Werkvertrag SIA-Norm 118

Engin

Mitglied
19. Mai 2009
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Guten Tag,

Wir wurden leider von unserem Architekten ziemlich alleingelassan und suchen auf diesem Weg eine Antwort für unser Anliegen.

Bei unserem Umbau im Berner Oberland haben wir einen Architeken engagiert, welche unsere Ineresssen hätte vertretten sollen!!!!! /emoticons/default_additional/68.gif

Durch unseren Architekten haben wir mit den einzelnen Handwerkern standard Werkverträge gemäss SIA-Norm 118 abgeschlossen. Zu jedem Vertrag gehöhrt auch ein Zusatzdokumet mit dem Titel „Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, Ergänzungen und Abänderungen zu den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten SIA - Norm 118“.

In diesem Zusatzdokument wird unter Punkt 2. Folgendes vereinbart:

„2. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN DES UNTERNEHMERS

zu Art. 44, neu Abs. 5

Kaderstunden (wie z.B. Bauführer, Polier und Chefmonteur) dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.“

Trotzt dieser Vereinbarung haben wir von unserem Baumeister eine Schlussrechnung bekommen, die nicht nur mehrere Regiestunden für Polier aufgeführt sind, sondern auch ca. 30 % höher ist als die Summe im Werkvertrag.

Frage:

Müssen wir die aufgeführten Regiestunden für Polier zahlen (wir hatten durch Architekten einen Bauführer auf der Baustelle)?

Herzlichen Dank für Eure Antworten und beste Grüsse

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Engin

Zuerst stellt sich die Frage wie die Mehrkosten zustande gekommen sind. Gibt es den unterschriebene Regieraporte? Wenn diese nicht da sind, dann kann man die erst einmal kürzen. Der Rest erfordert dann den Bauleiter des Architekten. Normal setzt man sich zusammen und versucht eine für alle Parteien tragbare Lösung zu finden. Dazu sind aber sehr viel Detailkenntnisse notwendig, welche jetzt hier nicht ersichtlich sind. Wenn Du nicht weiter kommst, solltest Du dir Profihilfe dazuholen.

Gruss Bauprofi

 
Hat der Polier zusaetlzliche Aufgaben uebernommen, die nicht seine sondern z.B. die des Baufuehrers gewesen waere, kann err wohl Polierstunden in Rechnung stellen.

Hat der Polier als zusaetzlichen Regieauftrag im Garten ein Loch gegraben, so kann er diese Stunden verrechnen, aber nicht zum Polieransatz, sondern als Funktionslohn.

Gruss, Fred

 
Hallo Bauprofi,

Hallo Fred,

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.

Wir haben die Regierapporte erst mit der Schlussabrechnung bekommen.

Die Polierstunden sind nicht nur bei den zusätzlich angefallenen Arbeiten aufgeführt sondern bei jeder Arbeitsgattung. Auch bein den Abbrucharbeiten. Zudem wurden keinerlei Bauführeraufgaben dem Polier übertragen. Die örtliche Bauführung war im PAUSCHALPREIS des Architekenhonorars enthalten.

Wir hatten mündlich vereinbart und einen schriftlichen SIA-Architektenvertrag abgeschlossen, im dem wir vereinbart haben, dass die Arbeiten, welche ausserhalb der Offerte und dem Werkvertrag anfallen uns offeriert werden sollten. Wir haben während der Bauzeit keine Regierapporte gesehen und haben diese somit auch nicht unterschrieben.

In einem autofreien Bergdorf ist es schwierig... Der Architekt stand von Anfang an nicht auf unserer Seite sondern begünstigte die Handwerker, denn diese müssen immer wieder Offerten erstellen und Arbeiten durchführen. Konkurrenz gibt es sozusagen keine, denn nur wenig Handwerker sind bereit, einen solchen Weg auf sich zu nehmen.

Freundliche Grüsse

Engin

 

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