Hallo, vielleicht weiss das jemand:
Situation: Eine Klärgrube soll 11 Jahre nach Montage zum erstenmal gereinigt werden (Haus nicht immer bewohnt, deshalb so lange Zeit). Beim Öffnen des Schachtdeckels stellt man fest, dass die Klärgrube, ein Fertigteil, falsch montiert wurde. Die Schachtringe wurden, da zu geringer Durchmesser, auf die innere Abdeckklappe gestellt, so dass man nicht an den Inhalt der Klärgrube herankommt (Was muss der Monteur wohl geraucht haben an diesem Tag). Also zweifelsfrei eine falsche Montage und ein verdeckter Mangel, denn um dies festzustellen, hätte man den Schacht öffnen und mit einer Lampe hineinleuchten müssen; zudem war der Schachtdeckel mit Erde überdeckt, damit im Rasen kein störender Deckel zu sehen ist und er nur alle 10 Jahre geöffnet wird.
Kann man die ausführende Firma nach 11 Jahren noch belangen?
Situation: Eine Klärgrube soll 11 Jahre nach Montage zum erstenmal gereinigt werden (Haus nicht immer bewohnt, deshalb so lange Zeit). Beim Öffnen des Schachtdeckels stellt man fest, dass die Klärgrube, ein Fertigteil, falsch montiert wurde. Die Schachtringe wurden, da zu geringer Durchmesser, auf die innere Abdeckklappe gestellt, so dass man nicht an den Inhalt der Klärgrube herankommt (Was muss der Monteur wohl geraucht haben an diesem Tag). Also zweifelsfrei eine falsche Montage und ein verdeckter Mangel, denn um dies festzustellen, hätte man den Schacht öffnen und mit einer Lampe hineinleuchten müssen; zudem war der Schachtdeckel mit Erde überdeckt, damit im Rasen kein störender Deckel zu sehen ist und er nur alle 10 Jahre geöffnet wird.
Kann man die ausführende Firma nach 11 Jahren noch belangen?