Hallo ich bin neu hier im Forum.
Hat jemand schon erfolgreich die Löschung eines Wegrechts beantragt? Ich habe vor einem Jahr den einen Teil eines alten Doppelhauses gekauft. Ein eingetragenes Wegrecht für die Nachbarin habe ich nicht angefochten. Ich dachte dass es mir ja nicht Weh tut wenn sie vorbei geht. Nun haben wir vor den Garten umzugestalten. Da das Gelände steil ist war das Planen schwierig gewesen wir glauben aber jetzt eine für uns optimale Lösung gefunden zu haben. Allerdings mit einem Weg von nur noch 100-120 cm Breite. Nun wurde uns von ihr ein ganzer Forderungskatalog unterbreitet. Z.B. dass der Weg wiederum 150 breit sein muss rollstuhlgängig mit genügen Platz damit man von unten kommend gut einfahren kann und das an einer Strasse mit 15 % Steigung! Ist wohl eher unrealistisch. Mit einem Kinderwagen ist es schon streng genug. Als das Recht vor 30 Jahren eingeräumt wurde war es tatsächlich der einzige Zugang zu ihrem Haus. Vor über 20 Jahren hat sich das aber mit dem Bau eines Parkplatzes für mehrerAutos der Nachbarschaft geändert. Sie hat praktisch ebenso lange einen eigenen Zugang von dort, der aber nirgends eingetragen ist. Leider hatte es der Vorbesitzer versäumt zu klären ob das Wegrecht nun nicht hinfällig wurde. Sie ist der Meinung, dass ihre Liegenschaft ohne Wegrecht nicht erschlossen ist. Unseren Weg benutzt sie vor allem täglich um den Briefkasten zu leeren und sonst für gelegentliche Gütertransporte. Ich bin nun am überlegen ob ich erstens verlangen kann dass ihr Briefkasten an ihrem eigenen Zugang aufgestellt wird, somit würde sich die Benutzung auf Lieferungen reduzieren da unser Weg dafür klar besser geeignet ist. Am jetzigen Ort, wo unsere beiden Kästen stehen ist es für uns immer ein Umweg da wir den Keller als Haupteingang benutzen, wir hätten den Briefkasten daher gerne umplatziert. Sie aber nicht. Die Post erlaubt natürlich nicht die Aufstellung an 2 verschieden Orten innerhalb so kurzer Distanz da es Mehraufwand bedeutet. An ihrem Zugang muss der Briefträger aber auf jeden Fall vorbei gehen. Wer bestimmt nun? Wie stehen die Chancen dass das Recht gelöscht werden kann? Allenfalls mit einen separaten Vertrag für die Benützung für Warentransporte.
Herzlichen Dank für jegliche Info
katzebuesel
Hat jemand schon erfolgreich die Löschung eines Wegrechts beantragt? Ich habe vor einem Jahr den einen Teil eines alten Doppelhauses gekauft. Ein eingetragenes Wegrecht für die Nachbarin habe ich nicht angefochten. Ich dachte dass es mir ja nicht Weh tut wenn sie vorbei geht. Nun haben wir vor den Garten umzugestalten. Da das Gelände steil ist war das Planen schwierig gewesen wir glauben aber jetzt eine für uns optimale Lösung gefunden zu haben. Allerdings mit einem Weg von nur noch 100-120 cm Breite. Nun wurde uns von ihr ein ganzer Forderungskatalog unterbreitet. Z.B. dass der Weg wiederum 150 breit sein muss rollstuhlgängig mit genügen Platz damit man von unten kommend gut einfahren kann und das an einer Strasse mit 15 % Steigung! Ist wohl eher unrealistisch. Mit einem Kinderwagen ist es schon streng genug. Als das Recht vor 30 Jahren eingeräumt wurde war es tatsächlich der einzige Zugang zu ihrem Haus. Vor über 20 Jahren hat sich das aber mit dem Bau eines Parkplatzes für mehrerAutos der Nachbarschaft geändert. Sie hat praktisch ebenso lange einen eigenen Zugang von dort, der aber nirgends eingetragen ist. Leider hatte es der Vorbesitzer versäumt zu klären ob das Wegrecht nun nicht hinfällig wurde. Sie ist der Meinung, dass ihre Liegenschaft ohne Wegrecht nicht erschlossen ist. Unseren Weg benutzt sie vor allem täglich um den Briefkasten zu leeren und sonst für gelegentliche Gütertransporte. Ich bin nun am überlegen ob ich erstens verlangen kann dass ihr Briefkasten an ihrem eigenen Zugang aufgestellt wird, somit würde sich die Benutzung auf Lieferungen reduzieren da unser Weg dafür klar besser geeignet ist. Am jetzigen Ort, wo unsere beiden Kästen stehen ist es für uns immer ein Umweg da wir den Keller als Haupteingang benutzen, wir hätten den Briefkasten daher gerne umplatziert. Sie aber nicht. Die Post erlaubt natürlich nicht die Aufstellung an 2 verschieden Orten innerhalb so kurzer Distanz da es Mehraufwand bedeutet. An ihrem Zugang muss der Briefträger aber auf jeden Fall vorbei gehen. Wer bestimmt nun? Wie stehen die Chancen dass das Recht gelöscht werden kann? Allenfalls mit einen separaten Vertrag für die Benützung für Warentransporte.
Herzlichen Dank für jegliche Info
katzebuesel