Ausgangslage: Terrassenhaus im Stockwerkeigentum, im Reglement steht klar, dass insbesondere der Terrassenboden und die Folie darunter im Sonderrecht sind und vom Sonderrecht allein unterhalten werden müssen.
Fall der versichert werden soll: Die Folie wird undicht, Wasser tritt in die Wohnung unter der Terrasse ein, und richtet einen Schaden dort an. Also nicht das Beheben der undichten Stelle in der Folie an sich, sondern der Schaden, den die undichte Stelle bei einem fremdem Stockwerkeigentümer angerichtet hat.
Privathaftpflicht? Gebäudewasser? Oder etwas was nur die ganze Stockwerkeigentümerschaft zusammen abschliessen kann (dann wäre die ja eigentlich auch für den Schaden haftbar, oder?)
Fall der versichert werden soll: Die Folie wird undicht, Wasser tritt in die Wohnung unter der Terrasse ein, und richtet einen Schaden dort an. Also nicht das Beheben der undichten Stelle in der Folie an sich, sondern der Schaden, den die undichte Stelle bei einem fremdem Stockwerkeigentümer angerichtet hat.
Privathaftpflicht? Gebäudewasser? Oder etwas was nur die ganze Stockwerkeigentümerschaft zusammen abschliessen kann (dann wäre die ja eigentlich auch für den Schaden haftbar, oder?)