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Verlangen immer, durchsetzen nur, wenn es offensichtlich aus Gründen, die in der Sache selbst liegen, nicht mehr ausübbar ist - in der Praxis also kaum. Ob das begünstigte Grundstück auch anderswie erschlossen ist, spielt keine Rolle.
Am einfachsten wird man Wegrechte mit Geld los. Sonst ein anderes Grundstück kaufen.