Frage: Unser Vorbesitzer, einBauer, hat als er die Scheune mit dazugehörigem Wiesland, vergessen, das Weg-Fahrrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Nun führt ein kleiner ca 8m breiter Streifen Wiesland von unserem Grundstück auf die sich davor befindliche Strasse. Dieser kleine (ca15m lange Streifen)haben wir seit wir hier wohnen benutzt um Güter zu unserem Haus zu fahren oder zu Fuss durchzugehen. recht
Nun hat der Scheunenbesitzer seine Scheune weitervermietet und dieser neue Mieter verbietet uns nun durch "sein" Grundstück durchzugehen oder zu fahren.
Frage: laut den Grundstückplänen ist es offensichtlich, dass der Bauer diesen Weg jeweils benutzte um zur Scheune zu gelangen. Leider aber mit dem Verkauf vergessen hatte ein Fahr- und Gehwegrecht eintragen zu lassen. Kann man rechtlich etwas dagegen unternehmen, oder ist man auf Goodwill angewiesen? Wer hat das zu entscheiden? der neue Mieter oder der Besitzer (der sich bis jetzt wenig kooperativ zeigt)
eswi
Nun hat der Scheunenbesitzer seine Scheune weitervermietet und dieser neue Mieter verbietet uns nun durch "sein" Grundstück durchzugehen oder zu fahren.
Frage: laut den Grundstückplänen ist es offensichtlich, dass der Bauer diesen Weg jeweils benutzte um zur Scheune zu gelangen. Leider aber mit dem Verkauf vergessen hatte ein Fahr- und Gehwegrecht eintragen zu lassen. Kann man rechtlich etwas dagegen unternehmen, oder ist man auf Goodwill angewiesen? Wer hat das zu entscheiden? der neue Mieter oder der Besitzer (der sich bis jetzt wenig kooperativ zeigt)
eswi