Werkvertrag - rechtliche Einschätzung benötigt!

Chris80

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24. Feb. 2015
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Hallo zusammen

Wir bauen ein EFH mit einem GU. Unsere beiden Nachbarn haben im September resp. November mit dem Bau begonnen - wird werden voraussichtlich Ende Januar starten.

Wir (und auch die beiden Nachbarn) haben einen Werkvertrag unterschrieben für die Baumeisterarbeiten. Alles ist dort sehr genau und detailliert geregelt. Der Baumeister hat die Aushubarbeiten im Unterakkordat an einen kleinen lokalen Unternehmer vergeben welcher sehr günstig (wohl auch billig) ist. Beim ersten Aushub ist bald einmal die Böschung abgerutscht und die Arbeiten wurden unterbrochen. Es hat sich herauskristallisiert, dass der lokale Aushübler mit der Situation überfordert ist (Hanglage, nicht optimaler Baugrund und Wasser welches aus der Böschung drückt). Darauf hin wurden die Aushubarbeiten einem bekannten Tiefbauunternehmen vergeben und der Bau ging zügig voran. Beide Nachbarn mussten dafür aber das schriftliche Einverständnis geben (für die Weitervergabe der Arbeiten und auch für die Mehrkosten). Bei beiden belaufen sich die Mehrkosten auf ca. 30'000.- (teurere Arbeitsstunden, höherer Ansatz für das Abführen des Aushubmaterials und stärkere Böschungssicherung). Am liebsten würde der GU natürlich auch bei uns mit diesem Tiefbauspezialisten arbeiten - rechnet aber auch mit Mehrkosten von ca. 30'000.-.

Muss ich das wirklich akzeptieren?

Ich habe einen Werkvertrag mit einem Baumeister, wo drin steht zu welchem Preis der Aushub und die Abfuhr/Deponie gemacht wird. Wenn sein Unterakkordant jetzt nicht fähig ist, ist das doch nicht mein Problem! Oder sehe ich das falsch?

Dass ich für stärkere Böschungssicherung aufkommen muss ist mir klar (im Werkvertrag ist eine definierte Böschungssicherung drin, weitere von der Bauleitung angeordnete Böschungs- resp. Hangsicherungen sind exklusiv).

Aber wenn der Baumeister nun ein anderes Unternehmen beauftragen muss welches teurer ist, ist das doch das Problem des Baumeisters und nicht meines! Ich habe ja einen Vertrag mit ihm unterzeichnet wo diese Arbeiten beschrieben sind und finanziell definiert wurden.

Wäre über die Einschätzung von den Experten sehr dankbar!

Beste Grüsse

Chris

 
Das was im Werkvertrag steht ist bindend. Ich würde dir empfehlen einen Bauherrenberater hinzuzuziehen. Das ist so oder so eine gute Idee finde ich.

Weiterhin viel Erfolg, Thomad

 
bin auch isitoms meinung. es gilt nur der werkvertrag. welche subunternehmer der baumeister beschäftigt ist sein problem.

 
Dieser Meinung bin ich eben auch! Morgen gibt es eine Einschätzung vom Geologen vor Ort. Anschliessend wird ein Ing. die Aushubarbeiten ausschreiben.

Ich werde die Offerte dann zurückweisen, mit der Begründung dass dies Sache vom Baumeister sei.

Werde im Vorfeld aber noch einen Anwalt konsultieren, welcher auf Baurecht spezialisiert ist.

 
Wenn du einen Vertrag gemäss SIA hast dann kannst dir das Geld für den Anwalt sparen.

 
Weil in den SIA Richtlinien alles geregelt ist. Da bringt dann ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt nicht viel. Würde da wie vorher schon mal angedeutet einen Bauherrenberater empfehlen welcher normalerweise diese Normen kennt. Kommt letztendlich günstiger und du hast mehr davon.

Gruss, Thomas

 

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