Welches sind meine Erbrechte, wenn meine Schwester das Elternhaus kauft ?

Magusmyaku

New member
30. Mai 2014
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Hallo meine lieben.

Ich bin sehr frisch hier, mit brennenden Fragen.

Mein Name ist Tanja, ich bin 36 Jahre alt und wohne seit  4Jahren ( noch ) im Elternhaus zur Miete. Vor einigen Tagen wurde ich vor vollendete Tatsachen gestellt, dass meine Eltern das Haus an meine Schwester verkaufen. Im August muss ich draussen sein.

Nun habe ich 2 Fragen .

1. Wie sieht das Ganze aus mit dem Erbrecht ( Vorerbe ) ?  - denn das Haus wurde weit unter dem Schätzwert verkauft . Welche Dokumente kann und sollte ich von beiden Parteien verlangen um mir auch für später meine Rechte zu sichern ?

2. Wir haben eine Erdwärmepumpe im Haus, welche enorm viel Strom frisst ... die letzten 4 Jahre liefen diese Kosten einzig auf meinen Zähler . Ich musste teilweise bis zu 4000 !! CHF jährlich separat zur Miete noch die Stromkosten zahlen. Die Eltern wohnen im selben Haus , aber separaten Wohnung. Die Pumpe versorgt beide mit Strom, läuft aber auf meinen Zähler... Mietvertrag lautet aber 1700.- inkl. Nebenkosten. Habe ich das Recht und die Chancen auf Rückzahlung der zu viel erbrachten Zahlungen von meinen Eltern / Vermieter. ?

Für jegliche Tips, Hilfe bin ich sehr dankbar.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehr heikles Thema mit Übervorteilung und Erbrecht.

Wenn du vor vollendeten Tatsachen gestellt wurdest, dann sieht dies nicht gerade nach Familienfrieden aus.

Da lohnt es sich aber sicher, die Eltern nochmals zur Rede zu stellen.

Eventuell haben sie ja bereits an dich gedacht, wenn du auch etwas kaufen möchtest?

Verkaufen dürfen die Eltern ja. Wenn sie das Haus günstiger verkaufen als geschätzt, eventuell gewähren sie ihr ja einen zinslosen Kredit auf diesen Betrag? Ansonsten hättest du denselben Betrag zugute.

Lieber nochmals darüber schlafen und ein Gespräch suchen.

Gruss MST

 
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Reaktionen: Magusmyaku
Lieber Magusmyaku

Grundsätzlich: Das sieht nach ärger aus, unbedingt mit Anwalt klären.

Hinweis: Nach meinem Wissen:

Ohne Erbvertrag hast Du im Todesfall Anrecht (anteilsmässig) auf die Differenz zwischen dem echten (amtl. geschätzten) Wert im Zeitpunkt des Todes und dem Verkaufspreis, korrigiert um die Teuerung und Verzinsung. Ein solches Konstrukt wäre für die kaufende Schwester (mind. im Kt. ZH) ein extremes finanzielles Risiko, wenn kein Vertrag (mit Dir) vorhanden ist. Sobald Du dies "anwaltlich belegt" in der Hand hast, bist Du im Vorteil.

Achtung. Der Familienfrieden ist auf Jahre hinaus dahin.

Grüsse

Haba

 

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