Wegrecht von Skipiste blockiert

Mani Matterhorn

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22. Jan. 2014
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Unsere Ferienwohnung im Kanton Graubünden steht auf einem Grundstück ca 700m abseits der anderen Häuser der Gemeinde, ist aber über einen Waldweg (gekiest) von Frühling bis Herbst problemlos erreichbar.

Im Winter legt uns die Gemeinde aber einfach, friss oder stirb, eine Piste über unsere Zufahrtsstrasse ohne uns eine alternative Zufahrt zu bieten. 

Das war bisher kein grosses Thema, weil wir einen Parkplatz ca 750 meter vom Haus entfernt mieten konnten. Das ist zwar mühsam und teuer, aber wir sind unkomplizierte Leute. Nun hat uns der Parkplatzvermieter aber den Parkplatz gekündigt, nachdem er uns dazu zwingen wollte, den 10m2 Parkplatz für 50,000 Franken zu kaufen oder "es zu vergessen". Dagegen können wir leider nichts machen. Es ist sein Parkplatz. Wir lassen mich aber nicht gerne erpressen und haben uns nach Alternativen umgeschaut.

Wir fragen uns nun zuallererst mal, ob es nicht doch an der Gemeinde liegt, uns das Zufahrtsrecht einzuräumen, oder, wenigsten, eine öffentliche Parkgelegenheit in der Nähe des Hauses anzubieten. (Es gibt zu Zeit nur Parkplätze mit Parkuhr, und die sind häufig besetzt). 

Ich weiss, dass Privatleute dazu veranlasst wären, uns ein Wegerecht zu gewähren, falls die einzige Zufahrt zu öffentlichen Strassen über ihr Privatgrundstück führt. Gilt dasselbe für die Gemeinde? Kann die Gemeinde uns einfach den Weg mit einer Skipiste abschneiden? Wo können wir uns weiter erkundigen? Falls im Grundbuchamt ein Zufahrstrecht eingetragen ist, können wir das bei der Gemeinde einfordern?

 
Hallo

Ob es Spezialregelungen gibt für saisonale Sachen wie Skipisten weiss ich nicht. Der erste Weg führt aber sicher übers Grundbuchamt um zu sehen, was da genau drin steht. Danach würde ich bei der Gemeinde mal nachfragen und diese Bitten Dir eine akzeptable Lösung anzubieten. Ich vermute schon mal, dass diese in der Pflicht ist.

Gruss

Hanspeter

 
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich also als nächstes beim Grundbuchamt erkundigen und dann rückmelden, was die sagen. 

 
Ich weiss, dass Privatleute dazu veranlasst wären, uns ein Wegerecht zu gewähren, falls die einzige Zufahrt zu öffentlichen Strassen über ihr Privatgrundstück führt.
Das ist nicht so. Wenn das so wäre, könnte man ja über fremdes Eigentum verfügen. Es ist doch nicht das  Problem des Nachbars, dass der Hinterlieger nicht auf sein Grundstück kann, wenn dieses nicht erschlossen ist. Unter anderem deshalb sind Grundstücke mit Zufahrt so viel teurer als andere.

Wenn du ein Wegrecht hast, steht das im Grundbuch. Wenn es nicht im Grundbuch steht, hast du folglich keins.

Ein Wegrecht verpflichtet den Eigentümer des belasteten Grundstücks, das, was im Wegrecht steht, von seiten des Eigentümers oder Mieters oder Pächters des begünstigten Grundstückes jederzeit zu dulden. Ausserdem darf er nichts unternehmen, was das Wegrecht erschwert.

Zugangsrecht zu einer Parzelle über öffentlichen Grund kann folglich nicht Gegenstand eines Wegrechtes sein, denn öffentliche Strassen dürfen von allen genutzt werden. Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet, Nebenstrassen ausserhalb der Bauzonen jederzeit offen zu halten.

Ich glaube nicht, dass das Grundbuch der richtige Weg ist, um herauszufinden, was Du für Rechte hast. Skipistennutzung wird oft über Zonenvorschriften geregelt, welche die Nutzungsrechte der Eigentümer überlagern. Sonst müssten sie ja bei jedem Betroffenen etwas ins Grundbuch schreiben.

Wieso sollte es ein Recht auf einen Parkplatz geben, wovon jeder Städter nur träumen kann? Parkplätze muss man kaufen oder mieten, wenn man sie haben will.

Wenn die Zufahrt gemäss Zonenreglement im Winter als Skipiste nutzbar ist und nicht geräumt wird, dann habt ihr im Winter eben keine Zufahrt. Ausserhalb der ordentlichen Bauzonen kann so etwas durchaus der Fall sein.

Es kann sogar sein, dass die Gemeinde, wenn man keinen Privatparkplatz für Wohnraum im Eigentum nachweisen kann, Geld verlangt, um sich von der Parkplatzpflicht loszukaufen.

Geh doch einfach einmal auf die Gemeindekanzlei und bittet um Auskunft, wie das so ist - dein Ferienhaus dürfte wohl kein Einzelfall sein.

 
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