Wenn sich zwei Vertragsbestandteile gegenseitig ausschliessen...?

PPV

Member
15. Feb. 2021
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Hallo

Ich habe zwei Vertragsbestandteile, die sich gegenseitig ausschliessen. Es existiert ein Nachtrag mit den Wortlauten "sämtliche Storen elektrisch" und der Installationsplan, auf dem im Bad kein Storenmotor und -taster eingezeichnet ist. Laut GU ist der Installationsplan dominant, doch kommuniziert wurde das nicht. Beide Unterlagen sind unterschrieben worden. Gemerkt habe ich das erst mit dem Einzug und dann natürlich gefragt was das soll. Es existiert hier auch ein Guthaben zu meinen Gunsten, doch dies wurde nie erwähnt seitens GU. Das "elektro-Upgrade" der Storen war auch ein Pauschalpreis, da hatte ich gar nicht die Wahl, auszuwählen für welche Storen ich das möchte und für welche nicht.

Wie sieht das rechtlich aus?

Gruss

PPV

PS: Dies soll keine Anfrage zu einer offiziellen Rechtsberatung sein.

 
Ich habe eine Verständnisfrage: fehlt dir ein Storenmotor im Bad oder fehlen dir alle Storenmotoren?

 
Es fehlt einer im Bad. Also, laut Installationsplan richtig. Aber der Nachtrag sagt "alle".

 
Für mich scheint klar: Wenn explizit und sogar noch in einem Nachtrag vereinbart wurde, dass alle Storen elektrisch sind, dann hat diese Abmachung Vorrang. Offenbar handelt es sich beim Installationsplan um einen Fehler, ansonsten hätte meiner Meinung nach hier ausdrücklich auf die abweichende Ausführung hingewiesen werden müssen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, so denke ich auch.

Mal schauen, es sieht so aus, als müsste ich sowieso meine RSV anrufen....

 

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