Wem gehörts?

HoppSchwiez

Gesperrt
24. März 2010
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Grüezi,

ich hätte mal eine Frage.

Ehepaar A möchte ein Haus bauen.

Herr A ist alleinverdiener Frau A Hausfrau.

Nun will die Bank bei Hauskauf scheinbar das dass Haus nur auf Herren A läuft, da der es bezahlen würde.

Geht das oder kann man darauf bestehen das auch Frau A als Besitzerin eingetragen ist?

Danke

 
Es sollte kein Problem sein das Haus auf beide Ehepartner eintragen zu lassen. Vor allem für die Bank hat es eigentlich absolut keinen Nachteil (oder übersehe ich was?), jede weitere Person welche als Eigentümer eingetragen ist, müsste im Notfall auch bezahlen.

Ob es was mit dem Güterstand zu tun hat kann ich nicht beurteilen, aber würde mich verwundern. Es können ja auch 2 einander völlig "fremde" zusammen ein Haus kaufen.

 
...Es können ja auch 2 einander völlig "fremde" zusammen ein Haus kaufen.
Ja klar, da wird aber auch festgehalten wer welchen Anteil beisteuert und wie die Besitzverhältnisse sind (Grundbuch).
Ich würde meinen dass der Güterstand eine Rolle spielt, weil je nach dem wem das Vermögen gehört, auch entsprechend der Hausteil gehört. Speziell bei der Auflösung der Ehe, kommt dann zum Zuge wem was gehört und das Haus mittig geteilt wird.

Aber ne andere Frage:

Was will die Bank genau:

- Den Eintrag im Grundbuch nur auf den Herrn

- Die Hypothek nur auf den Herrn laufen lassen?

Und was ist die Idee dahinter?

@HoppSchwiez

Überprüfe mal wie euer Ehestand mit dem Schweizer Gesetzt verbunden wird.

Für eine korrekte Aussage würde ich dann 300 Stutz für einen Anwalt aufwerfen.

 
das man festhält wer welchen Anteil beisteuert ist natürlich gut falls es mal zu einer Scheidung kommen sollte. Jedoch können aus meiner Sicht alle Eigenmittel vom Ehemann (oder der Ehefrau) stammen und die Liegenschaft kann trotzdem im Gesamteigentum zusammen gekauft werden (ohne genaue Bestimmung der Besitzverhältnisse). Für eine sichere Aussage ist es wohl wirklich gut mal den Anwalt zu kontaktieren.

Die Forderung der Bank verstehe ich aber immer noch nicht; einzig falls die Liegenschaft nur auf den Ehemann überschrieben wird, wird die Bank auch die Hypothek nur auf den Ehemann laufen lassen...

 
Die Frau A muss den Hypovertrag so oder so mitunterschreiben. Egal ob Mann 100% Eigentümer ist. Beide haften solidarisch. Im Falle einer Scheidung (sind Kinder vorhanden?) ist der Mann so oder so am kürzeren Hebel - in der Annahme, dass ihr kein Ehevertrag abgeschlossen habt.

 
Die Frau A muss den Hypovertrag so oder so mitunterschreiben. Egal ob Mann 100% Eigentümer ist. Beide haften solidarisch.
Stimmt meiner Meinung nach nicht. Frau A muss den Hyp.Vertrag zwar mitunterzeichnen als "zustimmende Ehefrau", dies ist jedoch eher informativ, damit allein übernimmt sie keine Haftung. Höchstens mit dem eheliche Vermögen.

Eine Betreibung der Ehefrau ist ausgeschlossen falls Sie nicht als (Mit)Eigentümerin eingetragen ist.

Ich habe in der Nachbarschaft den umgekehrten Fall erlebt, da hat die Ehefrau Schulden gemacht bis zum Konkurs, die Gläubiger nahmen alle an es sei ein grosser Hof in ihrem Besitz und aus dem Erlös erhalten sie zumindest einen Teil ihres Geldes zurück, da der Hof aber auf den Ehemann eingetragen war, gingen die Gläubiger leer aus, obwohl auf der Liegenschaft keine Schulden lasten und diese auch heute noch in seinem Besitz ist. Wäre also schön doof wenn Sie auf der einen Seite haften müsste, auf der anderen ihr eigentlich nichts gehört.

 
ich sehe auch keinen vorteil für die bank, wenn nur der ehemann unterschreibt. im gegenteil, 2 haftende partner sind doch immer besser als einer.

für das ehepaar kann es von vorteil sein, wenn das haus nur auf einen ehepartner läuft, wie das eine besispiel mit der überschuldeteten ehefrau zeigt.

im trennungsfall ist bei einer zugewinngemeinschaft, eher egal, wass im grundbuch steht. der frau gehört so oder so die hälfte. auch wenn das eigenkapital von "vorehelichen" besitz des mannes ist. wohnungen und häuser sind da ausgenommen von dieser regel meines laienhaften wissens nach.

übrigens: wenn die ehefrau hausfrau ist, dann zahlt nicht einfach der ehemann die hypothek von "seinem" geld. alles was er verdient, gehört zur hälfte seiner frau, da sie ja in einer zugewinngemeinschaft leben. "deines ist auch meines und umgekehrt" ist doch einer der finanziellen aspekte der ehe im gegensatz zur unehelichen lebensgemeinschaft.

 

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