Wegrecht mit Dienstarkeit - wie nah darf ein unbewohnter Anbau an das Wegrecht grenzen?

foechsli86

New member
28. Sep. 2013
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Guten Abend

Ich wende mich wieder mal mit einer Frage an die Mitglieder des Haus-Forums - bisher konntet ihr mir immer mit Rat weiterhelfen! Danke dafür.

Es geht um unser Grundstück:

Unser Grundstück ist über zwei Nachbargrundstücke erschlossen. Vertraglich ist das natürlich per Dienstbarkeit und Wegrecht festgehalten. Für die Zufahrtsstrasse ist leider nur 2,5 m vorgesehen. Das ist zwar nicht üppig, aber damit muss ich wohl leben.

Nun ist es aber so, dass unser Nachbar, auf dessen Land der Grossteil der Privatstrasse verläuft, einen Anbau plant von 3.5 bis 4 m und er käme dann direkt an die Privatstrasse heran, so dass es wohl extrem schwierig ist, für Feuerwehr und Lastwagen einen Zugang zu gewährleisten und uns die Zufahrt extrem schwierig macht. Weiss jemand, ob es einen Mindestabstand für unbewohnte Bauten gibt bei Privatstrassen? Ich werde leider nirgends fündig und auf der Gemeinde konnte ich noch nicht nachhaken. Hat da jemand Erfahrung gemacht?

Irgendwie kann ich mir fast nicht vorstellen, dass wirklich direkt an die Strasse gebaut werden darf, auch wenn die Grenzabstände eingehalten würden seitens des Nachbarn (weil die Strasse hauptsächlich über sein Grundstück führt).

Würde mich über Meinungen und Erfahrungen freuen.

Einen schönen Abend und viele Grüsse,

foechsli86

 
An Privatstrassen darf tatsächlich ohne Abstand gebaut werden. Es gibt da keine Bau- oder Strassenlinien und auch keine Abstände zu beachten.

Privatstrassen sind eigentlich keine Strassen im bekannten Sinne, sondern normales Bauland mit Belag versehen.

Das Fahrtecht beträgt 2.50m, früher waren Lastwagen 2.30m breit, da hätte das gerade so gereicht. Heute sind Lastwagen, auch jene der Feuerwehr, bis 2.55m breit, Kühlfahrzeuge sind bis maximal 2.6m breit. Alles ohne bewegliche Teile wie Spiegel.

Dein Nachbar kann und darf, wenn er will, deine Zufahrt bis auf 2.50m beschränken. Dein Grundstück wäre dann wohl nur noch eingeschränkt erschlossen, da weiss ich jetzt nicht, wie man damit umgeht und was das bedeutet.

Ich würde unbedingt das Fahrrecht neu aushandeln und eine Verbreiterung anstreben!

 
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Salut Föchsli

Postit hat recht. Das war bei uns auch so. Wir hätten auch direkt an die Strasse bauen dürfen. Lustigerweise durfte das unser Nachbar damals nicht, weil die Gemeinde gemeint hat, dass auch bei einer Privatstrasse mit Verkehr zu rechnen sei und darum aus Sicherheitsgründen sein Haus 2.5m von der Strasse gebaut werden müsse. Wir bauen 3 Jahre nach ihm und diese ungeschriebene Regelung wurde nun bei uns nicht angewendet.

Gruss, Zeroberto

 
Nanana... vom Nachbar profitieren und dann Mittel suchen, damit verhindert werden kann, dass dieser nicht an einen Weg bauen kann, den dieser unter Umständen gar nicht braucht?! Das ist ja wie von Holand in die Schweiz zügeln und dann das Maul gaaanz weit aufreissen und sich über Kühe an denen eine Glocke bammelt aufregen und sogar verbieten wollen... geht gar nicht so etwas..

 
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@jomazi

Nun - es geht nicht darum das Maul aufzureissen, es geht schlicht und einfach nur um die Frage, wie nah darf man an die Strasse bauen, weil nirgends dazu eine Bauregelung zu finden ist. Natürlich bin ich darüber nicht glücklich, wenn er direkt an die Strasse baut und so keine Feuerwehr an mein Haus kommt und meine Bude abfackelt im schlimmsten Fall, aber ganz sicher werde ich es auch nicht verhindern, wenn rechtlich alles bestens ist. Ich möchte ja nur wissen, wie nah man an die Privatstrasse bauen darf, damit ich mich darauf einstellen kann.  

Hat jeder sein Recht auf Meinungsfreiheit, aber ich finde Deine Antwort etwas daneben. Hilfreiche Antworten wären mir lieber - aber vielleicht hast Du ja schlechte Erfahrungen gemacht...

 
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Und ich finde es daneben, wenn ein netter Nachbar sein Grundstück bereitstellt, dieses Fahrbar macht, sogar eine Dienstbarkeit als Last auf sein Grundstück eintragen lässt und dann die Nutzniesser meinen, als neue Baulinie ab sofort die Innenkannte des "beteerten Grundstückes" hinhalten müsste, oder dieser irgendwelche andere Einschränkungen als Dank hinnehmen muss! Hoffentlich hast du dich, oder der dir das Grundstückbesitzer, der dir das Land/Haus verkauft hat wenigstens finanziell an der Strasse beteiligt!

Die Feuerwehr wird natürlich weiterhin durchfahren können müssen!
Es ist mir völlig bewusst, dass mein Input dir nicht hilfreich erscheint, möchtest du ja Zuspruch, aber vieleicht hilft es dir ja trotzdem dich mal in die Lage des Parzellenbesitzers zu versetzen...

Was mich dennoch wunder nimmt; dass einem Lastwagen die Zufahrt erschwert wird, kann ich nachfollziehen, wieso aber dir mit deinem Auto? Häng doch mal ein Situationsplan an, damit ich (oder wir, falls es noch mehr interessiert) dies verstehen können!

Allenfalls sprichst du einfach mal mit dem Landbesitzer und erreichst vieleicht so, dass er vieleicht den einen oder anderen halben Meter zurück bleibt!

liebs Grüessli, jomazi

 
@jomazi

Was hast du denn gegessen? Foechsli86 hat sich weder beschwert noch den Nachbarn schlechtgemacht, sondern eine einfache Frage gestellt. Wenn du nichts dazu beitragen kannst, dann lass es. Man könnte ja meinen du seist der betroffene Nachbar...

kopfschüttelnde Grüsse

canaz

 
@jomazi

Was hast du denn gegessen? Foechsli86 hat sich weder beschwert noch den Nachbarn schlechtgemacht, sondern eine einfache Frage gestellt. Wenn du nichts dazu beitragen kannst, dann lass es. Man könnte ja meinen du seist der betroffene Nachbar...

kopfschüttelnde Grüsse

canaz
@ canaz, dem foechsli wurde ja schon geholfen, wahrscheinlich hat sie das Reglement gelesen, vielleicht schon mit der Bauverwaltung gesprochen und dann haben ihr ja zwei Mitglieder ihre Befürchtungen bestätigt. Ob diese auch für Langenthal stimmen, entzieht sich meinem Wissen, mag mich aber auch gar nicht darum kümmern! So möchte ich einfach auch eine andere Seite beleuchten, dem Foechsli in Erinnerung rufen, dass sie von diesem Landbesitzer profitiert und deshalb darf meine persönliche Haltung da auch mit einfliessen!

Natürlich könnte ich ihr aber auch erklären, dass es im Kt Bern seit 1976 eigentlich keine "Privatstrassen" als Detailerschliessung mehr gibt/geben dürfte, diese falls nach diesem Jahr entstanden die Gemeinde eigentlich übernehmen müsste! Dieser Prozess ist allerdings für den Landbesitzer und die Nutzniesser teuer, weil die Gemeinde diese Strasse natürlich nur im Gemeindetauglichen Zustand (sprich wohl breiter, mit Abwassersystem und dann auch mit Beleuchtung und schönen Randsteinen) übernehmen wird!

Dies könnte sie aber durchsetzen! Kommt bei foechsli aber bestimmt nicht in Frage....

Liebs Grüessli, jomazi

 
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@jomazi

Ich möchte keinen Zuspruch, ich möchte einfach nur wissen, ob an die Grenze gebaut werden kann oder nicht oder ob man ggf. beim Bau auf allfällige Durchfahrtsregelungen achten müsste. Natürlich ist es so, dass man bei einem Wegerecht vom betreffenden Grundstückbesitzer profitiert. Ich will ja auch absolut nicht gegen die Nachbarn vorgehen, da ich diese sehr schätze, ich will doch schlicht nur wissen, womit ich rechnen muss und mich entsprechend so vielleicht besser auf ein Gespräch vorbereiten und über allfällige Lösungen nachdenken kann.

Ich akzeptiere Deine Meinung, ich finde einfach die Art und Weise, wie Du Deine Meinung kundtust, nicht ganz angebracht. 

Ein schönes Weekend trotzdem und allen, die mir zu meiner Frage etwas Konstruktives sagen konnten, meinen besten Dank.

 
...und deshalb darf meine persönliche Haltung da auch mit einfliessen!
Selbstverständlich darf sie das! Aber ein sachlicher Ton wäre da sicher hilfreicher als ein Frontalangriff.
Natürlich könnte ich ihr aber auch erklären, dass es im Kt Bern seit 1976 eigentlich keine "Privatstrassen" als Detailerschliessung mehr gibt/geben dürfte, diese falls nach diesem Jahr entstanden die Gemeinde eigentlich übernehmen müsste! Dieser Prozess ist allerdings für den Landbesitzer und die Nutzniesser teuer, weil die Gemeinde diese Strasse natürlich nur im Gemeindetauglichen Zustand (sprich wohl breiter, mit Abwassersystem und dann auch mit Beleuchtung und schönen Randsteinen) übernehmen wird!
Na das finde ich doch eine brauchbare und wichtige Information! Vielleicht nicht (nur) für Foechsli, sondern auch für zukünftige Leser/Fragesteller!

Gruss & schönen Sonntag

canaz

 
Solche Situationen kommen ja meistens davon da früher das ganze mal EIN Grundstück war, also erschliessung kein Problem und dann wurde dies später aufgeteilt und eine solche Regel abgemacht.

Also hat davon eventuell sogar der andere Nachbar profitiert weil er das andere Land dadurch verkaufen konnte....

Im Kanton AG muss eine Private Erschliessungsstrasse mindestens 3 Meter breit sein. Also kann man diese 2.5 Meter bereits mal nicht als allgemein gültig sagen.

Weiter gilt ein Grenzabstand von 0.5 Meter für die Strasse, ob das dann auch umgekehrt für ein angrenzendes Gebäude gilt weiss ich nicht....

Versuche mit dem Nachbar eine Lösung zu finden, 2.5 Meter ist definitiv zu wenig.....

 

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