wer bezahlt die Rechnug?

silversonne

Mitglied
06. Feb. 2013
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Habe ein kleines Problem,dass etwas schwierig ist.... Wir haben seit zwei jahren ein Haus gemietet das eine eigene Quelle besitzt.Jetzt hatten wir schon drei mal an je ca.3-4 Tage kein Wasser im Haus auch das Wc war betroffen!! /emoticons/default_mad.png Auch der Vermieter weiss nicht weshalb das passiert ist.Der Wasserdruck im ganzen Haus ist Katastrophal:112: Dreimal so lang um zu duschen usw.! Wir haben auf wunsch des Vermieters eine Wasserdruckpumpe gekauft( 800.-fr.wir haben sie selber bezahlt).also ist alles o.k. jetzt hatten wir aber wie oben erwähnt kein Wasser mehr und riefen den Sanitär der kam und istallierte die Pumpe und auf einmal kam wieder Wasser!!/emoticons/default_biggrin.png er meinte wir haben zu schwachen Strom im Haus für die Pumpe und sagte, dass dies zu Hausbrand führe...klärte es somit Vermieter und Elektriker ab,bekam o.k. vom Vermieter für Stromveräderung.der Elektriker kam und erledigte dies sofort.der elektriker,wie der Sanitär stellte die Rechnung dem Vermieter.Heute habe ich erfahren,dass der Vermieter die Rechnung nicht bezahlt hat und sie auch nicht bezahlen wird, weil wir ja drei mal ohne Wasser und mit tropfendem Hahnendruck nicht zufrieden gewesen sind /emoticons/default_additional/136.gif !! Kann mir hier Jemand einen Rat geben wer jetzt die rechnung vom Strom und vom Sanitär bezahlen muss ?/emoticons/default_ohmy.png wäre euch sehr dankbar /emoticons/default_wink.png lieber Gruss Silversonne

 
Kurz um Siversonne

Als Mieter ist bei derartigen Problemen IMMER der Eigentümer zuständig, sprich Haftbar, denn Du hast eine normal funktionierde Einrichtung HAUS gemietet.

Ich als ebenso Vermieter sehe hier kein Problem für Dein Recht.

Wenn jedoch Vermieter zahlungunfähig wird/ geworden ist sieht es vielleicht anders aus, das kenne ich nicht da ich die Handwerker eben bezahle.

FG Range

 
meines wissens ist entscheidend, wer dem handwerker den auftrag gibt. und dies muss - notfälle ausgenommen - der vermieter sein. wenn der mieter "von sich aus" handwerker beauftragt (mündliche absprachen mit dem vermieter gelten ja leider nicht, da nicht beweisbar), haftet der mieter selbst.

ich würde jedoch in eurem fall mal den rechtsschutz/mieterverband/etc. kontaktieren.

viel glück

famrosa

 
Vielen Dank Range ! Bin froh diese Antwort von einem Hauseigentümer zu hören /emoticons/default_smile.png ach ja, unser Vermieter arbeitet auf einer Bank, besitzt ein Luxushaus mit Solardach also hoffe ich schon,dass er die Rechnung bezahlen kann. /emoticons/default_additional/44.gif und wir bezahlen unsere Miete von 1500.- auch immer pünktlich ! Aber eben...man weiss ja nie ...ich werde morgen auf jeden Fall mal den Rechtsschutz kontaktieren. /emoticons/default_smile.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für die Antwort...Jedoch War es wirklich ein Notfall den Sanitär zu rufen (der Vermieter nicht erreichbar und 3-4 Tage kein Wasser!) Daher denke ich, Range hat wohl recht mit seiner Antwort. /emoticons/default_rolleyes.gif Der Sanitär selbst hat mir auch zugestimmt ..Hoffe mal der Vermieter wird auch einsichtig /emoticons/default_cool.png

 
Der Fall ist wirklich klar und eindeutig! Der Vermieter kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Ich frage mich sogar, warum du diese Pumpe selber bezahlst: Es ist Sache des Vermieters, eine funktionierende Wasserversorgung sicherzustellen!

Bei Mängel würde ich dir sogar raten, einen Mietrückbehalt zu machen (Betrag auf ein separaes Konto einzahlen). Dies würde ich allerings vorher a) dem Vermieter ankündigen ("falls Mängel nicht behoben werden erfolgt ein Mietrückbehalt") und /emoticons/default_cool.png mit der kantonalen Schlichtungsstelle absprechen.

 
Vielen dank für die Antwort Winner60 /emoticons/default_additional/126.gif Ich bin wirklich ein sanftmütiger und korrekter Mieter der sehr viel Geduld zeigt und erwarte leider dieses auch vom Vermieter /emoticons/default_rolleyes.gif Habe ebenfalls die Erfahrung gemacht,wie es sich wohl früher bei den Neandertalern leben liss ohne WC und ohne Wasser!aber genau dein Rat ist mir auch schon im Kopf rumgeschwirrt..werde jetzt aber noch kein öl ins feuer giessen.Telefoniere heute um 15uhr mit dem Mieterschutz,dann weiss ich mehr /emoticons/default_biggrin.png

 
Vielen Dank für eure Unterstützung war für mich sehr hilfreich ! Heute hat mir mein Vermieter telefoniert, sich für alles entschuldigt !/emoticons/default_rolleyes.gif und gesagt,dass es natürlich selbstverständlich sei, dass er die Rechnungen übernehme...naja, die Hoffnung stirbt bekanntlicher weise zuletzt... /emoticons/default_smile.png Puh..

 
Nicht nur das dein Vermieter die Rechnung begleichen muss, bei Mängeln an einem gemietetem Haus kann man unter Umständen sogar eine Mietminderung verlangen!

Dass man über einen längeren Zeitraum kein Wasser hat, ist bereits ein Mangel der den Wohnkomfort erheblich beeinflusst, das ist genauso als hätte mein keinen Strom und sollte das nicht in eurer Schuld sondern am Vermieter/Haus liegen, dann ist er dafür verantwortlich!

 
Hallo Hausamsee.Danke für dein Tipp.Der Vergleich mit dem Strom find ich klasse! Mein Vermieter hats wohl oder übel eingesehen und zum Glück die komplette Rechnung übernommen.Ich weiss,dass die Zeit mit dem Wasser im Haus leider bald wieder kommen wird /emoticons/default_rolleyes.gif und bereite mich jetzt schon auf die Trockenzeit vor!

 

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