Hallo
Ich habe ein Grundstück gekauft, von dem ein Teil eine Strasse ist, welche genutzt wird um die benachbarte Parzelle zu erreichen.
D.h. der Nachbar muss über mein Grundstück fahren um seine Parzelle zu erreichen.
Dies ist auch als Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
Auf der Parzelle habe ich nun ein MFH errichtet und die alte "Strasse" (was nichts weiter als ein plattgefahrener Feld- oder Schotterweg war) wurde durch Verbundsteine ersetzt und die Kosten wurden von mir erstmal komplett getragen.
Mit dem Nachbarn wurde mehrmals versucht eine Einigung zu finden, es wurde auch zugestimmt, "man finde schon eine Lösung", da es logisch war, dass dieser Feldweg nicht mehr genügt, wenn nunmehr 5 Parteien die Strasse nutzen.
Nun ist es allerdings so, dass das Haus und der Weg fertiggestellt sind, aber der Nachbar nicht der Meinung ist, er müsse zahlen, weil er keinen Auftrag für die in Rechnung gestellten Arbeiten erteilt habe.
Im Dienstbarkeitsvertrag steht wortwörtlich "Die Kosten für den Ausbau, den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinsamen Zufahrtsstrasse tragen die beteiligten Eigentümer gemeinsam je zur Hälfte."
Nun geht das Spiel schon per Anwalt einige Male hin und her, der Nachbar beschuldigt nun die Baufirma Sickerleitungen an einen auf seinem Grundstück befindlichen Meteorwasserschacht angeschlossen zu haben und deshalb nicht an der Strasse beisteuern zu wollen usw.
Mir ist klar, dass das eine mit dem anderen sehr wenig zu tun hat und ich möchte nicht länger Bank spielen und hier endlich zu meinem Geld kommen.
Wie stehen die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen, wenn ich jetzt Klage einreiche und auf die Erstattung der Hälfte der Kosten für die Strasse poche?
Besten Dank für die Meinungen und Einschätzungen.
Gruss
FSM
Ich habe ein Grundstück gekauft, von dem ein Teil eine Strasse ist, welche genutzt wird um die benachbarte Parzelle zu erreichen.
D.h. der Nachbar muss über mein Grundstück fahren um seine Parzelle zu erreichen.
Dies ist auch als Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
Auf der Parzelle habe ich nun ein MFH errichtet und die alte "Strasse" (was nichts weiter als ein plattgefahrener Feld- oder Schotterweg war) wurde durch Verbundsteine ersetzt und die Kosten wurden von mir erstmal komplett getragen.
Mit dem Nachbarn wurde mehrmals versucht eine Einigung zu finden, es wurde auch zugestimmt, "man finde schon eine Lösung", da es logisch war, dass dieser Feldweg nicht mehr genügt, wenn nunmehr 5 Parteien die Strasse nutzen.
Nun ist es allerdings so, dass das Haus und der Weg fertiggestellt sind, aber der Nachbar nicht der Meinung ist, er müsse zahlen, weil er keinen Auftrag für die in Rechnung gestellten Arbeiten erteilt habe.
Im Dienstbarkeitsvertrag steht wortwörtlich "Die Kosten für den Ausbau, den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinsamen Zufahrtsstrasse tragen die beteiligten Eigentümer gemeinsam je zur Hälfte."
Nun geht das Spiel schon per Anwalt einige Male hin und her, der Nachbar beschuldigt nun die Baufirma Sickerleitungen an einen auf seinem Grundstück befindlichen Meteorwasserschacht angeschlossen zu haben und deshalb nicht an der Strasse beisteuern zu wollen usw.
Mir ist klar, dass das eine mit dem anderen sehr wenig zu tun hat und ich möchte nicht länger Bank spielen und hier endlich zu meinem Geld kommen.
Wie stehen die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen, wenn ich jetzt Klage einreiche und auf die Erstattung der Hälfte der Kosten für die Strasse poche?
Besten Dank für die Meinungen und Einschätzungen.
Gruss
FSM