Werkvertrag TU - Mehrkosten im Vertrag

Tanita

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07. Juni 2017
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Hallo liebe Foren Mitglieder,

wir stehen kurz vor Unterschreibung des Werkvertrages mit einem TU für ein EFH.

Grundrissänderungen haben wir schon alle besprochen.

Der Vertrag beinhaltet nun den Betrag für das Haus inkl. der Mehrkosten (mehr Spots, Elektrische Storen, grössere Fenster, Umbauten zum ursprünglich offerierten Grundriss, etc.). Wir werden einen Kamin in der Hausmitte planen. Hier ist ein Budgetwert angegeben. Mehr und Minderkosten sind im Vertrag geregelt. Würde es nicht reichen nur die Kosten für die Vorbereitungen des Kamins mit aufzunehmen (mal einfach gesagt, die Löcher durch die Decke)? Wie sieht es mit einem zusätzlichen Stellplatz aussen aus?

Wir haben ja dann null Spielraum um zu verhandeln bzw. uns einen Kaminbauer zu suchen der günstiger ist? Natürlich würden wir lieber alles durch den TU machen lassen aber wenn sie höhere Preise verlangen und wir dann noch einen TU Aufschlag zahlen für etwas was wir auch durch einen Dritten hätten machen lassen.

Speziell bei dem zusätzlichen Aussenstellplatz könnten wir selbst Angebote einholen.

Wir haben zum Werkvertrag nun die Auflistung der Mehrkosten bekommen. Ist es normal dass man hier einfach den Betrag pro Position gesagt bekommt aber nicht mehr Details hierzu. Für uns ist es schwierig festzustellen ob es den Marküblichen Preisen entspricht. Wir haben zwar generell nicht das Gefühl, dass sie uns über den Tisch ziehen wollen aber weil man halt so überhaupt keine Ahnung hat bleibt halt ein latentes Gefühl.

Ich werde noch einen zusätzlichen Forenbeitrag eröffnen weil ich noch Fragen zum Stellplatz habe.

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüsse,

Tanita

 
Wir haben zum Werkvertrag nun die Auflistung der Mehrkosten bekommen. Ist es normal dass man hier einfach den Betrag pro Position gesagt bekommt aber nicht mehr Details hierzu. Für uns ist es schwierig festzustellen ob es den Marküblichen Preisen entspricht. Wir haben zwar generell nicht das Gefühl, dass sie uns über den Tisch ziehen wollen aber weil man halt so überhaupt keine Ahnung hat bleibt halt ein latentes Gefühl.
Da es ein TU Vertrag ist - Ja. Denn ihr bezahlt ja auch nur diesen einen Preis. Anders wenn diese Zusatzleistung gemäss Handwerkerrechnung weitergegeben wird und nicht in einem Pauschalhonorar vereinbart ist.

bzw. uns einen Kaminbauer zu suchen der günstiger ist?
Was ist im Vertrag geregelt, wenn das Budget nicht ausgenutzt wird? Wird das Budget dann vollständig gutgeschrieben? (so war es bei uns) In dem Fall könntet ihr ja ohne bedenken andere Offerten einholen und den Auftrag ggf. auch ausserhalb des TU vergeben.

Es gibt aber auch Verträge, da werden Gutschriften auf Minderleistung nur bedingt gutgeschrieben .. also genau abklären bzw. entsprechend im Vertrag regeln.

 
Hallo Stefan,

vielen Dank für deine rasche Antwort :) Wenn wir aber z.B den Kamin oder Stellplatz in den Vertrag aufnehmen, dürfen wir dann tatsächlich uns noch anders entscheiden und die Arbeiten durch eine Drittfirma machen lassen, also so das wir dann die Rechnung direkt zb. vom Gartenbauer oder Kaminbauer bekommen? Habe wirklich Angst, dass wir dann gebunden sind.

Im Vertrag steht dazu folgendes:

Die Mehr- oder Minderkosten sind durch den Totalunternehmer vor deren Ausführung rechtzeitig zu offerieren und vom Bauherrn als Gut zur Ausführung zu unterzeichnen.

und

Mehrkosten sind nach Rechnungsstellung des Totalunternehmers innert 10 Tagen zu bezahlen, sofern dieses als „Gut zur Ausführung“ vom Bauherrn vorab unterzeichnet wurden. Minderkosten sind innert 10 Tagen zurückzuerstatten.          

Mehr steht im Vertrag dazu nicht.

Ich habe noch einen anderen Punkt der uns nicht ganz zusagt. Die Mehrkosten wurden auf die die einzelnen Zahlungsetappen verteilt ab Herstellung der Kellerdecke. Solche Zusatzkosten aufgrund Spots, Fenster, motorisierte Storen, Cheminee mit immerhin 20000CHF ohne Kamin Vorbereitung. Sowas fällt doch erst nach Rohbauvollendung oder Einbringen der Unterlagsböden an, oder? Wir würden schon lieber nach Baufortschritt bezahlen.

Danke & Gruss,

Tanita

 
Wegen Kamin lass dir schriftlich bestätigen, bis wann ihr euch das allenfalls nochmal überlegen könnt und welche Folgen das finanziell hat.

Nimmst du es jetzt mit in den Vertrag verstehe ich den TU wenn er es als bindend ansieht.

Nimmst du es später dazu, dass es vom TU gemacht werden soll kommt der Zuschlag dazu.

Der TU wird aber kaum zu Baubeginn den Cheminee und den Ofenbauer bestellen. Daher auf einen Zeitpunkt einigen zu dem euer Entscheid stehen muss ob diese Arbeit nun vom TU ausgeführt werden soll oder nicht. Und nochmal um es ganz deutlich hervor zu heben .. lass dir auch bestätigen, wie eine Gutschrift aussehen würde, wenn du den Cheminee jetzt im Vertrag aufnimmst dann aber doch an einen anderen Handwerker vergibst.

Punkt 2 - Mehrkosten auf Teilrechnungen verteilt.

Nunja Einbauspots haben auch schon beim Rohbau einen Teil Arbeit, wenn die Verkabelung beispielsweise direkt geplant und vorbereitet wird. - Es ist ja nicht allein mit Loch in die Decke bohren und Lampe reindrücken getan. - Das würde mich jetzt nicht weiter stören. Der erste Punkt muss aber geklärt sein bevor ihr unterschreibt ;-)

 
ok super vielen Dank für den Hinweis :) Das mit den Gutschriften werden wir nochmal genauer nachfragen auch bzgl. Terminen wann wir uns Entscheiden müssen.

 
Hallo tanja

wir sind nun mittendrin am Haus bauen, ebenfalls wie ihr im TU Verhältnis.

wir haben einen Fixpreis fürs EFH. Die Mehrkosten werden seperat ausgewiesen. Wir müssen jedesmal ein Kostenformular gegenseitig unterschreiben und erst dann ist es gültig. Die Minderkosten werden innerhalb des gesamten Projektes vollständig gutgeschrieben. Das heisst, dass  z.B. die geplanten Minderkosten von den Fenstern dem Cheminee gutgeschrieben wurden, da unser ausgesuchtes Cheminee teurer ist, als das Festgelegte Budget. Also innerhalb des Fixpreises werden die Kostenpositionen umhergeschoben. Ist alles so vertraglich geregelt.

ich war wie du sehr unsicher ob unser Vertrag der Norm entspricht. Ich habe ihn daher Herr Helbling zur Durchsicht gegeben. Ganz unkompliziert hat er dazu ein Protokoll erstellt, dass wir dann mit unserem Unternehmer besprochen haben. Somit haben wir noch einige Punkte genauer im Vertrag festgehalten. 

Gruss

 
Hallo Holzig,

vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte auch schon darüber nachgedacht den Vertrag durch einen Profi überprüfen zu lassen. Weisst du wie viel das ca. gekostet hat und sind die relativ schnell mit Prüfen? Es drängt leider etwas.

Hattet ihr Einfluss auf die Auswahl der Handwerker für zusätzliche Arbeiten wie Cheminee etc. obwohl es dann über den TU lief? Habt ihr selbst Offerten eingeholt? Und ich Frage mich ob der TU immer mitverdient bei solchen Extraarbeiten. Weisst du das?

Wir werden jetzt sicher mal nachfragen, ob wir das in den Vertrag mit aufnehmen können betreffend Zeitpunkt wann wir uns Entscheiden müssen so wie Stefan vorgeschlagen hat.

Gruss

 
Bezüglich Auswahl der Handwerker gilt der Vertrag. Wir haben vereinbart, dass wir die Handwerker bestimmen können.

Auch das Mitverdienen bei solchen Extraarbeiten muss im Vertrag geregelt sein. Ich würde den Vertrag auch von einem

Profi anschauen lassen. Er kann Dir dann Deine Fragen beantworten

 
Hallo Tanita

Vorab noch ein herzliches Willkommen im Forum.

Du wohnst ja quasi nebenan in Laufenburg, willst Du dort auch bauen?

 

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