Welche Version der SIA Normen gilt im GU Verhältnis

DMR

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14. Okt. 2009
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Hallo zusammen,

wir haben aktuell eine Diskussion mit unserem GU bzgl.der anzuwendenden Revision der SIA Normen.

Wir sind STWE, die vom GU gekauft haben. Wir haben einen Objektbeschrieb datiert 13.06.2008, der diverse SIA Normen als anzuwenden auflistet, jedoch alle ohne Jahresangaben. Notartermine für Wohnungen aus unserer Überbauung waren alle im 2. HJ 2008. Nun haben wir die Nichteinhaltung der SIA 2023:2008 reklamiert und als Antwort erhalten,dass der GU bereits 2007 mit dem Lüftungsplaner den Vertrag abgeschlossen hat und damit die SIA 2023:2004 gelten würde. Für den Vertrag GU-Lüftungsplaner ist das nachvollziehbar, aber wir haben ja einen Vertrag nach dem 01.06.2008 abgeschlossen (Datum per wann die neue SIA 2023 gültig wurde). Unser Vertrag mit dem Verkäuferkonsortium sollte doch, sofern nichts anderes irgendwo vereinbart/erwähnt wurde jeweils auf den aktuellen SIA Normen basieren oder nicht? Falls nicht, wie kann ich als Käufer erkennen, was ich überhaupt für einen Stand(ard) kaufe? Die Verträge des GU mit den Handwerkern können ja durchaus mehrere Jahre zurückliegen (bei uns z.B. Verzögerungen aufgrund von Altlasten, Plananpassungen für Bewilligung etc.). Kann mir hier jemand sagen, für wen welches Vertragsdatum relevant ist ohne explizite Vereinbarungen in den Verträgen?

Danke im Voraus und Grüsse

DMR

 
Hallo DMR

Du hast nur einen Vertragspartner, den Generalunternehmer. Die Verträge, die der GU mit seinen Unternehmern abschliesst sind für die nicht von Belang. Es gilt als Stichtag das Datum der Unterzeichnung des GU Vertrages.

Ausser dein Vertrag verweist auf die Baubewilligung und diese wurde früher erteilt, also bevor die neue Norm in Kraft war. Dann müsste man sich die Sache nochmals genauer ansehen.

Beste Grüsse

 
Hallo Othmar,

danke für die prompte Antwort!!

D.h. wenn ich den Kaufvertrag im November 2008 unterzeichnet habe und die neue Version der SIA2023 veröffentlicht wurde, dann kann ich mich darauf berufen, sofern im Kaufvertrag und Objektbeschrieb keine ältere Ausgabe vereinbart wurde und kein Verweis auf die Baubewilligung und evtl. darin aufgeführte Normen gemacht wurde?

Grüsse

DMR

 

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