Werkvertrag Norm SIA 118

Maison de rêve

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05. Feb. 2009
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Hallo zämä

Endlich geht bei unserem Bauvorhaben auch mal wieder was: wir haben gestern den Werkvertrag (noch nicht der definitive) erhalten und uns schon mal mit dem Juristen-Französisch befassen können - ich bezweifle allerdings, dass die deutsche Fassung da verständlicher wäre;)

So auf den ersten Blick erscheint uns die Sache korrekt (wird natürlich nochmals/mehrmals genau angeschaut), es ist auch regelmässig die Rede von der SIA 118 Norm und dazu auch meine Frage: er bezieht sich am Anfang des Vertrages auf das OR (art. 363 ff) sowie auf den Art. 33, al.4 der SIA 118 Norm. Ist das so üblich (weshalb nicht kurz und bündig SIA 118 Norm) oder liegt da irgendwo eine Leiche begraben?

Wir werden uns auch bzgl. des Art. 33 al. 2 noch ganz genau erkundigen (Bauexperte empfiehlt ja, diesen Artikel einzuschränken) und auch die Sache mit der Garantieabtretung (hab im Moment noch keinen Absatz diesbezüglich gefunden) muss genau geprüft werden.

Danke für eure Infos

Grüsse aus dem immer wieder vom Schnee geplagten Freiburg

 

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