Wegrecht löschen

katzebuesel

Mitglied
11. Okt. 2010
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Hallo ich bin neu hier im Forum.

Hat jemand schon erfolgreich die Löschung eines Wegrechts beantragt? Ich habe vor einem Jahr den einen Teil eines alten Doppelhauses gekauft. Ein eingetragenes Wegrecht für die Nachbarin habe ich nicht angefochten. Ich dachte dass es mir ja nicht Weh tut wenn sie vorbei geht. Nun haben wir vor den Garten umzugestalten. Da das Gelände steil ist war das Planen schwierig gewesen wir glauben aber jetzt eine für uns optimale Lösung gefunden zu haben. Allerdings mit einem Weg von nur noch 100-120 cm Breite. Nun wurde uns von ihr ein ganzer Forderungskatalog unterbreitet. Z.B. dass der Weg wiederum 150 breit sein muss rollstuhlgängig mit genügen Platz damit man von unten kommend gut einfahren kann und das an einer Strasse mit 15 % Steigung! Ist wohl eher unrealistisch. Mit einem Kinderwagen ist es schon streng genug. Als das Recht vor 30 Jahren eingeräumt wurde war es tatsächlich der einzige Zugang zu ihrem Haus. Vor über 20 Jahren hat sich das aber mit dem Bau eines Parkplatzes für mehrerAutos der Nachbarschaft geändert. Sie hat praktisch ebenso lange einen eigenen Zugang von dort, der aber nirgends eingetragen ist. Leider hatte es der Vorbesitzer versäumt zu klären ob das Wegrecht nun nicht hinfällig wurde. Sie ist der Meinung, dass ihre Liegenschaft ohne Wegrecht nicht erschlossen ist. Unseren Weg benutzt sie vor allem täglich um den Briefkasten zu leeren und sonst für gelegentliche Gütertransporte. Ich bin nun am überlegen ob ich erstens verlangen kann dass ihr Briefkasten an ihrem eigenen Zugang aufgestellt wird, somit würde sich die Benutzung auf Lieferungen reduzieren da unser Weg dafür klar besser geeignet ist. Am jetzigen Ort, wo unsere beiden Kästen stehen ist es für uns immer ein Umweg da wir den Keller als Haupteingang benutzen, wir hätten den Briefkasten daher gerne umplatziert. Sie aber nicht. Die Post erlaubt natürlich nicht die Aufstellung an 2 verschieden Orten innerhalb so kurzer Distanz da es Mehraufwand bedeutet. An ihrem Zugang muss der Briefträger aber auf jeden Fall vorbei gehen. Wer bestimmt nun? Wie stehen die Chancen dass das Recht gelöscht werden kann? Allenfalls mit einen separaten Vertrag für die Benützung für Warentransporte.

Herzlichen Dank für jegliche Info

katzebuesel

 
Hallo Katzebuesel,

Mit löschen hast du schlechte Karten, schliesslich müssten für eine Löschung beide Seiten einverstanden sein, und tatsächlich braucht jede Liegenschaft einen rechtlich zugesicherten Zugang! Was du aber rechtlich durchbringen könntest, ist eine Verlagerung des Wegrechtes. Diese zweite Liegenschaft braucht ja nicht zwei Zugänge, da sie als Hauptzugang den "anderen" bevorzugt, und den "alten, rechtlich zugesicherten" nur noch für den Briefkasten leeren und andere, aber seltene Tätigkeiten braucht, wäre das die richtige Vorderung deinerseits.

Liebs Grüessli, jomazi

 
Ich würde es mit professioneller Hilfe (Anwalt) versuchen, schliesslich braucht sie ja, wenn ich das richtig verstanden habe, euren Zugang nur aus Bequemlichkeit.

 
Ich persönlich würde keinen Anwalt nehmen, sondern versuchen eine Lösung zu finden, die alle befriedigt, schliesslich muss man ja die nächsten Jährchen noch nebeneinander wohnen. Ob man ein Wegrecht löschen kann, weiss ich nicht, aber selbst wenn man es könnte, würde ichs nicht tun. Eigentlich hast du ja gewusst worauf du dich einlässt, als du das Haus gekauft hast. Rede mit dem Nachbar, ev. kannst du ihm ja an anderer Stelle Zugeständnisse machen.

 
Hallo,

aus welchen Gründen Sie den Weg benutzt ist unerheblich. Wenn sie will kann sie den ganzen Tag auf und ablaufen, oder aber nur einmal im Jahr.

Fakt ist nunmal, dass das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Du hast das beim Kauf des Grundstückes gewusst.

Eine Löschung ohne Einverständnis des Nutzniessers ist nicht möglich, genau deswegen stehts ja im Grundbuch. Wo käme man denn hin, wenn Rechte und Lasten einseitig geändert werden könnten?

Du hast 2 Möglichkeiten:

1. Das Einverständnis der anderen Partei zur Löschung einholen. Das Einverständnis kann man auch erkaufen. Wenn du bedenkst, wieviel du sparst, wenn du den Weg nicht mehr erhalten/Bauen musst, wirst du merken, wieviel dir das wert ist.

2. Den Weg erhalten, sodass er weiter so nutzbar ist wie bisher. Inwieweit die Forderungen der Nutzer (Rollstuhl usw) berechtigt sind und was nicht müsstest du direkt mit der Gemeinde oder mit einem Anwalt klären. Ein Recht auf Verbesserungen zum jetzigen Zustand hat sie vermutlich nicht. Es gibt evtl auch die Möglichkeit den Weg zu verlegen, wenn du z.B. einen Pool genau dort haben willst, wo jetzt der Weg läuft. das ganze hängt auch davon ab, was genau im Grundbuch steht: Ist es ein Weg explizit als Fussweg, könntest du mit 1,20m durchkommen. Steht da schon was von rollstuhl und "Transport" kann sie vielleicht drauf bestehen, dass der Weg wieder so breit wird wie bisher.

Gruss

 
Nun vor 30 Jahren hatte das andere Haus ja keinen anderen Zugang und somit waren sie auf den Weg angewiesen. Heute benutzen die Bewohner den Weg ja nur noch um den Briefkasten zu leeren, d.h. für mich, dass er nicht mehr ihr primärer Zugang zum Haus bedeutet.

 
... es spielt keine Rolle, ob die Bewohner das Wegerecht eifrig nutzen, oder überhaupt nicht .. es ist im Grundbuch eingetragen.

Als erstes musst Du Dir mal den genauen Wortlaut vom Wegerecht besorgen. Jenachdem wie es formuliert ist, hast Du bessere oder schlechtere Chancen.

Am schnellsten und einfachsten geht es wenn beide Parteien zustimmen. Wenn die begünstigte Partei dagegen ist, kommst Du nur über den rechtlichen Weg weiter. Die Gemeinde wird sich da raushalten, weil das Probleme zwischen Privaten sind.

Tja und wie da die Erfolgsaussichten sind, erkennt der Fachanwalt am besten, wenn er die Formulieren vom Wegerecht sieht...

Mehr gibt der Blick in die trübe Kristallkugel nicht preis.

 
Ich denke, es ist so wie mime7 es schreibt, es ist unerheblich wofür die Dame den Weg braucht oder nicht braucht. Es sei denn, dies wurde im Grundbuch genauer definiert. Was nützt einem der schönste Garten, wenn man im Dauerzoff mit dem Nachbar lebt?

 
..., dass er nicht mehr ihr primärer Zugang zum Haus bedeutet.
... Trotzdem ist es ein Weg zu ihrem Haus, dessen Brechtigung und Nutzbarkeit der Grundbucheintrag garantiert.Eine Löschung hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn schon im Text des Grundbucheintrages irgendwas steht, dass dieser Weg als einziger Zugang zu diesem haus dient, oder dass der Weg hinfällig wird, sollte das Grundstück anders erschlossen werden. hier müsste der Text des Grundbucheintrages gelesen werden.

Selbst wenn dem so wäre dauert eine solche einseitige Löschung, wenn die Gegenpartei das ganze verzögern will, viel Zeit, viele Gerichtsinstanzen, kostet sehr viel Geld und Nerven, das ganze bei sehr ungewissem Ausgang.

Da man mit den Nachbarn noch weiter leben will/muss ist dies nach meiner Meinung keine wirkliche Option.

Um des Friedens willen gibt es nur die Möglichkeiten:

- gütliche Einigung, evtl mit Bezahlung

- Erhalt des Weges, sodasss es den Bestimmungen entspricht, aber auch icht mehr

Gruss

 
Verlangen einer Verlagerung (oder Verlegung) eines Wegrechtes auf eine andere, schon bestehende Strasse kann, wer ein Wegrecht als Last auf seinem Grundstück hat, dass aufgrund einer neuen Situation nicht mehr benötigt wird, oder keinen Sinn mehr macht.

Katzenbuesel müsste also mit dem Grundbesitzer, auf dessen Grundstück der andere Weg verläuft eine Einigung finden! Diese wohl auch "erkaufen".

im öffentlichen Register des Bundesgerichtes würde mann bestimmt präjudizierende Fälle finden.

Das Gespräch mit der Nachbarin würde ich erst suchen, wenn mit dem anderen Landbesitzer eine Einigung gefunden wurde.

liebs Grüessli, jomazi

 
Eine Dienstbarkeit wie ein Wegrecht auf seinem Grund eintragen zu lassen ist eine Entwertung, deshalb wird niemand ein Wegrecht übernehmen.

Das Wegrecht wird man nur los, wenn es unmöglich geworden ist, d.h. wenn man es gar nicht mehr ausüben kann. Bloss dass der Eigentümer des belasteten Grundstückes findet, die kann auch genausogut anderswo durch, reicht nicht.

Hingegen ist das Wegrecht so auszuüben, wie es zum Zeitpunkt der Eintragung gemeint war. Also nachträglich eine Garage bauen und nun den Weg befahrbar machen zu wollen geht nicht.

Der Begünstigte hat auch weiter nichts zu wollen, als im Sinne des Wegrecht durchzugehen. Belag, Breite usw. wählt der Besitzer.

Einfachste Lösung: Nimm ein paar Noten in die Hand und kaufe das Wegrecht ab. Wenn die es nicht wirklich braucht, wird sie das Geld nehmen.

Einen fremden Briefkasten auf deinem Land musst Du nicht dulden, egal was die Post davon hält, fragt sich aber was man damit erreicht, den entfernen zu lassen.

Ich nehme an, Du hast das Wegrecht für den Nachbarn beim Kaufpreis angemessen berücksichtigt.

 
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