Wegrecht

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18. Aug. 2018
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Frage: Unser Vorbesitzer, einBauer, hat als er die Scheune mit dazugehörigem Wiesland, vergessen, das Weg-Fahrrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Nun führt ein kleiner ca 8m breiter Streifen Wiesland von unserem Grundstück auf die sich davor befindliche Strasse. Dieser kleine (ca15m lange Streifen)haben wir seit wir hier wohnen benutzt um Güter zu unserem Haus zu fahren oder zu Fuss durchzugehen. recht

Nun hat der Scheunenbesitzer seine Scheune weitervermietet und dieser neue Mieter verbietet uns nun durch "sein" Grundstück durchzugehen oder zu fahren.

Frage: laut den Grundstückplänen ist es offensichtlich, dass der Bauer diesen Weg jeweils benutzte um zur Scheune zu gelangen. Leider aber mit dem Verkauf vergessen hatte ein Fahr- und Gehwegrecht eintragen zu lassen. Kann man rechtlich etwas dagegen unternehmen, oder ist man auf Goodwill angewiesen? Wer hat das zu entscheiden? der neue Mieter oder der Besitzer (der sich bis jetzt wenig kooperativ zeigt)

eswi

 
Leider ist deine Beschreibung etwas verwirrlich:

Du schreibst, der Bauer und ihr habt beide den Weg benutzt. Wem gehört den nun der Weg, euch oder dem Bauern oder der Gemeinde?

Hat er das Land bzw. die Scheune verkauft oder verpachtet? Die neuen Besitzverhältnisse sind so nicht klar.

Ist dieser Weg der einzige Zugang zu eurem Haus? Wenn nicht, habt ihr keinen Anspruch auf den Weg bzw. eine Dienstbarkeit, ein Gewohnheitsrecht könnt ihr so nicht geltend machen. Das Land gehört dem Bauern, unabhängig von einem Fussweg. Selbst wenn er euch schriftlich erlaubt hätte, den Weg zu benutzen - ohne Vertrag und Grundbucheintrag -, wäre diese personenbezogene Abmachung durch den Verkauf hinfällig.

Eine Dienstbarkeit mindert den Wert eines Grundstücks, weil damit das Grundstück mit einem Anspruch eines Dritten (also euch) "belastet" ist. Nachträglich wird es also sicher keinen Grundbucheintrag mit dem bisherigen Besitzer, dem Bauern, geben.  Der Käufer bzw. Mieter hat das Land ohne Dienstbarkeit übernommen und muss euch diese nicht gewähren, wenn er nicht will.

Ihr seid also auf den Goodwill angewiesen. 

 
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