Einige haben vielleicht in den letzten Wochen mitbekommen, dass wir mit der Erschliessung unseres Landes etwas Probleme hatten.
Unser Nachbar und wir sind nun wieder am Punkt, wo wir uns fragen, wurden wir "über den Tisch gezogen" oder stimmt das alles so.
Ich werde aus diesem Grund mal die ganze Geschichte darstellen und wäre froh, wenn mir jemand, der "draus kommt" antworten könnte.
Im letzten Sommer erhielten wir die Unterlagen für unser Bauland. Es wurde als erschlossen verkauft.
Leitungen waren im Heuerweg vorhanden.
Die Nachfrage nach Lasten usw. bei der Gemeinde wurde verneint.
Wir kauften unser Land und liessen den GU die Pläne erstellen, inkl. Werkleitungen und Kanalisation etc. Im November reichten wir diese ein.
Kurz darauf erhielten wir von der Gemeine (Baukommission) Bescheid, dass für das Quartier (momentan noch unbebaut) ein Erschliessungsplan eingereicht werden müsse, da die Parzellen nicht an die bestehenden Leitungen im Heuerweg anschliessen dürften, resp. dort die Strasse nicht aufgerissen werden dürfe.
Erst bei Erteilen der Bewilligung für diesen Plan erhielten wir unsere Bewilligung.
Nun fing das Desaster und das lange Warten an. Der Landverkäufer (Vertreter der Eigentümer) musste einen Architekten beauftragen, diese Kanalisation zu planen. Dies dauerte seine Zeit, da keiner fähig war, so einen Plan zu erstellen. /emoticons/default_rolleyes.gif
Mitte Februar erhielten wir dann unsere Baubewilliung trotzdem (obwohl die Pläne immer noch nicht korrekt waren und diese nicht bewilligt waren).
Von dieser Kanalisation hörte man dann mehrere Monate nichts mehr. Nun haben sie (der Landverkäufer) vor 3 wochen die Bewilligung erhalten und es sollte wohl bald mit der Erstellung begonnen werden.
Uns wurde bisher immer gesagt, dass diese Kosten auf 8 aufgeteilt wurden (8 Parteien werden an diese Leitungen anschliessen).
Aber eigentlich fragen wir uns schon, ob wir überhaupt bezahlen müssen, da wir ja das Land erschlossen gekauft haben und erst im Nachhinein bekannt wurde, dass es eine neue Erschliessung benötigt wird.
Was denkt Ihr, wie stehen unsere Chancen, dass der Landverkäufer diese Kosten übernehme muss? Oder müssen wir da einfach in den sauren Apfel beissen?
Unser Nachbar und wir sind nun wieder am Punkt, wo wir uns fragen, wurden wir "über den Tisch gezogen" oder stimmt das alles so.
Ich werde aus diesem Grund mal die ganze Geschichte darstellen und wäre froh, wenn mir jemand, der "draus kommt" antworten könnte.
Im letzten Sommer erhielten wir die Unterlagen für unser Bauland. Es wurde als erschlossen verkauft.
Leitungen waren im Heuerweg vorhanden.
Die Nachfrage nach Lasten usw. bei der Gemeinde wurde verneint.
Wir kauften unser Land und liessen den GU die Pläne erstellen, inkl. Werkleitungen und Kanalisation etc. Im November reichten wir diese ein.
Kurz darauf erhielten wir von der Gemeine (Baukommission) Bescheid, dass für das Quartier (momentan noch unbebaut) ein Erschliessungsplan eingereicht werden müsse, da die Parzellen nicht an die bestehenden Leitungen im Heuerweg anschliessen dürften, resp. dort die Strasse nicht aufgerissen werden dürfe.
Erst bei Erteilen der Bewilligung für diesen Plan erhielten wir unsere Bewilligung.
Nun fing das Desaster und das lange Warten an. Der Landverkäufer (Vertreter der Eigentümer) musste einen Architekten beauftragen, diese Kanalisation zu planen. Dies dauerte seine Zeit, da keiner fähig war, so einen Plan zu erstellen. /emoticons/default_rolleyes.gif
Mitte Februar erhielten wir dann unsere Baubewilliung trotzdem (obwohl die Pläne immer noch nicht korrekt waren und diese nicht bewilligt waren).
Von dieser Kanalisation hörte man dann mehrere Monate nichts mehr. Nun haben sie (der Landverkäufer) vor 3 wochen die Bewilligung erhalten und es sollte wohl bald mit der Erstellung begonnen werden.
Uns wurde bisher immer gesagt, dass diese Kosten auf 8 aufgeteilt wurden (8 Parteien werden an diese Leitungen anschliessen).
Aber eigentlich fragen wir uns schon, ob wir überhaupt bezahlen müssen, da wir ja das Land erschlossen gekauft haben und erst im Nachhinein bekannt wurde, dass es eine neue Erschliessung benötigt wird.
Was denkt Ihr, wie stehen unsere Chancen, dass der Landverkäufer diese Kosten übernehme muss? Oder müssen wir da einfach in den sauren Apfel beissen?