Werksvertrag (Fertighaus von WH)

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Udo B.

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Hallo,

hiermit schildere ich Ihnen kurz meine Sachlage:

Am 24. Oktober 2007 habe ich ein Stück Bauland in Lauwil (Schweiz, da ich in der Schweiz lebe) gekauft, auf das die Gemeinde jedoch ein Rückkaufsrecht hatte, von dem sie auch vor abgelaufener Frist Gebrauch gemacht hat.

In der Zwischenzeit habe ich mich an WH (eine Filiale in Schlingen Deutschland) gewandt, um Unterlagen für die Bank zu erhalten, um einen Kredit zu beantragen.

Dort hat mich der Berater mit einem Architekten in Verbindung gebracht. Bei einem weiteren Termin war dann der Architekt und der Bauberater anwesend, und so hatte ich die Möglichkeit meine ungefähren Wünsche zu äussern. Diese Wünsche wurden notiert und es wurde vereinbart, dass sich der Architekt anschliessend mit mir in Verbindung setzt.

Kurz darauf wurde ich vom Notariat informiert, dass die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht hat (8.12.07), und somit hatte ich kein Bauland mehr.

Daraufhin vereinbarte ich mit WH einen Termin, um ihnen die Situation zu schildern. Dieser fand am 17.12.07 statt.

Dem Bauberater und dem Architekten habe ich die Situation, dass ich kein Bauland mehr habe erklärt und bat um Unterlagen für die Bank, um abklären zu können, wie hoch mein Kreditrahmen ist und um weiteres Bauland suchen zu könnnen, da ich für den qm nicht mehr als 250 CHF ausgeben wollte.

Der Architekt zeigte mir schon seine gefertigten Pläne und fragte mich nach etwaigen Einwänden. Ich dachte mir nichts dabei, da ich ja eh noch kein neues Land hatte und änderte einige Dinge ab, nachdem er mich nach meinen Vorstellungen gefragt hat.

Anschliessend sagte der Berater, dass er meine Daten im Computer aufnehmen würde und druckte mir Unterlagen aus, die ich unterschreiben sollte, mit der Begründung, ich solle das ausfüllen, weil WH wegen mir schon Bemühungen gehabt habt und damit ich nicht meine Unterlagen nehme und zur Konkurrenz gehe.

Dieses konnte ich durchaus versehen, und da ich schon vieles über WH gelesen hatte, hatte ich gar nicht vor, zur Konkurrenz zu gehen.

Man bat mich ein Formular auszufüllen, auf dem Werkvertrag stand und man versicherte mir, dass ich keine Verpflichtungen eingehe.

Auf diesem Formular musste ich oben meine Daten eintragen und auf meine Frage, was ich bei der Sparte Bauland eintragen soll, hat man mir geraten, einfach mal Lauwil einzutragen, welches bekannt war, dass ich es nicht mehr hatte. Dem kam ich nach, da ich dachte, dass alles sei erstmal nur eine Orientierung zur ungefähren Berechnung der Kosten für die Bank.

Im Januar hat mir der Architekt einen Kostenvoranschlag per Mail geschickt über ein Bauland, das ich nie gesehen oder gehört habe zur Vorlage bei der Bank.

Bis Mai 2008 hörte ich von Weber Haus nichts mehr. In diesem Monat bekam ich in meiner Firma Besuch von dem Architekten und dem Bauberater. Bei diesem Treffen habe ich beide darüber informiert, dass meine berufliche Situation sich verschlechtert hat, dass 2 Grosskunden abgesprungen sind und ich das Vorhaben Bauen in naher Zukunft ausser Betracht lasse und jetzt erst einmal die Firma retten muss. Der Bauberater sagte daraufhin dass er das nachvollziehen kann und ich mir keine Gedanken machen brauche. Das war das letzte mal, dass ich etwas von ihnen gehört habe.

Im Juni 2009 bekam ich ein Schreiben von WH in dem sie mir mitteilten, dass sie einen Anspruch auf 10% des Wertes des Werkvertrages haben.

Was kann ich jetzt tun?

Ich hatte niemals eine Besprechung mit Weber Haus übe Einzelheiten oder Details.

Ich hatte ach nie eine Bestätigung der Bank über einen Kredit.

Ein Baugesuch wurde auch nie gestellt.

Und ich war mir nie dessen bewusst, dass ich eine Kaufvertrag unterschrieben hatte.

Ist dieses Verhalten rechtmässig?

Dies alles stellt eine erhebliche seelische Belastung für mich dar.

Wie komme ich da raus, denn mir steht unmittelbar eine Betreibung bevor.

Ich danke ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Udo B

 
Zuletzt bearbeitet:
wir hatten einen ähnlichen Fall - zwar irgendwo doch nicht vergleichbar, denn wir haben einfach den GU ausgewechselt, weil unser erster GU/Architekt nicht auf unsere Wünsche einging und einiges schieff lief (Mehrkosten etc.).

Wir haben dann auch den damaligen GU informiert, dass wir vom unterschriebenen Vertrag zurücktraten, da wir kein Vertrauen mehr zu ihm haben und wir unser Haus von einer anderen Firma bauen lassen.

Nach Druckversuchen von seiten des ersten GUs trotzdem mit ihnen bauen zu können/müssen und diese Versuche nichts nützten, schickten sie uns eine Rechnung von rund CHF 70'000.00, mit angeblich entstandenen Kosten, entgagenen Gewinn etc. "Kulanterweise" schlugen sie dann aber vor, von diesen Kosten nur 20'000.00 wirklich zu verrechnen.

Dies alles schien uns immer noch deutlich zu viel und schlussendlich landete das Ganze vor Gericht. Lange Rede kurzer Sinn: Wir bezahlten gar nichts, gem. richterlichen Bescheid (bzw. bekamen sogar noch etwas Zins und die Gerichtskosten erstattet, weil die 20'000.00 haben wir als Reservationsbezahlung angezahlt...).

Ich bin kein Jurist und mein Fall war sicher anders als Deiner. Trotzdem würde ich das ganze ziemlich gelassen sehen denn im Vertrag hat es ja Bestandteile (wenn man dem ganzen überhaupt Vertrag sagen kann), die ja gar nicht erfüllt werden können (Stichwort Bauland). Also ist der Vertrag nichtig oder zumindest kannst Du ohne Folgekosten davon zurücktreten, da er ja gar nicht ausführbar ist bzw. der GU dort auf dem Land eh nicht bauen kann.

Der GU wird natürlich Druck aufsetzen und irgendwelche OR Paragraphen nennen - lasse dich nicht beeindrucken, mache wenn nötig Rechtsvorschlag. Vor Gericht sieht er zu 99 % alt aus bzw. ich gehe davon aus, dass er Dir wirklich höchstens eine Betreibung schickt, aber den Gang vor Gericht kaum gehen wird. Das ganze kostet Dich also höchstens noch ein paar Minuten Deiner Zeit und vielleicht noch ein paar Nerven.

Nochwas: Nicht nochmals was unterzeichnen was von der GU kommt. Vielleicht kriegst du noch irgend ein Wisch mit dem Titel "Kündigung" oder ähnlichem - und sowas könnte dann wieder gegen Dich verwendet werden.

 
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grundsätzlich kommt es darauf an, was in deinem vertrag gestanden hat. allerdings ist es hier in der schweiz so, dass wer ein recht durchsetzen will, auch die entsprechende beweislast trägt (ausnahmen bestätigen die regel...) in deinem falle ist es also so, dass wer einen schaden geltend machen will, diesen auch beweisen muss.

somit würde ich diese forderungen auch mal ins land der fabeln stellen und einfach mal abwarten, ob überhaupt was passiert. auf jeden fall würde ich in jedem falle bei einer betreibung rechtsvorschlag machen und die sache gerichtlich beurteilen lassen.

 
Hallo Udo B.

Und, darf ich fragen wie die Sache für Sie aufgegangen ist. Ist sie noch hängig oder konnten Sie sich einigen und wenn ja wie haben Sie sich geeinigt?

Lieber Gruss

 

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