Bei drei Garagen, die im Miteigentum stehen, hat es unter einer Garage einen Raum, der auch im Miteigentum steht. Der Raum wird nur von einem Miteigentümer benutzt. Die anderen zwei möchten den Raum auch benutzen, haben aber keinen Zugang. Der Zugang führt ca. 10 m über das Land des einen Miteigentümers, der den Raum auch benutzt und der verweigert den Zutritt. Kann der eine Miteigentümer die anderen auschliessen oder muss er Wegrecht geben?