Wer bezahlt den Garten?!

fabiana27

Mitglied
30. Mai 2007
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Wir wohnen schon seit über einem Jahr in unserm Haus.

Vor 8 Monaten liessen wir den Garten machen im Autrag über Swisshaus.

Der Garten wurde falsch gemacht, es wurde eine Absenkung des Terrains nicht berücksichtigt. Diese hätte aber gemäss Quartierplan gemacht werden müssen.

Jetzt müssen wir den ganzen Rasen nochmals machen und die Absenkung dazu. Swisshaus versicherte uns, dass Sie sicher 1200 daran bezahlen. Das ganze kostet aber weitaus mehr und ich finde einfach, wiso sollten wir bezahlen??? Sie haben ja die Pläne nicht gelesen und es falsch in Auftrag gegeben.

 
Wenn das alles so explizit im Baubeschrieb und Vertrag stand, dann ist es wohl auch deren Sache, den (gesamten) Fehler zu beheben. Musst Du halt mal überprüfen und nochmals mit dem Bauleiter besprechen (lt. Deinenm anderen Beitrag ist der ja sehr gut gewesen).

 
Das ist immer so eine Sache mit den "Fehlern": Darum bin ich davon überzeugt, dass die Bauherren ein Minimum an Überwachung (genau so meine ich es) leisten müssen.

In deinem Fall (wenn auf den Plänen ein abgesenktes Terrain eingezeichnet ist) würde ich die gesamten Mehrkosten an Swisshaus fakturieren. Aber das würde ich denen mit eingeschriebenem Brief bereits heute ankündigen.

Swisshaus wird versuchen, sich rauszuwinden. Daher ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Gartenarbeiten über sie gelaufen sind. Falls das möglich ist, sehe ich gute Chancen, dass Swisshaus diese "Korrekturkosten" übernehmen wird.

 
danke für eure antworten. es ist eben so.

gärtner nummer 1 hat das terrain gesetzt und auch den eingangsbereich mit pflastersteinen versetzt. dies wurde klar von swisshaus in auftrag gegeben.

gärtner nummer 1 war aber zum kotzen und somit angagierten wir gärtner nummer 2 auf eigenleistung um den garten fertigzumachen. rasen ansähen und hecken pflanzen. dies wurde von uns in auftrag gegeben.

aber da ja swisshaus gärtner nummer 1 den auftrag gegeben hat, der das terrain falsch gelegt hat. wären diese ja verantwortlich dafür.?

 
danke für eure antworten. es ist eben so.

gärtner nummer 1 hat das terrain gesetzt und auch den eingangsbereich mit pflastersteinen versetzt. dies wurde klar von swisshaus in auftrag gegeben.

gärtner nummer 1 war aber zum kotzen und somit angagierten wir gärtner nummer 2 auf eigenleistung um den garten fertigzumachen. rasen ansähen und hecken pflanzen. dies wurde von uns in auftrag gegeben.

aber da ja swisshaus gärtner nummer 1 den auftrag gegeben hat, der das terrain falsch gelegt hat. wären diese ja verantwortlich dafür.?
Hallo,

Swisshaus haftet vermutlich für das falsche Terrain, wenn das denn wirklich aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass sie da einen Fehler gemacht haben. Hoffetlich hast du diese leistung noch nicht abgenommen.

hast du dem 2.Gärtner den Auftrag erteilt, bevor du die Leistungen von Swisshaus und von deren gärtner abgenommen hattest oder danach?

Wenn du am nicht abgenommenen Garten selber Änderungen vornimmst, dann ist das vermutlich dein Risiko.

hast Du es vorher abgenommen, ist Swisshaus auch aus dem Schneider, ausser du könntest evtl nachweisen, dass man den Mangel nicht hätte bemerken können, was bei einem zu hohen Terrain schwierig sein dürfte.

Gruss

 
Der Garten wurde falsch gemacht, es wurde eine Absenkung des Terrains nicht berücksichtigt. Diese hätte aber gemäss Quartierplan gemacht werden müssen.
Wenn der Garten wegen so etwas unbrauchbar ist, der Gärtner aber an sich gute Arbeit geleistet hat, ist das kein Mangel, sondern eher etwas, was unter 'Zuweisung ungeeigneten Baugrundes' fällt!

Ihr habt einen Auftrag gegeben, obwohl Euch bekannt war (oder hätte sein müssen, der Quartierplan ist öffentlich und ihr als Bauherren seid in der Pflicht), dass die Erfüllung unmöglich ist, bevor nicht die Terrainkorrektur erfolgt ist. Der Gärtner Nr.2 kann nichts dafür, Swisshaus auch nicht, da der Auftrag nicht von denen kam.

Sieht nicht gut aus.

ihr seid gut beraten, Euch vor der Terrainabgrabung zu erkundigen, ob z.B. Leitungen und dergleichen beschädigt werden könnten. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, sich um dergleichen Dinge zu kümmern (wenn er schlau ist, tut er es, Ihr als Landeigentümer seid aber in der Pflicht).

 

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