Welcher Vertrag zwischen Bauherr und Baufirma?

Maren

Mitglied
12. März 2009
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und Bitte an Euch und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Wir werden in zwei Wochen unsere Baugrube für ein Einfamilienhaus ausheben.

Geplant wurde unser Haus durch einen Architekten, allerdings kümmern wir uns um die verschiedensten

Angebote mit Handwerkern selbst, z. B. Baugrube, Rohbau, Zimmereien, Flaschner, Heizung & Sanitär, Fenster etc...

(natürlich anhand unseres Planes & der Statikberechnungen)

Für das Fertigstellen des Rohbaus haben wir nun eine Baufirma beauftragt, dessen Chef einen sehr kompetenten, offenen und sehr freundlichen Eindruck bei uns hinterlassen hat. Keine Frage, der Preis musste natürlich auch stimmen. Als wir nun des öfteren schon zusammen saßen und über das Bauvorhaben gesprochen hatten, musste ich ihn fragen, ob wir nicht einen gemeinsamen Vertrag abschließen könnten.

Im Angebot selbst habe ich jegliche mündliche Absprache mit Datum vermerkt und habe ihn letztendlich als Bestätigung unterschreiben lassen.

Wir möchten uns gerne anhand eines Vertrages absichern. Falls beim Rohbau oder egal bei welchem Bauabschnitt etwas schief laufen würde, hätten wir eine Sicherheit in der Hand.

Habt Ihr einen Tipp? Welcher Vertrag wäre hier anzuwenden?

Werkvertag oder Werklieferungsvertrag? Hat uns jemand eine Vorlage dafür?

Ich freue mich auf Vorschläge.

Vielen Dank für Eure Bemühungen /emoticons/default_additional/113.gif

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wagt ihr euch da nicht ein bisschen weit raus?

klar, könnt ihr alles selber mit den handwerkern abmachen, aber seid ihr euch auch wirklich sicher, dass ihr nichts vergessen werdet?

unter umständen, kommt euch das teuer zu stehen, wenn dann dieses und jenes noch im rahmen von regiearbeit dazukommt.

ich habe gesehen, wie detailiert die devis sind, welche unsere architekten den baumeistern geschickt haben. da muss man schon wissen, was man tut.

zudem tragt ihr auch die volle verantwortung.

wenn ihr nicht wisst, was für ein vertrag sinn macht, denke ich, dass ihr nicht vom fach (architekt und/oder bauleitung) seid.

dies ist mein spontaner eindruck.

mag sein, dass ich mich komplett irre.

 
Hallo Rup,

vielen Dank für Deine Email. Ich glaube, Du hast mich missverstanden... aber halb so schlimm...

Wir bauen nicht schlüsselfertig. Unser Haus haben wir mit einem Architekten gestaltet, so wie es jeder andere auch macht und haben natürlich einen Bauleiter, der uns bis zum Einbauen der Fenster begleitet.

Unsere Angebote haben wir bereits eingeholt, Bad und Küche sind geplant - diese waren für die Finanzierung sehr hilfreich und kann nur jedem raten, sich über die verschiedenen Kosten vorab zu informieren und dies als Anhaltspunkt für die Kalkulation der Finanzierung zu verwenden.

Wir halsen uns nicht mehr auf, als andere. Es geht mir lediglich um einen Vertrag und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Maren,

wieso machst Du den Vertrag selbst? Dieser wird vom Archtitekten, den Du ja hattest, sauber und, für Dich optimal, vorbereitet und noch zur Unterschrift vorgelegt.

Diese Verträge (in allen Varianten) sind in den einschlägigen PC-Programmen enthalten und bedürfen lediglich noch der Ergänzungen mit den passenden Daten.

Wenn Du eine Fachbegleitung durch einen Bauleiter hast, dann solltest Du auf einen Werkvertrag nach VOB abzielen. Diesen jedoch schon zu Beginn auf eine Verjährungsfrist von 5 Jahren verlängern lassen. Die VOB sieht im Normalfall nur 4 Jahre vor, sagt aber auch, dass dies nach oben verändert werden kann. Beide müssen dies nur wollen. Du solltest es also daher vor Abschluss verlangen.

Wenn Du in Deinem Bauleiter in diesem Sinne keine Hilfe hast, dann versuche einen BGB-Vertrag abzuschließen.

Im Streitfall sind aber die Vorgaben in der VOB eindeutig besser geregelt und lassen so auch nur diese Ausnahmen zu.

 
Ihr solltet auf jeden Fall einen Werkvertrag auf SIA-Basis machen. Bestandteil dieses Vertrages ist auch das Devi welches normalerweise der Architekt/Bauleiter anhand des Baubeschriebs oder eurer Wünsche erstellt.

Ohne einen solchen Vertrag würde ich nicht mit dem Rohbau beginnen.

Dies gilt übrigens auch für die anderen Handwerksgattungen:

- Schreiner

- Dachdecker

- Spengler

- Sanitär

- Elektriker

- ...

 
Hoi Maren,

ohne Werkvertrag hast du keine Kontrolle über die Kosten und die Termine, denn der Begriff "Rohbau" ist schon recht weit gefasst und muss nicht von allen gleich gedeutet werden.

Um die Leistungen klar zu erfassen, muss ein Baumeister- Devi von einem neutralen Fachmann verfasst und ein Terminprogramm erstellt werden.

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Ihr solltet auf jeden Fall einen Werkvertrag auf SIA-Basis machen.
Ist SIA in Esslingen/DE gültig (vgl. Threadtitel)? Deshalb spricht Pfälzer ja auch von VOB ... aber der Ansatz ist natürlich klar: Verträge schreiben ohne Leute, die damit Erfahrung haben, ist nicht sehr geschickt. Sprich das Geld, das man ausgibt, um einen Anwalt oder Sachverständigen für einen guten Vertrag zu bezahlen, spart man sich spätestens, wenn es zu einem Konflikt kommt. Es ist wie mit den Versicherungen: solange alles gut geht, braucht man weder Versicherung noch Vertrag. Wenn nicht, dann ist man um beides froh, nur sollte es dann auch verheben.

 
Bei uns wurden Werkverträge aufgesetzt. Der umfasst gerade mal 3 Seiten und vereweisst auf die abgegebene Offerte.

Die meisten zum Pauschalpreis.

Eine wichtige Position in diesen Verträgen finde ich, dass Regiearbeiten nur mit Einwilligung des Bauherren ausgeführt werden dürfen.

 
Ich würde Dir empfehlen jeweils den Werkvertrag nach SIA-Norm zu erstellen. Im Konfliktfall mit einem Unternehmer ist es für Dich wesentlich besser als allein nur nach OR. Wenn Du den Vertrag mit del Unternehmer selber verfasst, so soll darin enthalten sein: Es gilt die SIA-Norm 118 (jedoch unter Einschränkung von Art. 33, Abs. 2 der Vollmachtsregelung). Es ist hier nicht möglich im Detail darauf einzugehen, denn allein das Rechtsbuch von Prof. Gauch umfasst dazu ¨ber 800 Seiten...! Wenn Du einen Architekten hast, so ist es dessen Pflicht Dir die richtigen Verträge etc. auszuarbeiten, gehört zu seinen Leistungen gemäss Teilleistungstabelle nach SIA-Norm 102, ansonsten musst Du ihm aber das Honorar sehr kürzen...!

Gruss

Bauexperte.

 
Ist SIA in Esslingen/DE gültig (vgl. Threadtitel)? Deshalb spricht Pfälzer ja auch von VOB ...
SIA ist eine schweizerische Geschichte:

schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Habe das DE im Threadtitel überlesen...

 
SIA ist eine schweizerische Geschichte:

schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Habe das DE im Threadtitel überlesen...
Kein Problem, ich denke die VOB regelt das ähnlich. Die Message von allen war ja klar: lieber jetzt etwas ausgeben und einen Experten beiziehen, als später den Schaden haben.

 
Hallo Ihr alle, /emoticons/default_smile.png

vielen Herzlichen Dank für Eure Bemühungen. Ich werde nun als erstes unseren Architekten kontaktieren und mich auch beim Rechtsanwalt erkundigen, welcher Vertrag bei uns in Deutschland regelmäßig bei den Bauherren angewandt wird.

Ich denke, bei allem Vertrauen, das man in Zusammenarbeit gemeinsam mit Partnern aufbaut, darf man sich nicht zu sicher sein, denn das Wort zählt in der heutigen Zeit einfach leider nicht mehr. /emoticons/default_additional/28.gif

Schöne Grüße

 
Hallo Maren

Setze Dich doch mit Pfälzer in Verbindung, er ist ein ausgewiesener Fachmann und ganz sicher wesentlich kostengünstiger als gleich der Rechtsanwalt.

Gruss

Bauexperte

 

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