Wegrecht zu Raum im Miteigentum

bigi100

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09. Juni 2011
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Bei drei Garagen, die im Miteigentum stehen, hat es unter einer Garage einen Raum, der auch im Miteigentum steht. Der Raum wird nur von einem Miteigentümer benutzt. Die anderen zwei möchten den Raum auch benutzen, haben aber keinen Zugang. Der Zugang führt ca. 10 m über das Land des einen Miteigentümers, der den Raum auch benutzt und der verweigert den Zutritt. Kann der eine Miteigentümer die anderen auschliessen oder muss er Wegrecht geben?

 
Der Miteigentümer kann nicht den Zutritt zum Raum verweigern; er kann aber verweigern, dass dies über seinen Boden geschieht.

Fragt sich, wie diese idiotische Konstellation bzw. das Miteigentum zustande gekommen ist. Vermutlich wird die Eigentümergemeinschaft auf ihre Kosten und auf ihrem Grundstück einen gemeinsamen Zugang erstellen müssen, weil sie "vergessen" hat, dies innerhalb des Gemeinschaftseigentums vorzusehen.

Oder der Raum wird aus dem Miteigentum genommen und demjenigen, der den Zugang hat, verkauft - vermutlich die einfachste Lösung.

Wird vor Gericht ein Notweg erstritten, müssen die Nutzniesser dem belasteten Grundstück eine Entschädigung bezahlen. Einen Notweg gibt es aber nicht, wenn die Not selbst verschuldet wurde, z.B. wenn die Eigentümergemeinschaft sich durch den Verkauf des Zugangsgrundes selbst ausgesperrt hat.

 

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