Hallo Zusammen
Immer wieder werden wir in Streitfälle reingezogen. Letztlich hört man sich beide Parteien an und irgendwie haben beide recht. Bevor wir ein Thema löschen klären wir die Umstände wie es zu diesem Streit gekommen ist ab, keinesfalls wollen wir die Authentizität des Forums damit beeinträchtigen. Wer die Geschichte des defekten Whirlpools gelesen hat ist sich sicher, dass der Lieferant nicht sauber sein kann. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass eine Nachbesserung seitens Kunden abgelehnt wurde, ebenfalls das der Kunde die Garantiebedingungen (mit Nachbesserungsrecht) kannte. Die Sache geht jedoch viel weiter und da sind wir der Meinung, soll erst der Richter entscheiden bevor wir an dieser Stelle den Lieferanten steinigen und einen langfristigen Schaden verursachen.
Selbstverständlich verstehe ich auch den verärgerten Kunden "FlexUser" der monatelang auf die Reparatur des Pools warten musste und den Verdacht hegt das nicht geliefert wurde was vereinbart war. Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt welches bestätigt das seitens Lieferant tatsächlich der Kunde in die Irre geführt wurde, können wir den Namen gerne wieder erwähnen - bis dahin muss ich dies verbieten.
Generell gilt - nicht nur beim Kauf eines Whirlpools: Garantiebedingungen, insbesondere AGB vor Unterzeichnung genau durchlesen. Ein Whirlpool gehört doch zu den teureren Investitionen, da lohnt es sich genau zu vergleichen. Es ist nicht davon auszugehen das der Lieferant regelmässig versucht Kunden zu betrügen, deshalb sehe ich auch kein Problem, hier die Namenserwähnung vorerst zu verbieten.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Tosci
Immer wieder werden wir in Streitfälle reingezogen. Letztlich hört man sich beide Parteien an und irgendwie haben beide recht. Bevor wir ein Thema löschen klären wir die Umstände wie es zu diesem Streit gekommen ist ab, keinesfalls wollen wir die Authentizität des Forums damit beeinträchtigen. Wer die Geschichte des defekten Whirlpools gelesen hat ist sich sicher, dass der Lieferant nicht sauber sein kann. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass eine Nachbesserung seitens Kunden abgelehnt wurde, ebenfalls das der Kunde die Garantiebedingungen (mit Nachbesserungsrecht) kannte. Die Sache geht jedoch viel weiter und da sind wir der Meinung, soll erst der Richter entscheiden bevor wir an dieser Stelle den Lieferanten steinigen und einen langfristigen Schaden verursachen.
Selbstverständlich verstehe ich auch den verärgerten Kunden "FlexUser" der monatelang auf die Reparatur des Pools warten musste und den Verdacht hegt das nicht geliefert wurde was vereinbart war. Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt welches bestätigt das seitens Lieferant tatsächlich der Kunde in die Irre geführt wurde, können wir den Namen gerne wieder erwähnen - bis dahin muss ich dies verbieten.
Generell gilt - nicht nur beim Kauf eines Whirlpools: Garantiebedingungen, insbesondere AGB vor Unterzeichnung genau durchlesen. Ein Whirlpool gehört doch zu den teureren Investitionen, da lohnt es sich genau zu vergleichen. Es ist nicht davon auszugehen das der Lieferant regelmässig versucht Kunden zu betrügen, deshalb sehe ich auch kein Problem, hier die Namenserwähnung vorerst zu verbieten.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Tosci
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: