Werkvertrag "ganzes Gebäude gereinigt"

Giuliano

Mitglied
27. Aug. 2010
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Guten Morgen

Im GU Werkvertrag steht, dass das "ganze Gebäude gereinigt" wird. Nachdem wir nun die Platten ausgewählt haben (Feinsteinzeug, innerhalb des Budgets) erscheint auf dem Kostenvoranschlag vom GU noch ein Posten mit 800.-- für die Reinigung des Feinsteinzeug. Meiner Ansicht nach, gehört auch dies zum "Gebäude" und wenn von Anfang an Platten offeriert waren gibt es da nichts dass er noch nachträglich uns verrechnen dürfte. Wie sieht ihr das?

Danke

Gruss Giuliano

 
Hoi Giuliano

"Das ganze Gebäude gereinigt" heisst tatsächlich dass das ganze Haus gereinigt übergeben muss, was auch die Regel ist, somit hätte der GU keinen Grund, für die Reinigung mehr zu verlangen, die Reinigung von Steinzeug oder keramischen Platten dürfte ähnlich sein, ausser es war zuerst kein Absäuern vorgesehen und jetzt schon.

Lass Dir doch den Grund nennen, warum die Reinigung mehr kosten soll und den Grund kann man relativ einfach bei einer Reinigungsfirma bestätigen oder widerlegen lassen.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Wenn man Platten welcher Art auch immer verlegen lässt, dann kann der Kunde eigentlich erwarten, dass die Arbeit am Schluss fertig ist, und dazu gehört auch, dass der Mörtel nur in den Fugen und nicht auf der Fläche ist.

Er wird sich vermutlich darauf berufen, dass manche Baukeramik aufwendiger zu verlegen und zu reinigen sei als andere.

Und ich vermute, dass dieser Posten in der Kasse des GU bleiben könnte, denn der GU wird von seinem Sub selbstverständlich verlangen, dass gereinigt wird, ohne ihn extra noch dafür zu bezahlen. Der Plättlileger wird den Mehrauwand in seiner Offerte an den GU bereits berücksichtigt haben.

 
Ich vermute, dass damit das Absäuern der Platten gemeint ist. So wird der Zementschleier der Platten entfernt. Dies ist nicht zwingend und fehlt daher oft bei den Richtpreisen der GUs.

 

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