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Für Dich als Privatkunden/Endverbraucher sind solche Verträge immer als Bruttoverträge, also inkl. MWSt. anzusehen. Das sollte dort auch entsprechend vermerkt sein..zumindest ist dies bei den vorgedruckten Vertragsformularen so.
Es wird schwer, die MWSt als "ausserordentlichen Umstand" zu deklarieren. Besser ist es allemal, dies im Vertrag unmissverständlich festzuhalten (inkl "MWSt".)