Wem gehört das Grundstück?

Birkii

Mitglied
14. Okt. 2009
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Hallo Experten

Als Neulinge rund ums Thema Haus hätten wir zwei Fragen:

Uns interessiert eine Doppelhaushälfte, ca 150m2 Wohnfläche und 200m2 Grundstückfläche. Unter dem Garten liegt eine Tiefgarage, siehe Plan (Grundstück rot, Garten grün, Haus blau).

Wem gehört nun das Grundstück? Einerseits gibt's da 'unsere' rote Parzelle, andererseits hat jeder PP 1/58 Miteigentum an der Garage? Was heisst da nun Miteigentum, nur Gebäude und Nutzung, oder auch Landanteil?

Ein Teil der Zimmer liegt direkt über der Tiefgarage, d.h. ist nicht unterkellert. Ist das ein Problem bezüglich Lärm oder Wärmeisolation?

Danke für die Auskunft

Plan.JPG

 
...Wem gehört nun das Grundstück? Einerseits gibt's da 'unsere' rote Parzelle, andererseits hat jeder PP 1/58 Miteigentum an der Garage? Was heisst da nun Miteigentum, nur Gebäude und Nutzung, oder auch Landanteil?
Hallo Birkii,
es gibt bei Doppelhäuser/Reihenhäuser verschiedene Möglichkeiten... Entweder jeder Hausteil ist einzeln parzeliert oder man geht eine Gemeinschaft ein (Miteigentum, ähnlich wie Stockwerkeigentum). Genaueres müsste der Parzellierungsplan hergeben, resp. der Verkäufer Dir mitteilen können.

Für die Gemeinschaftsgarage wird meist eine sep. Eigentümergemeinschaft gebildet, da hast Du dann anteilsmässig das Nutzungsrecht am Ganzen...

Ein Teil der Zimmer liegt direkt über der Tiefgarage, d.h. ist nicht unterkellert. Ist das ein Problem bezüglich Lärm oder Wärmeisolation?
Dies kann man heute sicherlich gut isolieren (sollte im Baubeschrieb genauer definiert sein)... was man aber oft trotzdem hört, ist die Garagentür... wo genau wäre die dann...? oberhalb der Rampe oder gleich unter Eurem Haus...?
Grüssle

Arcuos

 
Das ging aber schnell mit der Antwort. Danke!

... Entweder jeder Hausteil ist einzeln parzeliert oder man geht eine Gemeinschaft ein ... Für die Gemeinschaftsgarage wird meist eine sep. Eigentümergemeinschaft gebildet, da hast Du dann anteilsmässig das Nutzungsrecht am Ganzen...
Gemäss GIS ist jede DFH-Hälfte einzeln parzelliert. Somit gäbe es unter 'unserer' Parzelle Parkplatzfläche an der andere mit Nutzungsrecht, nicht aber Grundstückeigentum beteiligt sind? /emoticons/default_confused.png
.. was man aber oft trotzdem hört, ist die Garagentür... wo genau wäre die dann...? oberhalb der Rampe oder gleich unter Eurem Haus...
Das mit dem Garagentor sollte kein Problem sein, da es oberhalb der Rampe, also weit weg ist.
 
Hallo Birkii

Der Schallschutz sollte kein grosses Problem sein, da sich Körperschall recht gut abkoppeln lässt. Viel öfter sehe ich in der Praxis beim Messen, dass es massive Wärmebrücken gibt. Es ist zwar technisch gut möglich diese zu lösen, aber durch Brandschutzvorschriften recht teuer. Was GU`s immer wieder ins schwitzen bringt.

Aber der eine oder andere muss nun nachbessern was noch teurer wird. :-)

Gruss Bauprofi

 
...Gemäss GIS ist jede DFH-Hälfte einzeln parzelliert. Somit gäbe es unter 'unserer' Parzelle Parkplatzfläche an der andere mit Nutzungsrecht, nicht aber Grundstückeigentum beteiligt sind? /emoticons/default_confused.png
Ja - so in etwa... Du wirst auf Deiner Parzelle wohl eine Last zu Gunsten der Gemeinschaft der Garage im Grundbuch eingetragen haben... (wie es auch für Wegrechte u.Ä. üblich ist).
Der Verkäufer/GU sollte das Dir aber im Detail erklären können.

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Birkii,

zunächst noch ein herzliches Willkommen im Forum.

Handelt es sich bei dem Objekt nun um einen Neubau, welcher erst noch erstellt wird, oder um ein schon bestehendes Objekt.

Beim noch zu erstellenden Objekt kannst Du ggf. noch Einfluss darauf nehmen, beim bestehenden ist, oder wäre, die vorhandene Konstruktion zu prüfen....Änderungen, falls nicht per Norm vorgegeben, wären hier natürlich schwer zu fordern. Auch wäre des dann unter Umständen fraglich, ob sich solche bautechisch noch realisieren liessen.

 
Es handelt sich um eine 2003 erstellte Überbaung mit Minergie-Zertifizierung. Von daher gehe ich schon davon aus, dass grundsätzlich gut und ohne Wärmebrücken gedämmt wurde.

Für weitere Überprüfungen werde ich Baubeschrieb und Grundbuchauszüge vom Verkäufer anfordern. Nicht ganz einfach, da der Verkauf über eine 'Agentur für Expats' läuft deren Kerngeschäft nicht Immobilien sind und der Verkäufer mitterweile zurück in seinem Heimatland im nördlichen Europa ist.

Meine Fragen sind somit geklärt. Danke für die Hilfe allerseits!

 

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