Unsere Ferienwohnung im Kanton Graubünden steht auf einem Grundstück ca 700m abseits der anderen Häuser der Gemeinde, ist aber über einen Waldweg (gekiest) von Frühling bis Herbst problemlos erreichbar.
Im Winter legt uns die Gemeinde aber einfach, friss oder stirb, eine Piste über unsere Zufahrtsstrasse ohne uns eine alternative Zufahrt zu bieten.
Das war bisher kein grosses Thema, weil wir einen Parkplatz ca 750 meter vom Haus entfernt mieten konnten. Das ist zwar mühsam und teuer, aber wir sind unkomplizierte Leute. Nun hat uns der Parkplatzvermieter aber den Parkplatz gekündigt, nachdem er uns dazu zwingen wollte, den 10m2 Parkplatz für 50,000 Franken zu kaufen oder "es zu vergessen". Dagegen können wir leider nichts machen. Es ist sein Parkplatz. Wir lassen mich aber nicht gerne erpressen und haben uns nach Alternativen umgeschaut.
Wir fragen uns nun zuallererst mal, ob es nicht doch an der Gemeinde liegt, uns das Zufahrtsrecht einzuräumen, oder, wenigsten, eine öffentliche Parkgelegenheit in der Nähe des Hauses anzubieten. (Es gibt zu Zeit nur Parkplätze mit Parkuhr, und die sind häufig besetzt).
Ich weiss, dass Privatleute dazu veranlasst wären, uns ein Wegerecht zu gewähren, falls die einzige Zufahrt zu öffentlichen Strassen über ihr Privatgrundstück führt. Gilt dasselbe für die Gemeinde? Kann die Gemeinde uns einfach den Weg mit einer Skipiste abschneiden? Wo können wir uns weiter erkundigen? Falls im Grundbuchamt ein Zufahrstrecht eingetragen ist, können wir das bei der Gemeinde einfordern?
Im Winter legt uns die Gemeinde aber einfach, friss oder stirb, eine Piste über unsere Zufahrtsstrasse ohne uns eine alternative Zufahrt zu bieten.
Das war bisher kein grosses Thema, weil wir einen Parkplatz ca 750 meter vom Haus entfernt mieten konnten. Das ist zwar mühsam und teuer, aber wir sind unkomplizierte Leute. Nun hat uns der Parkplatzvermieter aber den Parkplatz gekündigt, nachdem er uns dazu zwingen wollte, den 10m2 Parkplatz für 50,000 Franken zu kaufen oder "es zu vergessen". Dagegen können wir leider nichts machen. Es ist sein Parkplatz. Wir lassen mich aber nicht gerne erpressen und haben uns nach Alternativen umgeschaut.
Wir fragen uns nun zuallererst mal, ob es nicht doch an der Gemeinde liegt, uns das Zufahrtsrecht einzuräumen, oder, wenigsten, eine öffentliche Parkgelegenheit in der Nähe des Hauses anzubieten. (Es gibt zu Zeit nur Parkplätze mit Parkuhr, und die sind häufig besetzt).
Ich weiss, dass Privatleute dazu veranlasst wären, uns ein Wegerecht zu gewähren, falls die einzige Zufahrt zu öffentlichen Strassen über ihr Privatgrundstück führt. Gilt dasselbe für die Gemeinde? Kann die Gemeinde uns einfach den Weg mit einer Skipiste abschneiden? Wo können wir uns weiter erkundigen? Falls im Grundbuchamt ein Zufahrstrecht eingetragen ist, können wir das bei der Gemeinde einfordern?