wie kann ich da vorgehen? Probleme mit der Heizungs und Sanitärfirma.

marey

Mitglied
21. Jan. 2010
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Hallo Zusammen

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.

Es ist so....

Seit ende November hat die Firma nichts mehr in unserem Haus gemacht. Es sind nur noch kleine Sachen, jedoch sind die stoerend in unserem Tagesablauf und schraenken uns doch ein.

Im Dezember hatten wir uns schriftlich beim Chef gemeldet und sie drauf aufmerksam gemacht

was alles noch getan werden muss.

Kuehlschrank anschliessen an Wasser (vertraglich geregelt)

Die Lueftungsrohre (da wo die luft rein und raus geht) muss noch ein Aufsatz drauf.

Im Keller das Waschbecken

Im EG Badezimmer muss noch das Waschbecken angeschlossen werden

und im aussenbereich noch die Aussenanschluessen und das Rohr wo die Luft 1m

ueber Terrain angesogen wird.

Keine Reaktion auf den Brief, dann schickten wir nochmals einen.

Kam nichts.

Im Januar kam auf einmal eine Schlussrechnung?

Wir haben sie nicht bezahlt. Da die Arbeiten nicht gemacht wurden.

Ausserdem wurde keine Abnahme gemacht, so wie es im Vertrag steht.

Wir haben wieder einen Brief geschickt und gesagt, das Geld ist da, jedoch wird es erst ueberwiesen wenn die Arbeit erledigt ist.

Da rief uns der Chef perönlich an und beschimpfte uns am Telefon sehr. Er meinte entweder wir bzahlen oder wir werden rechtliches hoeren.

Da haben wir aber trotzdem nichts mehr bezahlt.

im April haben wir dann nochmals einen Brief geschrieben, dass die Arbeiten bis Ende Mai Fertig sein muessen, da wir sonst die offenen Arbeiten von einer anderen Firma erledigen lassen und die Mehrkosten zu Lasten dieser Firma schicken werden.

nun ist august und es ist noch nichts passiert.

Wie sollen nun vorgehen. Die machen mit uns was sie wollen. Haben wir irgendwelche Rechte als

Kunde?

Koennen wir uns wehren?

Dieser Zustand ist langsam nicht mehr tragbar.

Ausserdem will er uns was verrechnen, eine Arbeit die wir nie in Auftrag gegeben haben.

Es besteht keine Auftragserteilung und dies beläuft sich auf 3600.-

Koennt ihr uns helfen?

Vielen Dank

Marey

 
Hallo Marey

Ich bin zwar kein Experte, aber so wie es aussieht hast du alles mögliche getan um den vertragt einzuhalten.

Lasst dich nicht unter druck setzen und nehme das ganze etwas lockerer, glaub nicht an seine Drohungen

meistens ist es nur heise Luft um dich einzuschüchtern.

Die Firma hat in meinen Augen sich nicht an den Vertrag gehalten und du hast sie ja 4 x die Mängel gerügt und auch eine Frist gesetzt, was will man mehr?

Da kann sie sich jetzt nicht ausreden!

Hast du die Briefe eingeschrieben versendet? wenn nicht? dann musst du evtl. die Mängelrüge nochmals machen.

Wenn du dich sicher sein willst, ob du im Recht bist? dann frag mal einen Anwalt, der wird dir das ganze Prozedere erklären können.

 
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann könntest Du es dieser übergeben. Meisst reicht schon ein einziges Schreiben auf Anwaltspapier.

 
In Rechtsschutzversicherungspolicen sind Bausachen meistens ausgeschlossen, die wissen warum ...

Ansonsten muss man formal korrekt vorgehen, in dem Fall eingeschrieben letzte Frist setzen mit Mängelliste, dann die gleiche Mängelliste als Offertgrundlage an andere Firma, damit bei einem allfälligen Rechtsstreit nicht behauptet werden kann, es seinen zuzsätzlich nicht beanstandete Dinge mit beauftragt worden.

Wichtig, man kann nicht 100'000 zurückbehalten wegen einem fehlenden Abdeckgitter. Fachanwalt ist gut, nur wird dessen Honorar an einem hängenbleiben. Aber der weiss wenigstens, wies korrekt geht, und oft wirkt ein Brief eines solchen schon viel, weil der säumige Unternehmer nun merkt, woher der Wind weht.

Bauherrenberatung gibts auch beim HEV, nur sollte man dort schon Mitglied sein.

 
Teil 1: auftragsabschluss anmahnen mit frist zur behebung - 2-4 wochen, wenn keine reaktion auftrag kündigen, anderen sanitär holen und arbeiten fertigmachen lassen - diese rechnung an seiner schlussrechnung abziehen - siehe OR/ZGB

Teil 2: leistung ohne auftrag - ist nicht zu bezahlen 3600.- Fr - kann jedoch sein, dass das verbaute material erstattet werden muss, da es in deinen baukörper über gegangen ist , die lohnkosten nicht

 
Teil 2: leistung ohne auftrag - ist nicht zu bezahlen 3600.- Fr - kann jedoch sein, dass das verbaute material erstattet werden muss, da es in deinen baukörper über gegangen ist , die lohnkosten nicht
Nein - er soll das Zeug wieder abholen, ausbauen und den vorherigen Zustand wiederherstellen. Allerdings muss man vorher herausfinden, warum das eingebaut wurde, d.h. nachfragen, auf welchem Auftrag dieser Rechnungsposten beruht. Wenn mans drinlässt, muss man es auch bezahlen, einschliesslich Montage.Da kein halbwegs normaler Handwerker so blöd ist, Dinge ohne Auftrag einzubauen, sollte man das herausfinden, bevor man den anderen beschuldigt, eine Leistung ohe Auftrag erbrecht zu haben. Meistens ist es ein unklar formulierter Auftrag, oder ein Missverständnis, oder es wurde etwas montiert, was benötigt wird, um das in Betrieb zu nehmen, was der Bauherr tatsächlich bestellt hat.

Wichtig (ich unterstelle hier niemandem etwas): Es geht bei solchen unerfreulichen Verhandlungen darum, dass der Bau in ordentlicher Qualität fertig wird, nicht darum, dass der Bauherr "es dem anderen zeigt", und auch nicht darum, durch endlose Verzögerungen und Scheinmängel "noch etwas am Preis herauszuholen", was leider nicht so unüblich ist, wie es unfair ist. Also so verhandeln, dass der andere nicht das Gesicht verliert. Wenns einen Architekten oder Planer gibt, soll der sich darum kümmern, der kann das meistens besser und wird auch eher als Verhandlungspartner akzeptiert als ein zu Recht genervter Bauherren-Laie.

 

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Dr Peter Winz