Wir möchten eine Wohnung mit Baukla Kreuzlingen bauen, in den Vertragsbestimmungen steht folgendes:
"Der Generalunternehmer hat mit den Handwerkern Werkverträge über das ganze Objekt abgeschlossen. Somit ist seitens der Käuferin keine Handwerkerwahl möglich. Ausnahme bilden hier die Budgetpositionen Küche, und Waschmaschiene/Tumbler"
Was meint Ihr dazu? Wird das regelmässig so gemacht?
Wen nun die folgenden Offerten minderwertig oder Überteuert ist?
Normalerweise holt man sich doch mehrere Offerten und entscheidet sich dann für das beste Angebot.
Wie soll ich vorgehen?
Danke für eure Antworten
"Der Generalunternehmer hat mit den Handwerkern Werkverträge über das ganze Objekt abgeschlossen. Somit ist seitens der Käuferin keine Handwerkerwahl möglich. Ausnahme bilden hier die Budgetpositionen Küche, und Waschmaschiene/Tumbler"
Was meint Ihr dazu? Wird das regelmässig so gemacht?
Wen nun die folgenden Offerten minderwertig oder Überteuert ist?
Normalerweise holt man sich doch mehrere Offerten und entscheidet sich dann für das beste Angebot.
Wie soll ich vorgehen?
Danke für eure Antworten