Wie Berechnet sich eine Fahrwegrecht?

Meier_D

New member
14. Apr. 2020
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Ich bin Besitzer einer Parzelle, worauf sich ein Wohnhaus befindet und einer Privatstrasse. Nun möchte der Nachbar auf seiner Parzelle, welche an meine Privatstrasse grenzt bauen. Dazu benötigt er aber für einen Teil der Überbauung ein Fahrwegrecht für meine Strasse, welche er nicht hat, bzw. nur für gewisse Parzellen. Wie berechnen sich die Kosten? Verminderung der Immobilie? Unterhalt, allfällige Sanierung und Ersatz der Privatstrasse? Beim Bauen würde die Strasse mit grösster Wahrscheinlichkeit stark benutzt und auch abgenutzt...? Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke!

 
Grundsätzlich besteht von Seiten des Nachbars nur dann ein Anspruch, wenn er seine Parzelle nicht erreichen kann, ohne deine Strasse zu benutzen. Das wäre dann ein Notwegrecht (Art. 694 ZGB). Will er aber nur keine eigene Strasse bauen, weil ihn das z.B. bei der Baute einschränkt, dann kannst du das Wegerecht verweigern. 

Wenn es nur um ein Wegrecht während der Bautätigkeit geht, dann kann man eine befristetes Durchfahrtsrecht aushandeln.

Wegerechte sind häufiger Grund für Gerichtsstreitigkeiten - einfach mal BGE und Dienstbarkeit googeln...
Immerhin sind es meist nicht die ersten Vertragspartner, sondern ihre Nachfolger, die die Dienstbarkeit anders bzw. grosszügiger interpretieren und dann vor Gericht landen. Die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit bleibt ja bestehen, egal, wer in der Nachbarschaft einzieht. 
Sicher ist: Wenn du dein Grundstück verkaufen willst, vermindert ein Wegrecht den Wert deines Grundstücks bzw. es verliert an Attraktivität.
Die Entschädigung ist nicht Teil des Eintrags ins Grundbuch, da gilt grundsätzlich das Aushandeln, was der Nachbar zu zahlen bereit ist (einmalig oder wiederkehrend). 
Noch viel wichtiger als die Entschädigung ist aber eine wirklich genaue Definition, was dieses Recht denn nun genau beinhaltet; eine allgemeine Definition gibt es nicht. Deshalb gibt es immer wieder Streit darüber, was genau auf dem Weg gemacht werden darf (Parken oder nur Anhalten), wer die Strasse unterhält (in der Regel beide), ob Hecken oder Bäume geschnitten werden müssen (ja, sie müssen), für welche Fahrzeuge das Fahrwegrecht gilt (Baumaschinen) und wie breit der Weg für eine Durchfahrt sein muss (wenn der neue SUV mehr Breite braucht), die Mindestbreite ist nicht in jedem Kanton gleich.
Gilt das Wegerecht für eine Überbauung, d.h. für mehrere Benutzer, dann summieren sich die Reibungspunkte entsprechend. 

Ich würde mir das sehr, sehr gut überlegen und vor allem einen Notar aufsuchen, um mich beraten zu lassen.

Denn selbst wenn dir hier jemand von guten oder schlechten Erfahrungen berichtet, dann lässt sich das nicht auf deine Situation übertragen. 
 

 
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Hallo D Meier

Zufahrten über Privatstrassen sind immer gerne ein Streitpunkt. Allein auf die oben gestellte Frage eine vernünftige Antwort zu geben ist schwierig, denn jede Situation ist wieder anders.

Es stellt sich die Frage, in welchem Zustand Deine heutige Privatstrasse ist. Kann diese ohne Ausbau überhaupt die Anforderungen erfüllen, nach dem Anschluss der nachbarlichen Bauten oder würde diese nur als Bauzufahrt benützt. Würde allenfalls bei ersterem Fall ein Abtreten an die Gemeinde Sinn machen, bzw. würde die Gemeinde die Strasse überhaupt übernehmen und würdest Du diese Abtreten mit allen Rechten und Pflichten? All dies musst Du einmal zuerst für Dich selber beantworten.

Das Aufsuchen eines Notars ist sicher nicht falsch, wenn dieser objektiv und fair berät. Dies sollte in den kantonen gegeben sein, wo dieser gewählt wird. Allenfalls stllt Du mal die Situation hier hinein oder schickst diese per PN.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
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