Weitergabe der durch die MwSt-Erhöhung verursachten Kosten

simon1

Mitglied
16. Apr. 2011
5
0
0
Hallo an alle Forum-Mitglieder,

wir haben unseres Haus letztes Jahr via einen GU angefangen zu bauen - es sollte im Juni 2011 fertig sein.

Wir haben verschiedene Mehrkostenvorschläge und Offerten für die Arbeit und Materialien (inkl. Sanitär, Küche, usw.) in 2010 mit dem MwSt. von 7.6% bekommen und auch akzeptiert.

Jetzt kommen die Handwerke und Architekt auf uns mir endgültigen Rechnungen für die Arbeit zurück, wo mit dem jetzigen MwSt. von 8% berechnet wird. Der 0.4% Unterschied verursacht insg. beträchtliche Zusatzkosten.

Kann mir jemand sagen, ob es nicht eine Regelung für solchen Fall gibt? Dürfen die Lieferanten und Handwerker die MwSt Erhöhung auf die Kunden umwalzen wenn wir die Offerten bereits in 2010 unterschrieben haben?

Vielen Dank,

Simone

 
Hallo Simon

Ich schon wieder /emoticons/default_wink.png

Da die Offerten/Verträge die MWST separat behandeln, kannst du da gar nichts machen. Das ist kein Abwälzen, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Steuer, die der Kunde bezahlen muss.

Bei uns sind ganz klar Arbeiten und Dienstleistungen, welche im letzten Jahr erledigt wurden, mit 7.6% verrechnet und diejenigen von 2011 mit 8%, auch wenn der Vertrag vom letzten Jahr ist.

Gruss von VanTor

 
na, es scheint das Forum hat nur 2 Mitglieder /emoticons/default_smile.png

Mit Dienstleistungen ist es so ok - was ist mit Geräten, die letztes Jahr angeblich zu bestellen waren aber erst dieses Jahr montiert werden?

Danke,

Simone

 
Auch da dürfte die MWst separat ausgewiesen sein. In der Regel sind Offerten nur 3 Monate bindend, exkl. MWst. Steht irgendwo in den AGBs. Der Unternehmer offeriert für das, was er verlangt, die MWst kommt dazu. (Mit freundlichem Gruss von Herrn Merz, alt Finanzminister. Damit kann man die Panne bei der Unternehmenssteuer finanzieren, aber das gehört nicht hierher)

Wie soll man "Geräte, die letztes Jahr angeblich zu bestellen waren aber erst dieses Jahr montiert werden" verstehen? Der Unternehmer lagert Deine Badewanne ein halbes Jahr bei sich, um Dir 0.4%MWst zu sparen?

Wenn die 0.4% die einzigen erheblichen Zusatzkosten beim Bau waren, dann habt ihr ein vorzügliches Finanzmanagement hinbekommen.

 
Hallo,

also es gibt schon mehr Mehrkosten - nur alle die Kosten bestehen aus Einzelposten - der Zuschlag fuer MwSt war unerwartet, da wir die Geräte letztes Jahr ausgewählt und zugestimmt haben.

Nun, es hat sich herausgestellt, dass es sich lediglich um eine 'Aparattenliste' gehandelt hatte, obwohl es wie eine normale Offerte aussah (Artikel, Preise, Liefer- u. Montagepauschale, usw.). Eine verbindliche Offerte mit der gleichen Auswahl kam erst dieses Jahr - der Untershied waren neue Listpreise (an 2011 angepasst) und MwSt.

Abhängig vom Basisbetrag 0.4% kann ziemlich viel Geld sein. Sogesehen, konnten wir uns diese 'Apparatenliste' sparen, da es sowieso kaum bindend war.

Die 3 Monate Gültigkeitsfrist ist standard - es geht aber auch länger - die jetzige Offerte ist 1 Jahr gülltig - so konnte man das Angebot bereits letztes Jahr 'einfrieren'.

Ciao,

Simone

 
Bei uns hat der Architekt die Reserve für die MwSt-erhöhung auf 2011 in die Kostenberechnung einbezogen. Dies ist eigentlich etwas das nicht unerwartet hätte sein sollen...

 

Statistik des Forums

Themen
27.519
Beiträge
257.847
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand