Werterhaltend oder wertvermehrend?

Ph71

Mitglied
04. März 2012
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Hallo zusammen

Ich bin nicht sicher, was genau werterhaltend ist: In unserem Haus (Jg. 1953) haben wir einen Laminat durch einen Holz-Parkett ersetzt. Ist dies nun werterhaltend oder wertvermehrend? Oder evtl. eine Mischform?

Und kann mir auch jemand erklären, was genau mit Mietrohertrag gemeint ist? In der Steuer-Broschüre (Kanton AG) steht, dass man 10 bzw. 20 Przt. diese Mietrohertrages abziehen kann. Hat irgendwas mit Bruttomiete zu tun.

Herzlichen Dank für eure Antworten! Lg

 
Die steuerverwaktungen haben in der regel ein merkblatt bezüglich unterhalt und anlagekosten. Bei uns im tg würde der ersatz des laminates zum unterhalt zählen

 
Hallo Ph71

Sollte es in der Wegleitung nicht klar ersichtlich sein, kannst Du dich ohne weiteres telefonisch bei der Steuerverwaltung erkundigen.

Lieber Gruss

Maisonette:154:

 
Hi Ph71

Ich würde bei den Steuern Ersatz Parkett deklarieren. Mal ganz im Ernst, die Steuerbehörde weiss ja nicht ob jetzt Laminat oder Parkett gelegen hat.

Steuertechnisch schiesse ich meist etwas übers Ziel hinaus. Die Steuerbehörde meldet sich schnell genug wenn sie mit was nicht einverstanden sind.

Dann habe ich jeweils Rekurs gemacht und bin einige Male durchgekommen damit. Ich habe manchmal das Gefühl erst beim Rekurs wird das ganze genau angeschaut.

Mit dem Mietrohertrag kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry

Gruss

 
Berücksichtigen sollte man aber - sofern möglich - ob ein späterer Verkauf der Liegenschaft geplant ist oder nicht. Schliesslich hat es einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf die Grundstückgewinnsteuer, ob man etwas als werterhaltend - oder vermehrend deklariert. Die Sichtweise von 321meins mag daher kurzfristig steuerlich attraktiv sein, langfristig aber nicht zwingend!

Tendentiell wird es wohl eine Mischform sein, die Du bis zu einem gewissen Grad selber festlegen kannst (also z.B. 2/3 werterhaltend und 1/3 wertvermehrend)

 
Berücksichtigen sollte man aber - sofern möglich - ob ein späterer Verkauf der Liegenschaft geplant ist oder nicht. Schliesslich hat es einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf die Grundstückgewinnsteuer, ob man etwas als werterhaltend - oder vermehrend deklariert. Die Sichtweise von 321meins mag daher kurzfristig steuerlich attraktiv sein, langfristig aber nicht zwingend!

Tendentiell wird es wohl eine Mischform sein, die Du bis zu einem gewissen Grad selber festlegen kannst (also z.B. 2/3 werterhaltend und 1/3 wertvermehrend)
Wobei noch zu erwähnen wäre, dass die Grundstückgewinnsteuer nur zum tragen kommt wenn nach dem Verkauf kein neues Eigentum erworben wird.

Zudem wird sich der Betrag wertvermehrend vs werterhaltend bei Einem neuen Boden marginal verhalten. Gut man müsste jetzt wissen ob der Boden in einem Zimmer neu verlegt wurde oder im ganzen Haus.

 
Nun ja, das "marginale" kann sich über die Jahre auch läppern... aber klar, man muss es von Fall zu Fall anschauen, auch das Alter des Hauses hat einen Einfluss (alte Häuser = höherer Abzug bei der GGST möglich). Nur der Ordnung halber: Die GGST wird immer fällig, kann dann beim Kauf eines neuen Objektes zurückverlangt werden. Ist also auch eine Frage der Liquidität. Hatte gerade so einen Fall, wo der Verkäufer in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geriet, weil das (viel günstigere!) Ersatzobjekt noch nicht gekauft war, die Steuer auf dem Gesamtgewinn aber fällig wurde

 
Nur der Ordnung halber: Die GGST wird immer fällig, kann dann beim Kauf eines neuen Objektes zurückverlangt werden.
Da gebe ich dir recht. Kommt dann auch noch darauf an wie lange das Haus in Besitz war

Den Fall komplett steuertechnisch zu beurteilen ist aufgrund den Angaben nicht möglich und liegt wahrscheinlich auch nicht im Intersse des Verfassers.

 

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