Wie reagieren auf Rechtsverwahrung ??

Moudi

SuperFan
27. Mai 2007
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Hallo zusammen

heute haben wir nun die schriftliche Ausfertigung der Baugenehmigung erhalten inkl. der Rechtsverwahrungen.

Unsere beiden neuen Nachbarn schieben darin alle evtl. Schäden, Risse, Wassereinbruch und sogar die Kosten für Terrainangleichungen usw. auf uns ab.

Müssen wir das alles so akzeptieren ? /emoticons/default_confused.png

Was hat es mit einer Rechtsverwahrung auf sich ?

Muss resp. sollte ich reagieren ? Wie ?

Danke für eure Tips

Grüsse moudi

 
Hoi Moudi,

im Moment läuft aber auch alles schief bei Euch, aber Kopf hoch:

Definition Rechtsverwahrung:

Mit der Rechtsverwahrung können Personen ihre privatrechtlichen Aspekte gegen das Bauprojekt bekannt geben. Sie hat lediglich die Bedeutung einer schriftlichen Meldung und wird im Baubewilligungsverfahren angemerkt. Die Anmerkung beeinflusst das Baubewilligungsverfahren nicht, und es besteht keine Legitimation zur Baubeschwerde nach dem Bauentscheid.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Muss resp. sollte ich reagieren ? Wie ?

Danke für eure Tips

Grüsse moudi
Hallo Moudi,

ja das solltest Du auf jeden Fall. Zumindest um Dir ggf. unnötigen Ärger zu ersparen.

Dass dies die Nachbarn so haben anmerken/festhalten lassen, ist ja nicht das Problem und wohl auch deren Recht. Bei uns ist es ja im Endeffekt (ohne diesen Begriff Rechtsverwahrung) genauso. Wenn durch Deinen Bau Schäden beim Nachbarn entstehen, musst Du ggf. dafür haften.

Hier könnte es aber auch sein, dass man die Gunst der Stunde nutzen möchte!

Daher solltest Du reagieren und mit dem Bauleiter/Architekten VOR Baubeginn Dir die Häuser genau ansehen und bereits vorhandene Schäden aufnehmen und per Protokoll, vom Nachbar unterzeichnet, erstellen.

Wenn dann noch etwas passieren würde, kannst Du ggf. nachweisen, dass diese Schäden/Punkte bereits vorhanden waren... Ansonsten hättest Du wohl eher schlechte Karten, oder Du musst einen Gutachter auffahren, der nachweisen könnte, dass diese nicht von Deinem Bau kommen können.

Also, ich würde an Deiner Stelle so darauf reagieren.

 
Lustige Nachbarn bekommst du.../emoticons/default_rolleyes.gif

Falls ein Hausbauer sein Haus neben einem Miststock eines Bauern bauen möchte, würde der Bauer bestimmt Rechtsverwahrung anmelden. Dies damit der Hausbauer nicht ein Jahr nach dem Einzug rechtlich gegen den Bauer mit seinem Miststock vorgehen und die Entfernung desselben durchsetzen kann.

Auch wenn Häuser direkt neben der Landwirtschaftszone gebaut werden, schützt sich der Bauer neurdings gegen eventuelle Klagen wegen Kuhglockengeläut usw... Die Rechtsverwahrung ist eine Form wie "du hast ja gewusst wo du dein Haus hinstellst, also meckere nicht"

Die Punkte die dein Nachbar aufgelistet hat deckt deine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Hier würde der Nachbar in der Beweispflicht stehen. Und deine Versicherung würde bestimmt merken ob die Risse neu sind oder nicht. Unterschreibe nie ein Papier deines Nachbars, in dem du ihm bestätigst dass seine Fassade "rissfrei" sei!

Der Punkt mit den Terrainangleichungen würde ich so nicht stehen lassen. Es soll nicht sein dass er von einer Terrainausgleichpflicht seine schon lange überdrüssige Böschung auf deine Kosten an dein Land angleichen lassen kann.

Ich finde diese Rechtsverwahrung völlig daneben.

Liebs Grüessli, Joachim

 
Hallo zusammen

eine Rechtsverwahrung ist wohl "ebbes spezielles" im Kanton BE, wie ich erfahren durfte von unserem Notar /emoticons/default_ohmy.png

Die Lage ist so. Wir bauen auf einer ehemaligen Wiese zusammen mit 12 anderen, individuelle EFH...eben jeder wie er will /emoticons/default_smile.png

Einer unserer Nachbarn hat bei allen 12 diese Rechtsverwahrung eingereicht, weil er befürchtet, dass das Wasser sich staut und nicht mehr richtig abfliesst.

Eben Absicherung nach allen Seiten. Wir haben einen kleinen Graben zwischen unserem und seinem Grundstück vorgesehen mit Anbindung an die Kanalisation.

Er findet, dass eine Angleichung der beiden Grundstücke besser wäre....hääää, was soll der Blödsinn ? Will er nun Wasser oder keins ???

Beim anderen Nachbarn ist das Haus bei den letzten Bauarbeiten leicht abgesackt und es kam zur Rissbildung. Nun will er sich eben absichern.

OK, aber nicht auf unsere Kosten.

Rechtsverwahrung hin oder her. Er muss immer noch Beweisen, dass seine "neuen" Risse von unserem Bauvorhaben ausgelöst wurden und nicht umgekehrt ! Wieso soll ich da einen Bauexperten bezahlen und seine Risse begutachten lassen /emoticons/default_confused.png

Wenns knirscht habe ich ja immer noch eine Bauherrenhaftplicht.

Die Kosten für die Terrainangleichung auf unsere Kosten ist schon ok.

Er hat derzeit eine bepflanzte Böschung (Höhe 1m) Wir heben unser Terrain um 1,20m an. Er entfernt die Bepflanzung und pflanzt auch neu und wir schütten bei.

Wir werden in der nächsten Woche mit unserem Architekten eine Baubegehung machen und unsere Vorschläge unterbreiten.

Ich sehe hier kein Handlungsbedarf. Eine Rechtsverwahrung scheint mir kein Freibrief zu sein, nach dem Motto: Ich Wasser im Keller, du zahlen......Neeee, so läufts nicht !

Klagen kann er so oder so, darum versteh ich den Sinne eine RV nicht ganz /emoticons/default_confused.png .................wer hats erfunden ? Die Schweizer /emoticons/default_wink.png

Oder liege ich da völlig falsch ?

Gr moudi

 
Beim anderen Nachbarn ist das Haus bei den letzten Bauarbeiten leicht abgesackt und es kam zur Rissbildung. Nun will er sich eben absichern.

OK, aber nicht auf unsere Kosten.

Rechtsverwahrung hin oder her. Er muss immer noch Beweisen, dass seine "neuen" Risse von unserem Bauvorhaben ausgelöst wurden und nicht umgekehrt ! Wieso soll ich da einen Bauexperten bezahlen und seine Risse begutachten lassen /emoticons/default_confused.png

Wenns knirscht habe ich ja immer noch eine Bauherrenhaftplicht.
Rede mit deiner Versicherung... mir wurde gesagt, dass ein Rissprotokoll vorher fast schon im Preis inbegriffen ist... und das wird ihn dann ein bisschen Nerven, wenn er vorher von Deiner Haftpflichtversicherung Besuch kriegt... aber er will es ja nicht anderst...
 
Rede mit deiner Versicherung... mir wurde gesagt, dass ein Rissprotokoll vorher fast schon im Preis inbegriffen ist... und das wird ihn dann ein bisschen Nerven, wenn er vorher von Deiner Haftpflichtversicherung Besuch kriegt... aber er will es ja nicht anderst...
Ich kann dem nur beipflichten. Ich habe nicht beim Bauen aber in anderen Gewerbe genau die gleiche Erfahrung gemacht. Nichts schriftlich festgehalten? Schade dann wird es meist ungemütlich im Rechtsstreit.

Da dein Nachbar das so will würde ich das abchecken wo sind welche Risse vorhanden unterzeichnen lassen und damit ist die Sache für dich dann wohl erledigt und sonst berechtigt.

Gruss

Ritschi

 
Sali Moudi

Zu Erst mal Gratulation zur Baubewilligung!

Endlich geht es los!

Zum Thema.

Wir hatten etwa 8 Rechtsverwahrungen unserer Nachbarn.

Bei der Einen ging es um ein sehr altes Bauernhaus und da wurde ein Rissprotokoll verlangt.

Beim Kanton Bern ist es so, dass ein vom Richteramt akzeptierter Fotograf ein solches Protokoll anfertigen darf (auf Gemeinde fragen). Unser Herr der dies machte ist aus Biel.

Er machte -zig Fotos, entwickelte Diese von Hand und fertigte einige Ausführungen an. Wir bekamen das Original, und die Einsprechenden eine Kopie.

Kosten 1300.-.

Auf die eine Seite ist es wieder etwas das eigentlich nicht eingeplant war. Auf der Anderen einen Vorteil und Absicherung für den Bauherrn. So kann der Nachbar nicht kommen und Ansprüche stellen die nicht sind.

Bei einer Beanstandung die dann vor Gericht kommt, kommt dann der, der das Protokoll machte zur Aussage. Und die hat ein grosses Gewicht. Je nachdem ist es dann negativ für den Einsprecher.

Es muss gemacht werden, da kommt Ihr nicht drumrum. Weil es Bestand der Baubewilligung ist.

Grüsse aus dem Seeland

Bruno

 
Hoi Bruno

ich verstehe das nicht ganz:

Warum soll ich das Rissprotokoll erstellen lassen ???

Er muss doch beweisen, dass ich die Risse verursacht habe und nicht ich, dass ich diese nicht verursacht habe.

Also soll er auch das Protokoll bezahlen /emoticons/default_rolleyes.gif

Gemäss Bauverwaltung haben die Rechtsverwahrungen keinen Einfluss auf den Bau. Das Rissprotokoll ist ein Vorschlag des Nachbarn, keine Auflage der Baugenehmigung.

Gr moudi

 
Hoi moudi

Entschuldigung da habe ich etwas falsch verstanden.

Ich dachte dass die Verwahrung Bestandteil der Bewilligung sei weil Du ..."erhalten inkl. der Rechtsverwahrungen"... geschrieben hattest.

Bei uns ist es so und wir hätten nicht anfangen dürfen.

Du kannst selber entscheiden was Du willst wenn die Verwahrungen nicht bindend sind.

Ich würde es machen lassen, wenn der Nachbar schon jetzt darauf reagiert.

Von mir aus wäre es auch am Nachbarn, aber so wärst Du auf der sicheren Seite.

So ist die Gesetzgebung im Kanton Bern. Auch wir hatten Situationen bei denen unser Kopf gewaltig wackelte, weil wir nicht verstanden warum das an uns liegen muss und nicht an den Anderen.

Grüsse Bruno

 

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