Hallo zusammen
Wir haben ein Haus gekauft und die Vorbesitzerin hat noch Gartengeräte, die sie uns gerne verkaufen würde. Auch Vorhänge hat sie uns angeboten. Es sind ein Rasentrimmer, Laubsauger, elektrische Heckenschere und diverse Gartenutensilien dabei. Alles 10 jährig. Für alles zusammen hat sie uns 1000.- vorgeschlagen, was wir total überrissen finden. Diese Gartengeräte sind neu alle zwischen 100 und 200.- wert. Den Vorhang wollen wir nicht, weil er uns nicht gefällt. Aber für die Vorhangschiene will sie auch noch was haben. Nun meine Frage: 1. gibt es eine Wertverminderung/Abschreibung bei solchen Geräten, wieviel darf noch verlangt werden? 2. Sind die Vorhangschienen nicht schon im Kaufpreis des Hauses inbegriffen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wir haben ein Haus gekauft und die Vorbesitzerin hat noch Gartengeräte, die sie uns gerne verkaufen würde. Auch Vorhänge hat sie uns angeboten. Es sind ein Rasentrimmer, Laubsauger, elektrische Heckenschere und diverse Gartenutensilien dabei. Alles 10 jährig. Für alles zusammen hat sie uns 1000.- vorgeschlagen, was wir total überrissen finden. Diese Gartengeräte sind neu alle zwischen 100 und 200.- wert. Den Vorhang wollen wir nicht, weil er uns nicht gefällt. Aber für die Vorhangschiene will sie auch noch was haben. Nun meine Frage: 1. gibt es eine Wertverminderung/Abschreibung bei solchen Geräten, wieviel darf noch verlangt werden? 2. Sind die Vorhangschienen nicht schon im Kaufpreis des Hauses inbegriffen?
Vielen Dank für eure Antworten!