Verstehe deIne Frage nicht ganz: Ist dieser Holzbauer auch gleichzeitig euer GU? Anders gefragt: Bezahlt ihr nur Rechnungen des Holzbauers (3-5 Rechnungen je nach Baufortschritt) oder bezahlt ihr sämtliche Werksteilnehmer direkt (ca. 30 Rechnungen jeweils nach Arbeitsanfall gemäss Werkvertrag)?
Falls das zweite zutrifft und der Holzbauer aber als Architekt und/oder Bauleiter auftritt muss unbedingt mit Werkverträgen gearbeitet werden. Ein Werkvertrag umfass sehr viele Punkte. Der Preis der Leistung (Offerte) ist zwar ein wesentlicher, aber eben nur ein Punkt unter Dutzenden, als da sind:
Personal
Versicherungsschutz (sehr wichtig)
Termine
Fristeinhaltung
Kollusionsregelung zum allg. Werkvertrag u. SIA Norm 118
Vorgehen bei Änderungen u. zusätzliche Arbeiten
Rückbehalte
Garantieleistungen
Reinigungen, Abfallentsorgung, Bauschäden etc
Die Liste ist nicht abgeschlossen
Ein seriöser Architekt macht für jede Kategorie einen Werkvertrag und lässt diesen 3-fach unterzeichnen (Architekt, Bauherr, Werkserbringer)
Wir haben selbst für das Garagentor einen Werkvertrag von Architekten erstellt bekommen. Dieser kann durchaus immer dieselben Grundbedingungen aufweisen, nur müssen sie allen beteiligten Parteien bekannt sein und alle müssen zugestimmt haben.