Hallo Zusammen
Ein EFH in einer 40-jährigen Siedlung, das über Nachbargrundstücke erschlossen ist, verfügt über die nötigen Fahrwegrechte.
Beim Zügeln oder zum Heizöl nachfüllen wird auch mal ein Lastwagen vorfahren müssen, in diesem Fall wird die Zu- und Wegfahrt von zwei Nachbargrundstücken blockiert sein.
Kann das ein Problem werden, wenn diesbezüglich bei der Begründung der Dienstbarkeit nichts vereinbart wurde? Oder bin ich hier übervorsichtig? Die Platzverhältnisse sind einfach nicht so, dass der Lastwagen nur durchfahren kann und anschließend ganz auf dem eigenen Grundstück steht...
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Ein EFH in einer 40-jährigen Siedlung, das über Nachbargrundstücke erschlossen ist, verfügt über die nötigen Fahrwegrechte.
Beim Zügeln oder zum Heizöl nachfüllen wird auch mal ein Lastwagen vorfahren müssen, in diesem Fall wird die Zu- und Wegfahrt von zwei Nachbargrundstücken blockiert sein.
Kann das ein Problem werden, wenn diesbezüglich bei der Begründung der Dienstbarkeit nichts vereinbart wurde? Oder bin ich hier übervorsichtig? Die Platzverhältnisse sind einfach nicht so, dass der Lastwagen nur durchfahren kann und anschließend ganz auf dem eigenen Grundstück steht...
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