Wer bezahlt die Erschliessung?

Noa

Mitglied
10. Juli 2006
948
0
0
Einige haben vielleicht in den letzten Wochen mitbekommen, dass wir mit der Erschliessung unseres Landes etwas Probleme hatten.

Unser Nachbar und wir sind nun wieder am Punkt, wo wir uns fragen, wurden wir "über den Tisch gezogen" oder stimmt das alles so.

Ich werde aus diesem Grund mal die ganze Geschichte darstellen und wäre froh, wenn mir jemand, der "draus kommt" antworten könnte.

Im letzten Sommer erhielten wir die Unterlagen für unser Bauland. Es wurde als erschlossen verkauft.

Leitungen waren im Heuerweg vorhanden.

Die Nachfrage nach Lasten usw. bei der Gemeinde wurde verneint.

Wir kauften unser Land und liessen den GU die Pläne erstellen, inkl. Werkleitungen und Kanalisation etc. Im November reichten wir diese ein.

Kurz darauf erhielten wir von der Gemeine (Baukommission) Bescheid, dass für das Quartier (momentan noch unbebaut) ein Erschliessungsplan eingereicht werden müsse, da die Parzellen nicht an die bestehenden Leitungen im Heuerweg anschliessen dürften, resp. dort die Strasse nicht aufgerissen werden dürfe.

Erst bei Erteilen der Bewilligung für diesen Plan erhielten wir unsere Bewilligung.

Nun fing das Desaster und das lange Warten an. Der Landverkäufer (Vertreter der Eigentümer) musste einen Architekten beauftragen, diese Kanalisation zu planen. Dies dauerte seine Zeit, da keiner fähig war, so einen Plan zu erstellen. /emoticons/default_rolleyes.gif

Mitte Februar erhielten wir dann unsere Baubewilliung trotzdem (obwohl die Pläne immer noch nicht korrekt waren und diese nicht bewilligt waren).

Von dieser Kanalisation hörte man dann mehrere Monate nichts mehr. Nun haben sie (der Landverkäufer) vor 3 wochen die Bewilligung erhalten und es sollte wohl bald mit der Erstellung begonnen werden.

Uns wurde bisher immer gesagt, dass diese Kosten auf 8 aufgeteilt wurden (8 Parteien werden an diese Leitungen anschliessen).

Aber eigentlich fragen wir uns schon, ob wir überhaupt bezahlen müssen, da wir ja das Land erschlossen gekauft haben und erst im Nachhinein bekannt wurde, dass es eine neue Erschliessung benötigt wird.

Was denkt Ihr, wie stehen unsere Chancen, dass der Landverkäufer diese Kosten übernehme muss? Oder müssen wir da einfach in den sauren Apfel beissen?

 
Auf dem Link zur Bauland-Homepage findet man folgendes:

Der Preis pro m2 beträgt SFr. 210.- . Die Parzellen werden komplett erschlossen verkauft.

--> ist dies der Preis den Ihr bezahlt habt, oder ist das immer noch der "falsche" Preis?!

 
Wenn der Verkäufer es erschlossen verkauft muss er die Erschliessung zahlen.

Ihr müsst der Gemeinde die Anschlussgebühren zahlen.

 
Auf dem Link zur Bauland-Homepage findet man folgendes:

Der Preis pro m2 beträgt SFr. 210.- . Die Parzellen werden komplett erschlossen verkauft.

--> ist dies der Preis den Ihr bezahlt habt, oder ist das immer noch der "falsche" Preis?!
Dies ist nicht unser Bauland, wir haben 350.- für den m2 bezahlt. Die Baulandseite ist von meinem Vater, welcher Land verkauft.

raycecile - es war ja in dem Sinn erschlossen (aber eben für die Gemeinde vom falschen Ort her). Meinst Du, dass wir das wirklich dem Landverkäufer verrechnen können?

 
Hallo Noa,

Steht das mit dem "erschlossen" auch irgendwo im Kaufvertrag? Wenn ja, denke ich das Du gute Chancen hast, die Kosten beim Verkäufer geltend zu machen.

Für mich sind zwei Szenarien denkbar:

Die ehemaligen Landbesitzer wurden von der Gemeinde bereits bei der Erschliessung "Heuerweg" zur Kasse gebeten. Dies wäre mit Sicherheit geschehen, wenn damit die Parzellen ursprünglich hätten erschlossen werden dürfen/können. In dem Fall, müssten m.E. die ehemaligen Landbesitzer die neuerliche Erschliessung bezahlen und die Zahlung für den Heuerweg bei der Gemeinde zurückfordern.

Alternativ denkbar - und wahrscheinlicher - ist, dass die ehemaligen Landbesitzer noch nie für irgendeine Erschliessung bezahlt haben und einfach mal angenommen haben, man könne das dann schon via Heuerweg machen. In dem Fall waren aber die Parzellen nicht baureif resp. nicht im eigentlichen Sinne als Erschlossen zu bezeichnen und die Kosten für die Erschliessung wären vom Verkäufer zu bezahlen.

Wer ist eigentlich als Auftraggeber für die Erschliessungsarbeiten aufgetreten? Ihr oder die ehemaligen Landbesitzer? In letzterem Fall wären Eure Karten noch etwas besser. Andernfalls müsstet ihr als aktuelle Besitzer die Erschliessung finanzieren und danach versuchen, bei den Vorbesitzern eine Rückvergütung zu erreichen. Mühsam...

 
Wir haben Deinen Fall auf Eurer HP verfolgt, da wir damals mit HF im Gespräch waren. Laut unserem GU gilt das Land als erschlossen, wenn in der Strasse die Kanalisation liegt and die das Haus angeschlossen wird. Die Anschlusss-Kosten sowie allfällige Mehrkosten durch die Erschliessung muss der Bauherr bezahlen. Im Grunde genommen ist es einfach so, dass der GU an Deinem Hausbau CHF X tausend verdienen will und die zusätzlichen Aufwendungen nicht berappen wird.

Es kann nun also sein, dass der GU nicht genügend Abklärungen gemacht hat, oder der Verkäufer "angenommen" hat, dass der Anschluss an die eine Strasse erfolgen kann. Wenn er von dem Ausging, ohne von der Gemeinde das ok in Händen zu halten, dann müsste er die neuen Erschliessungskosten tragen. Doch aus seiner Sicht war das Land mit der Kanalisation erschlossen und würde es als übergordneten Gemeinde-Entscheid abtun, wenn dieser Entscheid nachträglich gefällt wurde. Aufgrund des relativ tiefen Kaufpreises glaube ich nicht daran, dass der Verkäufer die Kosten auf sich nimmt. Wie hoch ist denn mit den Erschliessungskosten der Preis pro m2 ?

Ich würde auf jeden Fall alles versuchen, dem Landverkäufer diese Kosten weiter zu geben.

 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Es ist also so, dass im Vertrag steht, dass das Land vollständig erschlossen ist. Es steht aber auch, dass die Bauherrschaft über den Erschliessungsgrad sowie die Lage der Leitungen informiert sei. (Wir dachten natürlich, dass wir die richtige Information hätten). Dieser Satz könnte uns nun aber das Bein stellen, oder?

Der Auftraggeber für die Erschliessung sind wir nicht, sondern der Landverkäufer (der ja die Vertretung für die Erbengemeinschaft ist).

Wir werden nun mal diese Erschliessung abwarten. Denn noch mehr Zeit kann unsere Nachbar auf keinen Fall verstreichen lassen, er braucht Wasser und Strom. Dann werden wir aber sicher versuchen, die Kosten auf die Landeigentümer abzuwälzen.

rennmäuse - bei dieser Geschichte muss ich jetzt unseren GU mal etwas in Schutz nehmen. Wir haben das Land gekauft, bevor er seine Pläne usw. gemacht hat. Und die ersten Infos der Gemeinde haben auch nichts in diese Richtung vermuten lassen.

Wieso habt Ihr Euch schlussendlich gegen HF entschieden? (Am Anfang Eures Tagebuchs steht da sowas...)

 
Für mich sieht die Sache eigentlich sonnenklar aus: Wenn ihr vertraglich zugesichert habt, dass das Land vollständig erschlossen ist, dann gehen die Kosten z.L. des Verkäufers.

Ich hatte in der Praxis kürzlich einen ähnlichen Fall: Das Land wurde vollständig erschlossen verkauft, die Erschliessung war aber erst am entstehen (was sich der Verkäufer auch bewusst war). Der Verkäufer hat klaglos alle Kosten getragen.

Der kleine Fallstrik bei der Sache ist nur, dass m.E. wenn niemand bezahlt ein gesetzliches Grundpfand auf den pflichtigen Grundstücken eingetragen werden kann.

Im Kanton SO ist normalerweise die Gemeinde der Auftraggeber der Erschliessungsanlagen.

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad