Wir haben gerade angefangen, eine Anbau zu bauen, der natürlich bewilligt wurde, wenn auch nur mühsam. Da es eine längere Geschichte war, wechselte mittlerweile der Eigentümer der Nachbarparzelle. Das ist für uns gut, da dieser uns gestatten würden, eine schräge Ecke rechtwinklig zu ziehen, was den allgemeinen Grenzabstand verletzte.
Nun sind wir aber leider schon am bauen und müssten deswegen die Änderung der Baubewilligung ziemlich schnell haben.
Wie lange darf sich die Gemeinde dafür Zeit lassen?
Achja, ich bin in der Gemeinde nicht so beliebt, über meinem Gartenhaus hängt der dritte Rekurs, mittlerweile im fünften Jahr.....(Den ich nun mit dem Eigentümerwechsel gewinnen werden, höhö)
Gibt es für so eine verhältnismässig kleine Sache eine maximale Zeit? Oder darf sich die Geminde so viel Zeit lassen, wie sie will?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Nun sind wir aber leider schon am bauen und müssten deswegen die Änderung der Baubewilligung ziemlich schnell haben.
Wie lange darf sich die Gemeinde dafür Zeit lassen?
Achja, ich bin in der Gemeinde nicht so beliebt, über meinem Gartenhaus hängt der dritte Rekurs, mittlerweile im fünften Jahr.....(Den ich nun mit dem Eigentümerwechsel gewinnen werden, höhö)
Gibt es für so eine verhältnismässig kleine Sache eine maximale Zeit? Oder darf sich die Geminde so viel Zeit lassen, wie sie will?
Für Hinweise wäre ich dankbar!