proinnsias
Erfahrener Benutzer
In den Februar-News hat Avanti-Papi über die Rechte in Bezug auf Fernbleiben-von-der-Arbeit-wenn-Kinder-krank-sind aufgeklärt. Nun hat mir ein Freund von einem solchen Fall der Einforderung dieses Rechts erzählt, der mich stutzig machte:
Die Kinder des Freundes besuchen eine Privatschule. Ein Kind eines Lehrers wurde krank. Die Mutter wollte die Betreuung nicht übernehmen, weil er ja dasselbe Recht habe, also ist der Lehrer zuhause geblieben - soll die Schule sich doch um seine Klasse kümmern. In der Folge hatten alle 20 Schüler seiner Klasse frei, weil kein Ersatz gefunden werden konnte. Der nun folgende Rattenschwanz ist leicht nachzuvollziehen: Die Eltern der Schüler sind meist berufstätig und mussten ihrerseits Spontanlösungen finden, da ja ihr Sprössling plötzlich wieder vor der Türe stand. usw.
In Staatsschulen muss eine Beschäftigung der Schüler während der Blockzeiten gewährleistet werden - bei Privatschulen offensichtlich nicht.
Wessen Interessen soll ein Lehrer einer Privatschule vorrang geben? Oder liegt es schlussendlich nicht an jedem einzelnen, sich ein Betreuungsszenario im Krankheitsfall bereits vor Eintreten des Falls durchzuspielen - ohne gleich auf ein Recht zu pochen? Bzw. muss die Schule ein solches Szenario durchspielen, egal aus welchem Grund ein Lehrer fehlen kann?
Was denkt Ihr?
Die Kinder des Freundes besuchen eine Privatschule. Ein Kind eines Lehrers wurde krank. Die Mutter wollte die Betreuung nicht übernehmen, weil er ja dasselbe Recht habe, also ist der Lehrer zuhause geblieben - soll die Schule sich doch um seine Klasse kümmern. In der Folge hatten alle 20 Schüler seiner Klasse frei, weil kein Ersatz gefunden werden konnte. Der nun folgende Rattenschwanz ist leicht nachzuvollziehen: Die Eltern der Schüler sind meist berufstätig und mussten ihrerseits Spontanlösungen finden, da ja ihr Sprössling plötzlich wieder vor der Türe stand. usw.
In Staatsschulen muss eine Beschäftigung der Schüler während der Blockzeiten gewährleistet werden - bei Privatschulen offensichtlich nicht.
Wessen Interessen soll ein Lehrer einer Privatschule vorrang geben? Oder liegt es schlussendlich nicht an jedem einzelnen, sich ein Betreuungsszenario im Krankheitsfall bereits vor Eintreten des Falls durchzuspielen - ohne gleich auf ein Recht zu pochen? Bzw. muss die Schule ein solches Szenario durchspielen, egal aus welchem Grund ein Lehrer fehlen kann?
Was denkt Ihr?