Hallo zusammen
eine Rechtsverwahrung ist wohl "ebbes spezielles" im Kanton BE, wie ich erfahren durfte von unserem Notar /emoticons/default_ohmy.png
Die Lage ist so. Wir bauen auf einer ehemaligen Wiese zusammen mit 12 anderen, individuelle EFH...eben jeder wie er will /emoticons/default_smile.png
Einer unserer Nachbarn hat bei allen 12 diese Rechtsverwahrung eingereicht, weil er befürchtet, dass das Wasser sich staut und nicht mehr richtig abfliesst.
Eben Absicherung nach allen Seiten. Wir haben einen kleinen Graben zwischen unserem und seinem Grundstück vorgesehen mit Anbindung an die Kanalisation.
Er findet, dass eine Angleichung der beiden Grundstücke besser wäre....hääää, was soll der Blödsinn ? Will er nun Wasser oder keins ???
Beim anderen Nachbarn ist das Haus bei den letzten Bauarbeiten leicht abgesackt und es kam zur Rissbildung. Nun will er sich eben absichern.
OK, aber nicht auf unsere Kosten.
Rechtsverwahrung hin oder her. Er muss immer noch Beweisen, dass seine "neuen" Risse von unserem Bauvorhaben ausgelöst wurden und nicht umgekehrt ! Wieso soll ich da einen Bauexperten bezahlen und seine Risse begutachten lassen /emoticons/default_confused.png
Wenns knirscht habe ich ja immer noch eine Bauherrenhaftplicht.
Die Kosten für die Terrainangleichung auf unsere Kosten ist schon ok.
Er hat derzeit eine bepflanzte Böschung (Höhe 1m) Wir heben unser Terrain um 1,20m an. Er entfernt die Bepflanzung und pflanzt auch neu und wir schütten bei.
Wir werden in der nächsten Woche mit unserem Architekten eine Baubegehung machen und unsere Vorschläge unterbreiten.
Ich sehe hier kein Handlungsbedarf. Eine Rechtsverwahrung scheint mir kein Freibrief zu sein, nach dem Motto: Ich Wasser im Keller, du zahlen......Neeee, so läufts nicht !
Klagen kann er so oder so, darum versteh ich den Sinne eine RV nicht ganz /emoticons/default_confused.png .................wer hats erfunden ? Die Schweizer /emoticons/default_wink.png
Oder liege ich da völlig falsch ?
Gr moudi