Hallo
Wir sind Hauseigentümer und haben das Wegrecht auf der Zufahrtsstrasse die mit einer Beleuchtung ausgestattet ist, die zu 50% auf unserem Grundstück steht.
Bevor der Wegeigentümer sein Haus verkauft hat, war die Beleuchtung jeden Tag vom Dunkelheitseinbruch bis 1.00 Uhr und von 5.00 Uhr bis Tagesanbruch in Betrieb.
Seit dem Eigentümerwechsel ist die Beleuchtung ausserbetrieb.
Kann mir jemand sagen ob ich ein anrecht auf die Beleuchtung habe?
Wie sieht das ganze mit dem Winterdienst aus? /emoticons/default_confused.png
Gruss und Dank
Düse
Wir sind Hauseigentümer und haben das Wegrecht auf der Zufahrtsstrasse die mit einer Beleuchtung ausgestattet ist, die zu 50% auf unserem Grundstück steht.
Bevor der Wegeigentümer sein Haus verkauft hat, war die Beleuchtung jeden Tag vom Dunkelheitseinbruch bis 1.00 Uhr und von 5.00 Uhr bis Tagesanbruch in Betrieb.
Seit dem Eigentümerwechsel ist die Beleuchtung ausserbetrieb.
Kann mir jemand sagen ob ich ein anrecht auf die Beleuchtung habe?
Wie sieht das ganze mit dem Winterdienst aus? /emoticons/default_confused.png
Gruss und Dank
Düse