Hallo zusammen,
wir planen bei unserem Haus (60% gehören uns, 40% gehören dem Bruder meiner Partnerin, welcher seine Wohnung im 1.OG aber vermietet hat) einen Planzengarten(Wintergarten) auf dem vorhandenen Balkon, eine Balkonerweiterung auf der sich davor befindlichen Pergole, einen überdachten Kellerabgang und einen Geräteschuppen. Näherbaurecht ist keine Sache, da im Grundbuch ein Grenzbaurecht eingetragen ist.
Nun ist es so, dass von der Gemeinde die Baubewilligung erteilt wurde, jedoch über einen Anwalt von oben besagtem Bruder beim Bezirksgericht eine privatrechtliche Klage eingereicht wurde. Der Bruder ist grundsätzlich gegen alles, was wir machen wollen, obwohl wir alles bezahlen.
Mit welchen Gründen kann er eine Klage einreichen und was für einen Erfolg kann er damit haben?
Kann das Bezirksgericht bei fadenscheinigen Gründen die Klage abweisen?
Und wie lange dauert es etwa, von der Einreichung der Klage, bis zu einer Information des bezirksgerichtes?
Grüsse Markus
wir planen bei unserem Haus (60% gehören uns, 40% gehören dem Bruder meiner Partnerin, welcher seine Wohnung im 1.OG aber vermietet hat) einen Planzengarten(Wintergarten) auf dem vorhandenen Balkon, eine Balkonerweiterung auf der sich davor befindlichen Pergole, einen überdachten Kellerabgang und einen Geräteschuppen. Näherbaurecht ist keine Sache, da im Grundbuch ein Grenzbaurecht eingetragen ist.
Nun ist es so, dass von der Gemeinde die Baubewilligung erteilt wurde, jedoch über einen Anwalt von oben besagtem Bruder beim Bezirksgericht eine privatrechtliche Klage eingereicht wurde. Der Bruder ist grundsätzlich gegen alles, was wir machen wollen, obwohl wir alles bezahlen.
Mit welchen Gründen kann er eine Klage einreichen und was für einen Erfolg kann er damit haben?
Kann das Bezirksgericht bei fadenscheinigen Gründen die Klage abweisen?
Und wie lange dauert es etwa, von der Einreichung der Klage, bis zu einer Information des bezirksgerichtes?
Grüsse Markus