Wertvermehrend oder werterhaltend?

radioman

Mitglied
07. Aug. 2006
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Hallo Häusler /emoticons/default_smile.png

Der Garten unseres Hauses wurde über mehrere Jahre hinweg nicht mehr gepflegt. Wir wollen ihn deshalb komplett neu anlegen, d.h. umbauen (Mauern ziehen, Böschungen auffüllen, Wege neu verlegen etc).

Ich möchte zur Finanzierung einen Vorbezug von einem 2. Säule-Konto machen. Dies ist auch ohne weiteres möglich, sofern die Summe für wertvermehrende (nicht werterhaltende) Arbeiten eingesetzt wird.

Nur: ist dieser Gartenumbau jetzt wertvermehrend oder doch eher werterhaltend??? Wer kann helfen???

Danke und Gruss aus Willadingen

radioman

 
Nun, ich bin kein Steuerexperte. Aber Du schreibst, dass über Jahre hinweg nix mehr gemacht wurde. Das wäre ein Indiz, dass die geplante Aktion durchaus werterhaltend sein könnte. Auf die andere Seite sollen Anlageteile auch neu angelegt werden, was dann wertvermehrend sein dürfte. Von da her gesehen wird es alles in allem wohl ein Zusammenspiel der beiden Sachen sein. Wer das im Endeffekt beurteilt, das weiss ich leider aber nicht. Ich denke, es lohnt sich aber, dies möglichst vor der Arbeit abzuklären, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

 
Betrachte es doch mal so: Wenn du das Haus vermietest, wieviel mehr Miete bekämst Du wegen dem neuen Garten anstelle des alten? Differenz pro Jahr sind ca. 7% der Wertvermehrung.

Da der Garten nicht zur Bausubstanz gehört, würde ich dafür kein Alterssparguthaben einsetzen. Zumal es sehr schöne Gärten gibt, deren Wert eben darin besteht, dass sie seit langem unverändert sind.

 
Baumaßnahmen, welche die bestehende Bausubstanz "erweitern oder aufbessern", sind wertsteigernd (Wege, Stützmauern, Anpflanzungen, Wasserspiel etc.).

Werterhaltend wären Unterhaltsarbeiten an der bestehenden Substanz (Baumschnitt, Rasenunterhalt, Zäune etc.).

Eine schöne Woche, bud.

 
>Baumaßnahmen, welche die bestehende Bausubstanz "erweitern oder aufbessern", sind wertsteigernd (Wege, Stützmauern, Anpflanzungen, Wasserspiel etc.).

>Werterhaltend wären Unterhaltsarbeiten an der bestehenden Substanz (Baumschnitt, Rasenunterhalt, Zäune etc.).

So überlege ich vielleicht beim Ausfüllen der Steuererklärung, aber:

Da heute Nutzgärten keine Rolle spielen, sind eigentlich nur Baumassnahmen, welche einen geldwerten Mehrnutzen bringen, als wertsteigernd zu bewerten. Also z.B. einen Parkplatz mehr (auch wenns schade um den Garten ist).

Anlagen, die nur der Selbstverwirklichung des Besitzers dienen, sind nicht wertsteigernd, da kein objektiver Mehrnutzen entsteht. Aufwendig zu unterhaltende Gartenanlagen können sogar wertvermindernd sein, da sie Mehrkosten im Unterhalt verursachen. Ein schöner Garten kann im Falle eines Verkaufes oder einer Vermietung, d.h. wenn der Mehrwert realisiert werden soll, einen Sympathiebonus bringen, aber auch das Gegenteil bewirken, wenn der Geschmack des Gestalters sehr von dem des potentiellen Käufers oder Mieters abweicht.

Deshalb würde ich den Garten nicht in solche finanziellen Überlegungen einbeziehen, nicht etwa weil ich Gartenarbeit und -gestaltung für minderwertig halte.

Eine andere, mir allerdings näher liegende Überlegung wäre die folgende: Wenn ich genug Alterskapital habe oder der Meinung bin, dass mir Alterssparen in Selbstverantwortung mehr bringt als das staatlich verordnete Zwangssparen zu einem Zinssatz noch unter Bundesobligationen, würde ich das Kapital abziehen, wenn es auf dem Papier so geht, weil ich mein Haus selbst bewohne und so gestalten will, wie es mir passt, und mir der Wiederverkaufswert ganz wurscht ist - darüber dürfen sich dann die Erben freuen (oder auch nicht).

 
Ich bin Steuerexperte und stimme emil17 absolut zu, wenn er den Unterschied von Steuern und PK Regeln hervorhebt.

Die Frage von radioman bezieht sich auf den Vorbezug aus 2. Säule. Es ist durchaus denbkbar, dass Steuerbehörden und PK-Einrichtung die Werterhaltungs-Wertsteigerungsfrage unterschiedlich betrachten.

Fakt ist wohl, dass die Steuerbehörde nicht darüber entscheidet ob ein Umbau für PK-Zwecke "Wertvermehrend" oder bloss "Werterhaltend" ist.

Ob eine Gartenneugestaltung ein PK-Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum (rechtlich) rechtfertigt, kann daher im konkreten Fall am ehesten die PK selbst beantworten (basierend auf einem Projekt). Ob man wirklich einen PK Vorbezug für eine Gartenneugestaltung machen will ist eine andere Entscheidung.

Liebe Grüsse

Umbauer

 
Hallo,

so, jetzt bin ich enttäuscht. nachdem wir den Riesen-Papierkrieg endlich zusammen hatten, den man da so einreichen muss, hat uns die 2. Säule nun postwendend geantwortet - leider negativ. Ein Gartensitzplatz ist gemäss der Basler KB "kein Wohnraum", und sei somit gemäss WEFV nicht vorbezugsberechtigt.

Also, ich hab mir die aktuelle Version der WEFV (Stand 01.01.2008) heruntergeladen, und dort steht: Zulässige Verwendungszwecke: Erwerb und Erstellung von Wohneigentum / Zulässige Objekte: Wohnung / Einfamilienhaus.

Leider keine Definition, was denn ein Wohneigentum resp. ein Wohnraum ist.

Hat jemand bereits Erfahrung mit dieser WEFV? Wer definiert solche Dinge überhaupt?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Euer entnervter radioman.

 
Ob man wirklich einen PK Vorbezug für eine Gartenneugestaltung machen will ist eine andere Entscheidung.

Liebe Grüsse

Umbauer
Dazu noch folgendes: Mein früherer Arbeitgeber hat eine sogenannte Mitarbeiter-Gewinnbeteilungung auf ein solches Freizügigkeitskonto überwiesen. Es handelt sich um knapp 13000Fränkli, die mir dort wirklich nichts nützen. Es ist kein Vorbezug der Pensionskassengelder.

 
radioman

Ich habe Dir eine PM mit einer möglichen Lösung gesendet.

Grüsse

Umbauer

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo radioman

Dann musst Du halt den alten Trick Nr.77-b anwenden (anschleichen von hinten) und den Vorbezug machen um die Hypothek zu amortisieren. Anschliessend nimmst Du die 13k von der Bank wieder auf und investierst es in den Garten. Aber erzähl das nicht weiter!/emoticons/default_wink.png

Ich glaube sowieso, dass dein Geld in der Liegenschaft besser angelegt ist!

Das geht natürlich nur, wenn der Bankberater mitmacht!

Gruss stetson

 

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