.

Gruss fpsli

 
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Auf der Parzelle habe ich nun ein MFH errichtet und die alte "Strasse" (was nichts weiter als ein plattgefahrener Feld- oder Schotterweg war) wurde durch Verbundsteine ersetzt und die Kosten wurden von mir erstmal komplett getragen

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Im Dienstbarkeitsvertrag steht wortwörtlich "Die Kosten für den Ausbau, den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinsamen Zufahrtsstrasse tragen die beteiligten Eigentümer gemeinsam je zur Hälfte."

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Wie stehen die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen, wenn ich jetzt Klage einreiche und auf die Erstattung der Hälfte der Kosten für die Strasse poche?
Hallo,

also ich seh das anders als die Vorredner:

Wenn ich das recht verstehe wurde die Strasse neu gemacht, weil die Nutzung auf dem vorderen Grundstück zugenommen hat.

Das hat dann mit Wartung oder Unterhalt wenig zu tun, weil die Strasse für den hinteren Nachbarn brauchbar war und keinen Unterhalt nötig hatte.

Dem Nachbarn hätte vermutlich die alte Strasse weiterhin ausgereicht.

Ausserdem wurde die Strasse nach meinem Verständnis nicht erneuert (das wäre dann ein neuer Schotterweg), sondern durch den neuen Belag massiv verbessert. Es steht nichts davon im Grundbuch, dass der hintere jede vom Vordermann gewünschte Verbesserung mitzahlen soll. (Und was ist, wenn der goldene Plättli haben will anstatt des Schotterweges? Muss er da auch mitzahlen, ohne mitzunestimmen?)

Wenn die Strasse vorher wirklich sanierungsbedürftig war, dann würde ich höchstens die Hälfte der Kosten für einen neuen Schotterweg zahlen, keinesfalls für eine Verbesserung der Strasse, vor allem nicht wenn ich nicht mitbestimmen darf.

Dass der Weg sanierungsbedürftig war, müsste auch erst noch belegt werden (evtl schwierig, wenns den neuen schon gibt).

Ich denke die meisten Menschen reagieren etwas allergisch, wenn andere über den eigenen Geldbeutel zu bestimmen versuchen.

In dem hier geschilderten Fall wüsste ich als Nachbar auch nicht, warum ich da was dran zahlen soll:

Eine der beiden Parteien beschliesst einseitig, die Strasse neu zu machen, damit es besser zu seinem neuen Haus passt. Wenn er das allein beschliesst, soll er es auch allein zahlen.

Ich würd die Investitionskosten als Bauherr der 4 Einheiten bezahlen und versuchen das Wegerecht im Sinne des zukünftigen Unterhaltes anzupassen, sodass es der neuen Situation angemessen ist. Wenn neu z.B. 5 Parteien die Strasse nutzen ist auch die Aufteilung der Kosten je zur Hälfte zu hinterfragen/zu ändern.

Beim Bau eines 4-FamilienHauses fallen die Kosten für einen Weg vermutlich kaum ins Gewicht, und durch den besseren erzielbaren Miet/Verkaufspreis seines 4-Einheiten Hauses mit schöner Strasse sollte die Erneuerung der Strasse mehr als abgedeckt sein.

Den Hauptnutzen des neuen Weges hast du mit dem neuen Haus, der Nachbar hat den selben Nutzen wie bisher, er kann durchfahren. Von daher fände ich es nur fair, wenn du das auch zahlst, zumindest den allergrössten Teil (je nach vorherigem Zustand der Strasse)

Anwälte würde ich da rauslassen, da zahlen alle drauf.

Und wie das vor Gericht ausgeht steht in den Sternen, dass da das Recht so eindeutig beim Kläger ist bezweifle ich aber.

Gruss

 
Hallo fsm

Ich sehe es genauso wie mime7.

Ausser in eurem Dienstleistungsvertrag steht wie genau der Ausbau der Strasse auszusehen hat, dass heisst der Belag wird expliziet erwähnt oder die Traglast der Strasse. Falls nichts dergleichen steht und der Nachbar bis jetzt mit seinem Schotterweg zufrieden war wirst du keine Chance haben.

Je nach dem wie bei euch die Situation ist hättest du ja auch nicht die ganze Strasse machen müssen. Das heisst du hättest nur die Strecke machen müssen welche du oder deine Mieter auch benützen werden.

Ich denke vor Gericht wirst du, wenn überhaupt, höchstens einen kleinen Teilbetrag erstreiten können.

Gruss wipsi

 
Ein Wegrecht berechtigt den Berechtigten, drüberzugehen oder zu fahren. Sonst nichts. Der Berechtigte kann darüberhinaus nichts fordern, insbesondere nicht, dass der Weg verbessert werde, wenn er der Erfüllung der DienstbarKeit genügt.

Der Unterhalt des Wegs geht anteilig der Nutzung. Steht im ZGB.

Da der Eigentümer abgesehen davon, dass der andere jederzeit durchfahren können muss, frei über sein Eigetum verfügen kann, entscheidet er, ob und wie der Weg neu gemacht wird. Den Unterhalt durch den Begünstigten kann er allerdings nicht verhindern. Die Kosten für einen Neubau trägt er (wer die Musik bestellt, zahlt sie auch). Will er den Begünstigten über den Unterhalt hinaus an den Kosten beteiligen, so muss er dies vorher mit ihm abmachen.

Anwälte sind bezahlte Parteigänger, die sind der Meinung des Mandanten, solange dieser Geld fürs Honorar hat. Es gibt Ausnahmen, aber das sind Ausnahmen.

 

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