Werkvertrag / Baubeschrieb auf was muss man achten?

Bäröschli

Donator
07. Juni 2007
703
1
0
56
Bald werden wir eine lange Besprechung mit unserem GU haben um den Werkvertrag zu machen. Dieser wird uns vorher zugeschickt, damit wir ihn studieren können.

Auf was sollte man achten?

Im Werkvertrag ist ja sicher auch ein Baubeschrieb enthalten der auf das zu bauende Haus zugeschnitten ist. Wie detailliert muss der sein? Steht da zum Besipiel drin welcher Art der Abreib ist usw.

Was muss man bei den geplanten Eigenleistungen beachten? Bei uns werden das die Küche, das Bad, die Dusche und alle WC's sein sowie alle Bodenbeläge sein.

Was ist mit den Schnittstellen der Garantie bei Eigenleistungen? Zum Beispiel im Bad werden die Möbel sowie Armaturen und Lavabos etc. von uns geliefert und durch einen Sanitär von uns montiert. D.h. bis an die Wand ist der GU verantwortlich, danach wir nehme ich an. Was ist, wenn keiner (weder GU noch unser Sanitär verantwortlich sein will??) /emoticons/default_confused.png

Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht? Vielleicht hat man im Nachhinein gesagt, "da würde ich nächstes Mal besser afupassen", oder "das würde ich nächstes Mal schriftlich vermerken lassen..."?

Auf jeden Fall werde ich den Vertrag erst unterschreiben, wenn mir alles glasklar ist und jedes wichtige Detail (was sind genau wichtige Details:confused:) schriftlich enthalten ist!

Vielen Dank für Eure Antworten! Es würde uns sehr helfen uns gut vorzubereiten! /emoticons/default_smile.png

Liebe Grüsse vom Bäröschli

 
Hoi Bäröschli,

die erste Priorität im Vertragswesen hast Du selber und vollkommen richtig erfasst:

Auf jeden Fall werde ich den Vertrag erst unterschreiben, wenn mir alles glasklar ist und jedes wichtige Detail schriftlich enthalten ist!

Wenn Du so verfährst, kann Dir (fast) nichts passieren. Wie detailliert die Baubeschriebe bei Deinem GU sind, kann ich nicht abschätzen, das wird sich ja zeigen, wenn Du den Entwurf auf dem Tisch liegen hast, auf jeden Fall werden da Zahlen erwähnt, welche die Einrichtungsgegenstände betreffen werden, z.B. Bodenplatten bis ... CHF, Einbauküche bis ... CHF, und dass die Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.

Diese Preise kannst Du ja im Forum durchdiskutieren, in diesem Bereich gibt es hier ein Menge Berufener, die Dir sagen können, ob dies langt oder wofür es langt etc.

Und alles was Dir ?spanisch? vorkommt kannst Du ja auch hier behandeln.

Bei den Eigenleistungen müsst Ihr schauen, dass sie Euch so gut wie es geht angerechnet werden ? meistens ist es so, dass bei Mehrleistungen die Kosten eher hoch und bei Eigenleistungen eher dürftig angerechnet werden.

Auf Deine Eigenleistungen bezieht sich die Garantie des GUs nicht ? also musst Du sie aus Deinem Unternehmer oder Lieferanten heraus bekommen.

Ich hoffe, Dein GU ist seriös und die Gefahr von Handwerkerpfandrechten kann so gut es geht ausgeschlossen werden. Aber vielleicht könnt Ihr dieses Thema auch offen mit dem GU diskutieren. Eventuell hat er eine Möglichkeit, Euch von so etwas vertraglich abzusichern - probieren kann man es ja.

Viele Grüße bud.

 
Guten Morgen Budwiser

Vielen Dan für Deine Antworten! Natürlich werde ich alles unklare hier im Forum nachfragen was unklar ist. Denn wo gibt es sonst so viele erfahrene Bauherrinnen und Bauherren wie hier! Einmal mehr - Danke Forum ,dass es Dich gibt /emoticons/default_additional/189.gif

Gestern ist mir noch in den Sinn gekommen, dass wir auch auf keinen Fall den Vertrag unterschreiben sollten, bevor wir nicht die schriftliche Baubewilligung mit allem drum und dran in den Händen halten! Denn müsste man aufgrund der Baubewilligung etwas änder und man hätte schon unterschrieben, käme das sehr teuer!

Ich werde den Punkt mit der Bezahlung der Handwerker an der Sitzung ansprechen. Ich möchte, dass wir einen monatlichen Auszug von Zahlungen die von unserem "Konto" aus an die Handwerker welche an unserem Haus arbeiten getätigt werden, erhalten.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Habe mir auch schon überlegt, ob ich einen Monat nach Abschluss der Arbeiten der jeweiligen Handwerker dort anrufen soll um zu fragen, ob sie schon bezahlt wurden....

Habe gestern auch den Kassensturz geschaut /emoticons/default_mad.png

Vielen Dan für die guten Tipps!

Bäröschli

 
Dein Zitat:

Habe mir auch schon überlegt, ob ich einen Monat nach Abschluss der Arbeiten der jeweiligen Handwerker dort anrufen soll um zu fragen, ob sie schon bezahlt wurden ...

das ist eine gute Idee - auf jeden Fall könnte man da die Zahlungen an den GU etwas "rechtzeitiger" stoppen ... das würde aber bedingen, dass Du die Handwerkerfirmen auch kennst, vielleicht müsstest Du oft auf die Baustelle, aber ich denke, dass keine Anstrengung zu groß ist, wenn man die Gefahr der Handwerkerpfandrechte reduzieren kann.

Auch die Tranchen, die Ihr bezahlen werdet, schaut mit dem GU an und lässt Euch diese erklären - meistens gehen die Käufer ziemlich stark in Vorleistung (hoffentlich springt mich jetzt niemand an, dass ich pauschalisiere), und da könnte es dann für Rückbehälte zu spät sein - aber wenn der GU merkt, dass Ihr euch mit der Materie auseinandersetzt und nur Gerechtes wollt, dann wird er wohl auch einen anständigen Weg gehen.

Alles Gute, bud.

 
Hi Bud

Einer von uns (mein Partner, ich , mein Vater der auch schon gebaut hat) werden ganz sicher jeden Tag auf der Baustelle vorbei schauen. Da sollte es ein Leichtes sein, herauszufinden, zu welchem Geschäft der jeweilige Handwerker gehört. Höchstwahrscheinlich werden wir das so machen.

Schönen Morgen mit Sonne und Schnee /emoticons/default_smile.png

 
@Baröschli

Bei uns war es so, dass wir die Handwerker zu einem bestimmten Teil selber wählen konnten.

Bei uns ging das so:

Der GU holte Offerten ein. Die Firmen mit Offerten welche in den Kostenrahmen des GUs passten wurden uns zur Auswahl gegeben. Aus diesen wählten wir für jede Sparte eine aus.

Wir konnten auch eigene Firmen angeben. Falls diese auch ins Budget passten, wurden sie automatisch genommen. Am Schluss stellte der GU eine Handwerkerliste zusammen. So habe ich immer den Überblick. Dieses Vorgehen ist bei unserem GU üblich.

Wie ist das bei euch?

 
Hola Baröschli

Ich würde empfehlen den Vertrag durch einen Bauberater prüfen zu lassen. Er kann Euch die vertraglichen Risiken aufzeigen und diese minimieren.

Mit einer Erfüllungsgarantie und einem Rückbehalt, welcher erst 3 Monate nach Eigentumsübertragung ausbezahlt wird, kann das Risiko von nicht bezahlten Handwerkerrechnungen durch den GU ausgeschlossen werden.

Präzise Formulierungen der Eigen- und der daraus erwachsenden Garantieleistungen können einiges an Ärger verhindern.

Beste Grüsse

 
So, nun haben wir den Entwurf des Werkvertrages erhalten.

Dazu habe ich nun folgende Fragen:

1. Wird auf Eigenleistungen Honorar verrechnet? Der GU hat damit überhaupt nichts zu tun.... das konnte ich nicht so ganz eruieren.

2. Zum Beispiel wurde eine Reserve für Waschmaschiene, Tumbler usw. eingerechnet. Darauf wurde ein Honorar verrechnet.

Wir werden aber diese Geräte selbst besorgen - der GU hat damit absolut nichts zu tun. Von mir aus gesehen, kann die Reserve hinausgenommen werden - wir wissen ja, dass wir dafür Geld ausgeben werden. Nur weniger, wenn nicht noch Honorar drauf ist. Es ist ja unsere Sache, ob wir eine Waschmaschine wollen oder nicht....

3. Eigentlich möchten wir einen Vertrag mit nur diesen Punkten, die auch tatsächlich vom GU ausgeführt werden. Küche, Badezimmer und Dusche (Anschlüsse bis in die Wand - Montage durch Sanitär von uns z.B.) sowie Bodenbeläge werden wir in Eigenleistung ausführen. Diese Dinge gehören somit nicht in den Vertrag, oder?

Besten Dank für Eure Antworten!

 
Nun, wir haben auch ein paar Positionen (Küche, Bodenbeläge, Cheminee mit Kamin), um die wir uns bereits im Vorfeld gekümmert hatten und entsprechende Offerten/Bestätigungen schon vorlagen. Diese Beträge hat der GU einfach 1:1 in den Vertrag übernommen, ohne dass dafür ein Honorar berechnet würde. Das fehlte auch noch... /emoticons/default_mad.png

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hoi Bäröschli,

das Architektenhonorar ab Vorprojekt bis und mit Fertigstellung und Garantiebetreuung ist bereits im GU Fixpreis (zB. 700 000) für das Haus mit drinn - Eigenleistungen werden sinngemäß von diesem Fixpreis abgezogen, aber das Arch. Honorar (zB. 90 000) figuriert immer noch mit 100% der Leistungen im Restpreis, und würde der GU auf Eure Eigenleistungen (zB. 30 000) noch einmal Honorar drauf schlagen, hätte er ja im Umfang Eurer Eigenleistungen ein doppeltes Honorar.

Wenn Ihr dann dem GU noch die verbleibeneden 670 000 auszahlen würdet, wären da ja noch die 90 000 für den Architekten zu 100% mit drinn, oder nicht?

Der GU soll Euch einfach nur die Summen gutschreiben, die er effektiv für dieser Leistungen selber ausgeben würde. Warum da noch ein Honorar berücksichtigt werden muss, ist mir nicht ganz klar.

Viele Grüße, bud.

Aber wie ich jetzt sehe, hat Mirella ungefähr dasselbe geschrieben.

 
@Mirella

Ja, das finde ich auch gut so, wie Du das beschreibst! Leider haben wir noch nicht alle Offerten beisammen.... doch diesen Punkt müssen wir wohl sehr genau abklären!

@Budweiser

Ich bin mir eben nicht so ganz sicher, wie das in diesem Vertrag gemeint ist....

Vielen Dank für die Inputs. Nächste Woche wissen wir mehr. Doch es ist gut, mal zu hören wie es so bei anderen gehandhabt wird.

Ich denke auch, dass der GU genau diesen Betrag herausnehmen sollte, den er auch effektiv für diese Leistung selber bezahlen würde.

Auf jeden Fall muss man aufpassen wie ein Schiesshund, dass dann bei der Vertragsunterzeichnung alles ok ist und man sich keine unnötigen Kosten aufbürdet!

Wir hoffen, dass wir das ohne Berater zustande kriegen. Die machen ihre Arbeit ja auch nicht gratis - denn wie wahrscheinlich beinahe jeder Bauherrr - sind wir mit dem Budget ziemlich knapp dran und müssen noch Einsprungen machen. Deshalb ja auch die Eigenleistungen....

Einen schönen Abend wünscht Euch

Bäröschli

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad