Wie umgehen mit (potentiellen) Mängeln?

DMR

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14. Okt. 2009
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Hallo zusammen,

wir haben heute von unserem GU Antworten auf einige Fragen erhalten und ich habe nun die Befürchtung, dass wir hier einige Mängel haben:

- Im Reduit liegt der Lüftungsauslass der KWL aktuell press am Grundputz. Wenn hier noch der Abrieb aufgetragen wird, dann dird dieser in den Lüftungsauslass reinragen. Antwort der Bauleitung war: Das Gitter wird der Wand angepasst indem der Rand entsprechend geschnitten wird

- Ein Fugenplan für Dehnfugen existiert nicht, der Heizungsbauer hat besätigt, dass die Heizkreise im Wohn-/Esszimmer nicht mit den Dehnfugen übereinstimmt ("das hätte zu unterschiedlich grosse Kreise gegeben, das ging nicht")

- Neben den Hebeschiebetüren auf dem Balkon gibt es auf der Ausenseite Aussparungen, die nach Montage der Fensterzarge mit Mineralwolle gestopft werden sollen

Bei diesen drei Punkten habe ich jeweils Bedenken, dass nachher Probleme auftreten:

- Lüftungsauslass: Entweder sichtbare Schnittkanten am Gitter oder evtl. Probleme bei der Entnahme des Gitters und Reibung am Abrieb der Wand

- Fugen: Hier befürchte ich evtl. spätere Risse, wenn Heizungskreise undDehnfugen nicht abgestimmt sind

- Ist diese Mineralwolle empfindlich auf Feuchtigkeit wenn sie auf dem Balkon bodennah verarbeitet wird?

Nun frage ich mich, wie ich dies Punkte am sinnvollsten beim GU reklamiere und auf was ich mich dabei berufen kann/muss.

Aktuell geht die Überlegung dahin, diese Punkte wie folgt zu reklamieren:

- SIA251:2008 sieht die Erstellung eines Fugenplans vor und der Heizungsbauer sollte sich daran orientieren

- SIA 2023:2008 sieht vor, dass alle Teile der Lüftungs gereinigt werden können, sprich auch die Gitter der Lüftung sollten zugänglich sein, ohne den Abrieb von der Wand zu reiben bei der Entnahme

Wie würdet ihr vorgehen? Was würdet ihr dem GU schreiben, um diese Risiken von späteren Problemen möglichst frühzeitig anzubringen und Druck auf den GU zur ordentlichen Ausführung/Korrektur zu machen?

Danke & Grüsse

DMR

 
Hallo DMR

Ich würde an deiner Stelle jetzt ganz ruhig und besonnen bleiben.

Deine Fragen sind sicher sehr gut gestellt und die Antworten sind sehr ungenau.

Deshalb würde ich empfehlen, all Deine Punkte eventuell mit Fotos zu Papier zu bringen und via eingeschriebenen Brief als "Abmahnung" seitens der Bauherrschaft an deinen GU zu senden. Ich denke ja das Du einen Vertrag nach SIA 118 hast.

Dann muss er darauf in Schriftform reagieren. Somit hast Du auch beim wichtigen Abnahmetermin etwas in der Hand. Solange dies nur mündlich ist, bringt es Dir nichts.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi,

danke für dein Feedback! Ich habe mal im Internet gesucht unddabei aber jeweils nur die Abmahnung des GU an die beteiligten Unternehmer/Baufirmen gefunden (SIA 118, Art. 25, Abs 3). Von einer "Abmahnung" des Käufers an den GU habe ich nichts gefunden.

Wäre diese "Abmahnung" dann eher als eine Art "offizielle Zustellung" unserer Punkte/Bedenken zu verstehen mit der Ankündigung diese auch bei der Abnahme als Punkte für die Mängelliste aufzunehmen sofern bis dahin nicht für uns zufriedenstellend geklärt? Oder an was hast du mit "Abmahnung" gedacht?

Danke & Grüsse

DMR

 
Hallo DMR

Ja bei einem Standard SIA 118 Vertrag ist das dann keine Abmahnung im eigentlichen Sinn. Aber als Bauherr kannst Du ganz klar deine Bedenken gegenüber der Bauleitung schriftlich fixieren. Es ist dann bei der Abnahme ein sehr hilfreiches Mittel.

Hier zeigt sich halt wieder einmal, dass die SIA 118 halt sehr einseitig formuliert ist. Entsprechende Ergänzungen sind oft hilfreich.

Gruss Bauprofi

 

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