Wer trägt Änderungskosten aufgrund Fehlplanung Bauleitung?

diskus73

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09. Mai 2010
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Hallo Zusammen

Mich würde interessieren, wer z.B. folgende Kosten übernimmt bei folgenden Fehlplanungen:

1. Nachboren Notüberläufe beim Dach weil diese seitens Bauleitung zu klein (nicht nach SIA) ausgelegt wurden

2. Abändern (Abbruch und Neuaufbau) von falschen Brüstungshöhen, aufgrund Falschangabe Bauleitung an Unternehmer

Resp. generell - wie erfolgt dies, wenn der Bauleiter an die Unternehmer falschangaben macht. Werden die dadurch entstehenden Regiekosten an den Bauherr 1:1 übertragen oder werden diese Regie- und Änderungskosten direkt an die Bauleitung gestellt? Oder wie läuft dies rechtlich ideal ab?

Gruss diskus

 
Hallo diskus73

Wenn der Sachverhalt so zutrifft, dann ist es Sache des Bauleiters.. oder in Bezug auf Missachtung der SIA271, die ja schon seit 2007 gilt, evtl. auch des Architekten....denn der hätte natürlich in den Werkplänen dies auch schon korrekt planen müssen!

 
So sehe ich das auch.

Gerade im Bezug von Fehlplanungen.

In den Bauvorhaben wo ich zur zeit arbeite, wurden kurz vor Fertigstellung Wände wieder aufgerissen um Fehlplatzierte Wasserverbauchszähler zu ändern.

Dabei wurden Elektrokabel durchtrennt die in den Schächten verlegt waren, alles war Geprüft, abgenommen und fertig gewesen.

Nun streiten sich GU, Fachplaner und Architekt um die Kosten und mein Chef ist wütend über diese Mehrarbeiten, wo doch ohnehin die Preise so knapp kalkuliert waren. Der Termin ohnehin überschritten und dann noch sowas.

Heutzutage bekommt bei diesen oft zu kurz angelegten Bauzeiten gerade bei größeren Bauprojekten wohl keiner was an seinen Arbeiten richtig auf die Reihe und das geht mir leider inzwischen als Obermonteur genauso. weil manches Vorhaben wie ein Kartenhaus zusammenfällt, weil keine Planung richtig ist und der eine wegen den anderen nicht weiterkommt.

Na ja, 5 Jahre noch, dann gehe ich in Rente und dann können andere den Quatsch weitermachen, sofern es noch fähige Leute dafür gibt

 
Danke für die Info.

Wie ist es grundsätzlich, ist ein Architekt / Bauleiter für solche, selbst verschuldete Fehlplanungen versichert oder ist dies jeweils aus seinem eigenen Geldbeutel zu berappen?

Gruss diskus

 
Grundsätzlich hat wohl jeder eine Berufshaftpflichtversicherung, ggf. kannst Du dort aber nachfragen wie es damit stünde... wobei es letztlich auf die Schadenshöhe ankommt, ob man, in Bezug auf den Selbstbehalt pro Schaden (je nach dem, wieviele Schäden man im Jahr hätte und meldet) dies über die Versicherung abwickelt, oder direkt selbst zahlt...bzw. dann ja meist mit dem Honorar verrechnet.

 

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Christian77