Ich habe gerade die Suche glühen lassen aber verwundert nichts gefunden.
Wir sind mit der Leistung des Fensterlieferanten nicht zufrieden.
Wir sind der Meinung, dass gem. Werkvertrag (Ausschnitt anbei) das dreiflüglige (Kunststoff-)Fenster als Doppelflügel+Einzelflügel hätte gebaut werden sollen, der Doppelflügel ohne Setzholz in der Mitte.
Geliefert wurde jedoch das Fenster mit einem Setzholz mitten im Doppelflügel (vgl. rote Umrandung im Anhang), drei einzeln zu öffnende Fenster sozusagen. Der Fensterlieferant hat dies so mit dem Architekten besprochen, da das Fenster so gar nicht hätte geliefert werden können, da der Fensterbauer (in DE) diese so nicht baut. Das Fenster hätte in Metall gebaut werden müssen, was Mehrkosten verursacht hätte. Unser Architekt hat kurzerhand zugestimmt, ohne mit uns Rücksprache zu nehmen.
Ein erstes Gespräch mit den drei Parteien ist so ausgegangen, dass wir eine Offerte erhalten haben für eine Ersatzlösung (2 Doppelflügel), wonach wir das falsche Fenster, dessen Entfernung und Entsorgung sowie das neue Fenster vollumfänglich bezahlen dürften.
Inzwischen weiss ich auch, dass die Rechtsschutzversicherungen sich hier diskret raushalten (Alles was bewilligungspflichtig ist wird ausgeschlossen). Selbst die weiteren (gerichtlichen) Kosten blieben also bei uns hängen.
Wir sind aber nicht sicher, ob der Architekt schon bei der Ausschreibung gepfuscht hat (und dies schlussendlich so in den Werkvertrag übernommen wurde den wir unterschrieben haben) oder ob die Bauweise (ob mit oder ohne Setzholz in der Mitte des Doppelflügels) im Werkvertrag beschrieben ist und die vereinbarte Leistung nicht eingehalten wurde.
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Ist hier jemand vom Fach, der beurteilen kann, ob in dem angehängten Ausschnitt (vgl SOLL) definiert ist, ob in dem Fenster im Doppelflügel ein Setzholz ist oder nicht? Der Werkvertrag basiert auf SIA118
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Uns wäre damit sehr geholfen.
Fenster.pdf
Wir sind mit der Leistung des Fensterlieferanten nicht zufrieden.
Wir sind der Meinung, dass gem. Werkvertrag (Ausschnitt anbei) das dreiflüglige (Kunststoff-)Fenster als Doppelflügel+Einzelflügel hätte gebaut werden sollen, der Doppelflügel ohne Setzholz in der Mitte.
Geliefert wurde jedoch das Fenster mit einem Setzholz mitten im Doppelflügel (vgl. rote Umrandung im Anhang), drei einzeln zu öffnende Fenster sozusagen. Der Fensterlieferant hat dies so mit dem Architekten besprochen, da das Fenster so gar nicht hätte geliefert werden können, da der Fensterbauer (in DE) diese so nicht baut. Das Fenster hätte in Metall gebaut werden müssen, was Mehrkosten verursacht hätte. Unser Architekt hat kurzerhand zugestimmt, ohne mit uns Rücksprache zu nehmen.
Ein erstes Gespräch mit den drei Parteien ist so ausgegangen, dass wir eine Offerte erhalten haben für eine Ersatzlösung (2 Doppelflügel), wonach wir das falsche Fenster, dessen Entfernung und Entsorgung sowie das neue Fenster vollumfänglich bezahlen dürften.
Inzwischen weiss ich auch, dass die Rechtsschutzversicherungen sich hier diskret raushalten (Alles was bewilligungspflichtig ist wird ausgeschlossen). Selbst die weiteren (gerichtlichen) Kosten blieben also bei uns hängen.
Wir sind aber nicht sicher, ob der Architekt schon bei der Ausschreibung gepfuscht hat (und dies schlussendlich so in den Werkvertrag übernommen wurde den wir unterschrieben haben) oder ob die Bauweise (ob mit oder ohne Setzholz in der Mitte des Doppelflügels) im Werkvertrag beschrieben ist und die vereinbarte Leistung nicht eingehalten wurde.
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Ist hier jemand vom Fach, der beurteilen kann, ob in dem angehängten Ausschnitt (vgl SOLL) definiert ist, ob in dem Fenster im Doppelflügel ein Setzholz ist oder nicht? Der Werkvertrag basiert auf SIA118
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Uns wäre damit sehr geholfen.
Fenster.pdf