Werbung an der Fassade

fami18

Mitglied
25. Nov. 2008
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Hallo Zusammen

Ich brauche eure Hilfe!!!!

Erklärung: Wir haben im Stockwerkeigentum (3 Partien) eine Wohnung gekauft. Erdgeschoss ist ein Verkaufslokal wo der Eigentümer unser Architekt ist. 1 und OG die Wohnungen.

Nun das Verkaufslokal, will an der Fassade Werbung anmachen. Was ich und mein Nachbar gar nicht wollen. Der Architekt (Eigentümer des Lokals) ist jetzt verhemmend dafür dass er das so machen will, weil vor dem Umbau diese Werbetafeln auch schon dort waren. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass er selber nicht einfach so entscheiden kann. Worauf er mich darauf Aufmerksam gemacht hat dass wir in einer "Wohnzone mit Gewerbeerleichterung" sind.

Das hat doch meines erachtens nichts damit zu tun!? Oder???/emoticons/default_confused.png Die Gemeinde hat mir bestätigt dass die Schilder bewilligt sind, aber das war bevor das Gebäude im Miteigentum war.

Nun was kann ich/wir machen? Er will es einfach nicht verstehen, dass dies für mich/uns eine Abwertung des Gebäudes darstellt.

Danke für eure Hilfe

Gruess

Fami18

 
In dieser Zone ist es sicherlich möglich Werbung zu machen... wenn es sein persönliches Gebäude wäre, sowieso... ist es nun aber nicht mehr alleinig.

Da hätte er wohl vor dem Verkauf einen entspr. Passus in die Verträge aufnehmen sollen. Wenn sich 2 von 3 Parteien (Eigentümern) dagegen aussprechen, dann ist wohl die Mehrheit dagegen... also hart bleiben.

Er könnte doch aber eine passende Reklame am Fenster oder an seiner Geschossfläche anbringen... oder ein passendes Schild, architektonisch wertvoll, daneben aufstellen.. Hier gäbe es ja auch einige Möglichkeiten.... müsste man ihm mal vorschlagen.

 
Hallo,

ich bin da gleicher Ansicht wie Pfälzer - bei Stockwerkeigentum kann er nicht gegen die Meinung der anderen eigenmächtig was anbringen. Punkt.

ABER: In den meisten Kaufverträgen bedingen sich die Verkäufer/GU's/Architekten das Recht mit ein, Werbung u.Ä. zu machen bis die letzte Wohnung verkauft ist... steht bei Euch nix diesbezüglich, dann verfahren wie obgenannt.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Ihr habt ja sicher ein Stockwerkeigentümerreglement?

Vielleicht hilft dieses ja bereits weiter. Falls er sich das Recht für die Werbung nicht bereits dort einbedungen hat, entscheidet meiner Meinung nach die Mehrheit der Eigentümer über das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft.

Gruss and good luck

Bär

 
Hallo Zusammen

Ich habe gerade das Stockwerkreglement gelesen, war viel arbeit glaubt mir /emoticons/default_smile.png, es steht ausdrücklich drin das er das nicht darf! Punkt basta!

Danke für eure Hilfe!

@Pfälzer: Danke ich werde ihm mal ein paar Vorschläge bringen...

 
Hallo Fami18,

ich weiss nicht ob ihr nach dem Verkauf der letzten Wohnung (welche der Verkäufer/Architekt noch als Verkausbüro nutzt) noch mit demselben zu tun habt... ev. macht diese Firma danach noch die Verwaltung für Euch...?

Damit meine ich nur, dass ihr - ob die Wohnung nun verkauft wird oder nicht - u.U. mit dieser "Partei" noch auskommen müsst und Ihr ev. auch mal "was machen wollt", was von dem Wohlwollen der Nachbarn abhängt...

Stört Euch den diese Werbung so fest - bzw. lohnt sich der Streit?

Wollte das nur mal loswerden, denn oft verbaut man sich so Chancen, welche bei einer Stockwerkeigentumergemeinschaft machnchmal wichtig werden (können).../emoticons/default_wink.png

Alles Gute & Grüsse

Arcuos

 
Ja sie stört wirklich! Es ist wirklich hässlich. Und am Schluss ist es nicht einmal mehr um die Werbung gegangen sondern um das Verhalten des Interessierten! Er ist wortwörtlich fast ausgerastet...

Also es sind nicht wir sondern er und seine art..... jetzt hat's er verspielt ;-)

Gruess

Fami18

 

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