Wenn die Kinder des Lehrers krank sind...

proinnsias

Erfahrener Benutzer
In den Februar-News hat Avanti-Papi über die Rechte in Bezug auf Fernbleiben-von-der-Arbeit-wenn-Kinder-krank-sind aufgeklärt. Nun hat mir ein Freund von einem solchen Fall der Einforderung dieses Rechts erzählt, der mich stutzig machte:

Die Kinder des Freundes besuchen eine Privatschule. Ein Kind eines Lehrers wurde krank. Die Mutter wollte die Betreuung nicht übernehmen, weil er ja dasselbe Recht habe, also ist der Lehrer zuhause geblieben - soll die Schule sich doch um seine Klasse kümmern. In der Folge hatten alle 20 Schüler seiner Klasse frei, weil kein Ersatz gefunden werden konnte. Der nun folgende Rattenschwanz ist leicht nachzuvollziehen: Die Eltern der Schüler sind meist berufstätig und mussten ihrerseits Spontanlösungen finden, da ja ihr Sprössling plötzlich wieder vor der Türe stand. usw.

In Staatsschulen muss eine Beschäftigung der Schüler während der Blockzeiten gewährleistet werden - bei Privatschulen offensichtlich nicht.

Wessen Interessen soll ein Lehrer einer Privatschule vorrang geben? Oder liegt es schlussendlich nicht an jedem einzelnen, sich ein Betreuungsszenario im Krankheitsfall bereits vor Eintreten des Falls durchzuspielen - ohne gleich auf ein Recht zu pochen? Bzw. muss die Schule ein solches Szenario durchspielen, egal aus welchem Grund ein Lehrer fehlen kann?

Was denkt Ihr?

 
Es liegt doch klar in der Verantwortung der Schule einen Ersatz auf Abruf zu haben. Was wenn der Lehrer selbst krank ist? Müssen dann auch die Eltern zu Hause bleiben? An sich ist der Lehrer den Eltern auch keine Rechenschaft schuldig, ob er der kranken Kinder, oder der eigenen Krankheit halber zu Hause bleibt. Bei den staatlichen Schulen ist das ja gut geregelt. Aber in der freien Marktwirtschaft wird die Verantwortung halt gerne abgewälzt. Oft werden Arbeitnehmer ja auch unter Druck gesetzt, so unter dem MottO: "Dann müssen die Kollegen deine Arbeit machen" und der Vater geht mit schlechtem Gewissen die Kinder aus der Krippe holen oder eben gesund pflegen.

Was Avanti Papi nicht erwähnt hat, ist, dass Familienväter z.B. auch nicht zu Überstunden verpflichtet werden dürfen! Aber die machen die meisten ja freiwillig, weil sonst ja auch wieder die Kollegen leiden...

Ein gut eingespieltes, familienfeindliches System!

Trotzdem frohe Ostern wünscht

Bär

p.s. Und wenn es eine Lehrerin gewesen wäre? Wäre es dann nicht selbstverständlich, dass sie die Kinder pflegt?

 
Hallo

An öffentlichen Schulen gilt i.d.R. der Grunsatz, dass die Schule bei Krankheit des Lehrers einen Ersatz stellen muss.

An privaten Schulen ist es ganz m.E. ganz einfach: Da würde ich den Vertrag anschauen, der zwischen der Schule und den Eltern des Schulkindes besteht. Da steht bestimmt etwas drin über die Verpflichtung der Schule bei Abwesenheit der Lehrer.

Gruss

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