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Unsere Grundstücksgrenze verläuft schräg und nun ist es so, dass eine Ecke der Garage nun knapp 3m (und ein paar cm) Abstand vom Nachbar-Grundstück hat (halt wie bei einem Anbau). Die andere Ecke ist aber aufgrund der Schräglage etwa die 4m weg, wie sie sollte. Wir dachten, ob wir mal wegen einem Näherbaurecht fragen sollten, anstatt die Garage als Anbau anzugeben, wo man auch 3m ran könnte!?!
Nun meine Frage, könnte es nun sein, dass da eine Wertminderung entsteht für die Nachbarn, weil wir näher ran bauen wollen?
Nun meine Frage, könnte es nun sein, dass da eine Wertminderung entsteht für die Nachbarn, weil wir näher ran bauen wollen?